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Gericht urteilt: Männliche Küken dürfen weiter geschreddert werden

Foto: Philipp Schulze / picture alliance

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Als Frühstücksei-Liebhaber mit grünem Gewissen steht man vor einem Problem: Es  gibt im Supermarkt-Regal de facto kaum Eier, an denen nicht das Blut männlicher Küken klebt, egal ob sie aus Käfig-, Boden-, oder Ökohaltung stammen.

Was nämlich fast alle Eier aus dem Supermarkt gemeinsam haben: Sie stammen von speziellen Legehennen, deren Rassen einzig und allein zum Eierlegen gezüchtet worden sind. Und Eier legen, das können bekanntlicherweise nur die weiblichen Hennen, weswegen männliche Küken direkt nach dem Schlüpfen aussortiert und per Fließband in einen Industrieschredder oder Gasbehälter geschickt werden. Eine Mästung, die ihnen ein etwas längeres Leben bescheren könnte, lohnt sicht wirtschaftlich nicht – sie sind nicht mehr als ein lästiges Nebenprodukt, von dem jährlich mehr als 50 Millionen im Müll landet.

Nur in wenigen Läden findet man Eier von sogenannten Zweinutzungshühnern, die sowohl zum Eierlegen als auch zum Mästen genutzt werden – die Hühner können nämlich sowohl Eierlegen als auch fett werden. Eine weitere Alternative ist eine Laser-Technologie, mit der das Geschlecht des Kükens noch vor dem Schlüpfen festgestellt werden kann. Beide Varianten sind aber wesentlicher teuerer als die Tötungen, deshalb hält der Großteil der Brütereien an ihnen fest.

Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel wollte diese Praxis der Kükentötungen 2013 verbieten lassen, elf Brütereien zogen dagegen vor Gericht. Nun haben die obersten Verwaltungsgerichte  in Münster ihr Urteil verkündet: Die Massentötung von männlichen Küken bleibt erlaubt.

Laut dem Tierschutzgesetz, auf das sich die Richter beriefen, darf niemand einem Tier "ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen". Die Ernährung von Menschen mit Fleisch, der Erkenntnisgewinn durch medizinische Versuche oder die Seuchenbekämpfung zählen zu diesen Gründen. "Nur diese Frage gilt es für uns heute zu bewerten", sagte der Vorsitzender Richter Franz Oestreich in der Verhandlung.

Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken sei für die Brütereien  mit einem "unverhältnismäßig großen Aufwand" verbunden, hieß es in der Urteilsbegründung, was man wohl auch mit "zu teuer" übersetzen könnte. Dass die Massentötungen finanziell günstiger sind als die tierfreundlichen Alternativen, scheint den Richtern also Grund genug zu sein, sie nicht zu verbieten.

qli

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