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Wie christliche Krankenhäuser mit Kopftüchern umgehen

Illustration: FDE

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Am 29. Juni hätte Azra* eigentlich ihren ersten Praktikumstag in einem Krankenhaus in Stuttgart gehabt. Die 20-Jährige studiert Medizin, Pflichtpraktika gehören zum Studium dazu. Am ersten Tag dieses Praktikums habe sie der Pflegedienstleiter des Krankenhauses in Empfang genommen. Als er ihr die Hand schüttelte, habe er etwas zu lange auf ihren Kopf geschaut. Azra ist Muslima und trägt ein Kopftuch. Der Pflegedienstleiter habe sie aufgefordert, das Kopftuch für das Praktikum auszuziehen. Azra sagt, dass sie ihm erklärt habe, dass das nicht ginge. Der Pflegedienstleiter habe daraufhin entgegnet, dass sie nach Hause gehen müsse, wenn sie das Kopftuch anbehalte. Sie dürfe in diesem Krankenhaus mit Kopftuch keinen Patientenkontakt haben.

Azra sitzt in einem Café am Stuttgarter Marienplatz. Azra ist nicht ihr richtiger Name. Sie will sich ihre Karriere nicht verbauen, das macht es schwer, das Krankenhaus mit ihren Vorwürfen zu konfrontieren. Der Name des Krankenhauses ist jetzt aber bekannt. Es ist heiß, sie trägt ein blumiges Kleid, ein hellblaues Kopftuch und weiße Sneaker. Azra ist in Stuttgart geboren und aufgewachsen. Sie hatte sich für ihr Praktikum genau dieses Krankenhaus ausgesucht. „Meine Mutter hat mir empfohlen, das Praktikum in diesem Krankenhaus zu machen“, sagt Azra. „Sie hat dort drei Kinder zur Welt gebracht, ihr Kopftuch war kein Problem.“

Christliche Krankenhäuser dürfen muslimischen Frauen das Tragen von Kopftüchern verbieten

Der Vorfall sei nicht der erste gewesen, bei dem sie wegen ihres Kopftuches benachteiligt wurde. Sie erzählt, dass sie vergangenes Jahr bei anderen Klinikum ein Vorstellungsgespräch für ein Praktikum hatte. Am Telefon habe der Mitarbeiter von der Personalabteilung gefragt: „Entschuldigen Sie, ihr Name klingt so ausländisch. Tragen Sie ein Kopftuch?“ Als Azra das bejahte, habe der Mitarbeiter ihr abgesagt. „Ich habe schon vor Jahren aufgehört, bei Bewerbungen Bilder mitzuschicken.“ Es kämen eh immer nur Absagen. Wenn Azra über die Stigmatisierung spricht, die sie als muslimische Frau mit Kopftuch erfährt, wird ihre Stimme höher. Sie ist wütend. Auch weil sie weiß, dass sie gegen die Krankenhäuser keine Chance hat.

Dass die Krankenhäuser sie wegen ihres Kopftuchs nicht für ein Praktikum einstellten, ist dem Gesetz nach keine Diskriminierung, sondern in Deutschland rechtens. Beide Krankenhäuser, in denen Azra ihre Praktika machen wollte, haben einen christlichen Träger. 2014 zog eine muslimische Krankenschwester aus Bochum bis vor das Bundesarbeitsgericht, weil ein evangelisches Krankenhaus ihr nicht erlauben wollte, ein Kopftuch bei der Arbeit zu tragen. Die Schwester berief sich damals auf ihr verfassungsmäßiges Recht auf freie Religionsausübung. Die Klinik hielt mit den Sonderrechten für kirchliche Arbeitgeber dagegen und gewann.

Jedes vierte Krankenhaus in Deutschland hat einen christlichen Träger

Diese Sonderrechte sagen unter anderen, dass kirchliche Einrichtungen die Arbeitsverhältnisse nach ihrem eigenen Verständnis regeln dürfen. Wenn die Einrichtung also nicht will, dass eine andere Religion während der Arbeit zur Schau gestellt wird, dann darf sie das Tragen eines Kopftuchs verbieten. In Deutschland befindet sich jedes vierte Krankenhaus in christlicher Trägerschaft. Laut dem Verband Christliche Krankenhäuser in Deutschland behandeln die über 600 000 Patienten und beschäftigen 265 000 Angestellte.

