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„Frauen und Ärzte haben Angst vor einer Kriminalisierung“

Foto: Gregor Fischer/dpa

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Dilek Kolat ist Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Berlin. Seit einer Woche steht auf der Website der Berliner Senatsgesundheitsverwaltung eine Liste mit Namen von 47 Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.  Laut Kolat soll die Liste ein „klares Zeichen“ für eine Abschaffung des Paragraphen 219a StGB darstellen, der „Werbung“ für Abtreibungen verbietet.  

Der Paragraf ist Bestandteil einer bundesweiten Debatte, seit in Gießen eine Ärztin zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Website Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung gestellt hatte. Die Ärzte-Liste auf der Berliner Senatswebsite hingegen verstößt nicht gegen den Paragrafen. Da sie der Senat als Behörde veröffentlicht hat, lässt sie sich nicht als „Werbung“ auslegen. Auf der heute beginnenden Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister*innen in Bremerhaven will Dilek Kolat den Paragrafen zum „zentralen Thema“ machen.

jetzt: Frau Kolat, glauben Sie, dass Ihre Forderung  nach der Abschaffung von Paragraf 219a bei den anderen Bundesländern Gehör finden wird?

Dilek Kolat: Bezüglich 219a bin ich sehr optimistisch, es geht bei der Konferenz ja im Speziellen um Frauen und Gleichstellung. Schwangerschaftsabbrüche sind kein Spezifikum von Berlin, sondern eine bundesweite Realität. Überall gibt es Frauen, die ungewollt schwanger werden - und jede Landesregierung hat die Aufgabe, diese Frauen zu unterstützen. 

Ihr Berliner Senat hat dazu bereits eigene Schritte unternommen und eine Liste von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, veröffentlicht. Warum?

Der Fall um die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die wegen unerlaubter Werbung zu 6000 Euro Strafe verurteilt wurde, hat viele verunsichert. Frauen und Ärzte haben Angst vor einer Kriminalisierung. Deswegen sind wir in Berlin unseren eigenen Weg gegangen: Einerseits, um die Frauen zu unterstützen, aber auch um die Ärzte zu schützen. Die müssen die Informationen nun nicht mehr auf ihren eigenen Websites liefern und haben somit keine Anzeigen mehr zu befürchten.

Reichen die Informationen auf der Liste – die ja nicht gegen Paragraf 219a verstößt – aus? 

Nein, es handelt sich nur um eine Ärzteliste. Frauen müssen sich aber auch über den individuellen Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs informieren können – die Ärzte müssen deshalb eigentlich sehr spezifische Informationen bereitstellen. Genau das dürfen sie aber nicht. Wer das trotzdem macht, wird abgestraft. Das ist nicht zeitgemäß, deswegen gehört der Paragraf 219a abgeschafft. 

Konservative Befürworter des Paragrafen sagen, dass Frauen nur in Form eines ergebnisoffenen, vertraulichen Gesprächs der richtige Rahmen zur Beratung gegeben wäre. Was erwidern Sie darauf?

Schwangerschaftsabbrüche sind in unserem Land möglich, das ist in Paragraf 218 geregelt. Darin steht auch, dass vorher eine Beratung stattfinden und eine Einwilligung der Schwangeren vorliegen muss. Und das wird auch so bleiben, das persönliche Gespräch soll ja nicht durch Informationen auf Websites ersetzt, sondern lediglich ergänzt werden. Ich sehe im Paragrafen 219a einen Widerspruch zu Paragraf 218. Um sich für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden, muss sich die Schwangere umfassend informieren können. 

 

Muss man Paragraf 219a denn komplett streichen, oder wäre auch eine Änderung denkbar?

Eine Änderung des Paragrafen wäre natürlich auch schon ein Fortschritt. Wir vom Berliner Senat haben in unserer Bundesratsinitiative eindeutig die Streichung gefordert. Wer an 219a festhalten will, ist meist auch grundsätzlich gegen Abtreibungen. Das ist eine Haltungsfrage. Das Streichen schafft da klarere Verhältnisse, als eine Diskussion über Ausnahme- und Grenzfälle.

Reicht die Abschaffung des Paragrafen 219a aus, um einen selbstbestimmten und einfacheren Umgang beim Thema Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen? Schließlich gibt es noch weitere Probleme: In vielen Gegenden müssen Frauen für eine Abtreibung oder eine Beratung sehr weit fahren.

In Berlin sind wir aufgrund der geringen Fläche natürlich in einer komfortablen Situation, auch wenn es hier auch noch manchmal zu Engpässen kommt. Unsere Beratungsstellen haben wir bereits zusätzlich verstärkt. Bundesweit haben wir ein großes Problem mit der Ausstattung an Gynäkologen, was vor allem an der sehr veralteten Bedarfsplanung auf Bundesebene liegt. 

Stellen Abtreibungsgegner und rechts-konservative Tendenzen  in Deutschland eine Gefahr für lang erkämpfte Rechte dar?

Ich beobachte zwar, dass die Gegner aktiver geworden sind. Aber auch die Menschen, die für das Selbstbestimmungsrecht der Frau eintreten, sind lauter geworden. Ich finde es prinzipiell gut, dass zum Beispiel am Paragrafen 219a ganz grundsätzlich über Schwangerschaftsabbrüche diskutiert wird. Ich als Frauensenatorin stehe dabei natürlich auf der Seite derer, die sich für Selbstbestimmung einsetzen.

Ist der Paragraf 219a vielleicht sogar erst durch die Abtreibungsgegner ins Licht der Öffentlichkeit geraten?

Da ist durchaus etwas dran. Umso wichtiger, dass es jetzt die Gegenbewegung gibt, die solche Anzeigen künftig unmöglich machen könnte.

Wann könnte es denn so weit sein?

Am besten sofort! Ich hoffe, dass es diesbezüglich in der großen Koalition Bewegung gibt und vielleicht auch Leute wie Jens Spahn und die CDU feststellen, dass Frauen sich umfassend informieren können müssen. Falls es nicht direkt zu einer Einigung kommt, könnte die Entscheidung auch über einen Gruppenantrag getroffen werden, bei dem in der Regel der Fraktionszwang wegfällt.

Warum sollte gerade jemand vom Schlage eines Jens Spahn, der sich offensiv einer konservativen Rückbesinnung verschrieben hat, der Abschaffung zustimmen?

Gerade Jens Spahn als Gesundheitsminister sollte klarwerden, dass es bei der Abschaffung von 219a auch um den Schutz der Ärztinnen und Ärzte geht. Ich erwarte von einem Gesundheitsminister, dass er auch deren Perspektive im Blick hat.  

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