Azra trägt seit ihrem elften Lebensjahr ein Kopftuch. „Meine Kindheit war von Rassismus geprägt, ich wurde auf dem Schulweg sogar mit Steinen beworfen“, erzählt sie. Ihre Mutter habe schon immer Kopftuch getragen, mit zehn Jahren wollte sie es auch ausprobieren. „Mit Kopftuch habe ich mich auf einmal schön, besonders und sicher gefühlt“, sagt sie. Ihre Mutter erklärte ihr, was es bedeute, ein Kopftuch zu tragen. Dass man das nicht einfach mal an und wieder abziehen könnte. Ihr Vater sei gegen das Kopftuch gewesen, erzählt Azra. Er hatte Angst, dass sie dadurch Nachteile in Deutschland hätte. 

Ein Kopftuch im Krankenhaus ist hygienisch kein Problem

Der Pflegedienstleiter des Stuttgarter Krankenhauses habe zu Azra an ihrem ersten und letzten Praktikumstag gesagt, dass das Tragen eines Kopftuchs nicht den hygienischen Standards der Klinik entspreche. Azra will den Namen des Krankenhauses, das sie abgewiesen hat, nicht öffentlich nennen. Sie möchte keine Nachteile für ihr Berufsleben daraus ziehen, dass sie mit der Presse über den Vorfall gesprochen hat. Der Name des Krankenhauses ist jetzt aber bekannt. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband, der die Interessen der 201 evangelischen Krankenhäuser in Deutschland vertritt, sagt in einer Stellungnahme gegenüber jetzt, dass er keine hygienischen Probleme beim Tragen von Kopftüchern in Krankenhäusern sehe. 

Sehr wohl habe der Verband aber ein Problem mit der Zurschaustellung muslimischen Glaubens in evangelischen Krankenhäusern. Der Verband schreibt: „Grundsätzlich sollen die Mitarbeitenden der Diakonie der evangelischen Kirche angehören.“ Für Mitarbeitende in den Bereichen Verkündigung, Seelsorge und evangelische Bildung macht der Verband auch keine Ausnahmen. In diesen Bereichen würden ausschließlich Mitarbeiter*innen arbeiten, die evangelisch getauft sind. „In allen anderen Bereichen ist es grundsätzlich möglich, wenn keine geeigneten evangelischen Bewerber zur Verfügung stehen, auch Mitarbeitende einzustellen, die nicht Mitglied der evangelischen Kirche sind. Dazu gehören auch muslimische Frauen.“

Ein generelles Verbot von Kopftüchern spricht der Verband deshalb nicht aus. Es sei den Kliniken selbst überlassen, ob sie Kopftücher erlauben oder nicht: „Da das Kopftuch auch als religiöses Symbol für den Islam verstanden werden kann, wird gerade bei Mitarbeitenden im direkten Patientenkontakt erwartet, dass eine gewisse Zurückhaltung ausgeübt wird.“ Zum Thema Diskriminierung verweist der Verband auf sein Sonderrecht. „Den christlichen Krankenhäusern wird im Grundgesetz erlaubt, bei der Auswahl von Mitarbeitenden darauf zu achten, dass die Wertvorstellungen beider Seiten zueinander passen. Daher sind sie vom sonst geltenden Diskriminierungsverbot nicht betroffen.“ 

Azra will wegen ihres Kopftuches nicht mehr klein beigeben

„Früher habe ich immer klein beigegeben, wenn mich jemand wegen des Kopftuches nicht eingestellt hat“, sagt Azra. Heute will sie zu ihrem Kopftuch und ihrem Glauben stehen. „Ich war immer sauer auf mich, wenn ich nicht für mein Recht auf das Kopftuch gekämpft hatte.“ Bevor er sie wegschickte, habe der Pflegedienstleiter noch versprochen, sich umzuhören. Vielleicht gäbe es ja ein nicht-christliches Krankenhaus, indem Azra kurzfristig für ein Praktikum unterkommen würde. Dafür bedankte sie sich in einer langen Mail und schrieb nochmal, dass sie es sehr schade fände, dass man sie nach Hause geschickt habe. Diese Mail liegt jetzt vor. Bis heute hat Azra darauf keine Antwort erhalten.

*Azra heißt nicht wirklich so und hat darum gebeten, in diesem Text anonym zu bleiben. Sie sagt, dass sie sich nicht in den Vordergrund drängen und auf die allgemeine Stigmatisierung von Frauen mit Kopftuch in Deutschland aufmerksam machen will. Ihr echter Name ist der Redaktion bekannt.

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