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Behinderung: Angst vor dem Antrag zur Elternassistenz
Als Sarah* im März 2019 bei der Münchner Vereinigung zur Integrationsförderung (ViF) anruft, ist sie voller Hoffnung. „Ich war so aufgeregt damals, weil ich endlich schwanger war“, sagt die 29-Jährige heute. Sie meldet sich bei der Organisation, weil sie ein Kind erwartet. Seit ihrer Tumorerkrankung vor 15 Jahren hat sie eine Behinderung mit dem Grad 100. Sie rechnet daher damit, staatliche Hilfe bei der Kindererziehung zu bekommen. Doch die Mitarbeiterin am Telefon, Mirjam Ullmann, warnt Sarah davor, einen Antrag auf Elternassistenz zu stellen. Und das, obwohl Menschen mit Behinderung in Deutschland laut Sozialgesetzbuch Anspruch auf einen sogenannten Nachteilsausgleich haben – auch bei der Kindererziehung. Denn der soll sicherstellen, dass sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Mirjam Ullmann, die Mitarbeiterin von der ViF, weiß das. Doch sie kennt auch den Fall der gehbehinderten Mutter Ramona, die ebenfalls für ihr Kind Elternassistenz beantragt hatte. Das Recherchemagazin quer des BR berichtete im September über Ramona. Nachdem die junge Mutter Elternassistenz beantragt hatte, hörte sie bis zum Entbindungstermin nichts mehr vom zuständigen Bezirk Oberbayern. Stattdessen stand auf einmal das Jugendamt vor der Tür und nahm Ramonas Kind weg. Die Behörde glaubte, dass sie nicht für ihr Kind sorgen könne. Außerdem hätten Unterlagen gefehlt, der Bezirk könne keine Elternassistenz organisieren. Ramonas Sohn Fabian kam wenige Wochen nach der Geburt in eine Pflegefamilie. Erst zwei Monate später hatte Ramona mithilfe einer Sozialarbeiterin ihren Sohn wieder.
Das macht Sarah Angst. Was, wenn nach einem Antrag auf einmal bei ihr auch das Jugendamt vor der Tür stehen würde? Auch Sarah wohnt im Bezirk Oberbayern. „Ich will denen nicht sagen: Hallo, ich bin eine junge Mutter mit Behinderung, ich hab ein Kind, kommt und holt es euch.“
„Was machen die mit all diesen Informationen über mich und mein Kind?“
Auch Ju hat den Beitrag über Ramona bei quer gesehen. Die 34-Jährige hat zwei Kinder und sitzt seit 2010 wegen einer chronischen Erkrankung im Rollstuhl. Sie berichtete auf ihrem Blog Wheelymum über Ramonas Fall. Bloggerin Ju hat für ihre zwei Kinder keine Elternassistenz, obwohl sie eine beantragt hatte. „Mein Antrag beim zuständigen Bezirk Karlsruhe war damals ein riesengroßes Hick-Hack“, erzählt sie. „Man muss sich komplett nackt machen, wenn man Hilfe will.“ Bei der Elternassistenz geht es um staatliche Fördermittel, eine Form der Sozialhilfe also. Bei solchen staatlichen Hilfen ist es normal, dass man zum Beispiel sein Einkommen offenlegen muss. Bei der Elternassistenz gehe es aber weit darüber hinaus, meint Ju.
Ju erzählt von Nadine, einer Frau, die im Bezirk Oberbayern lebt und die Glasknochenkrankheit hat. Ju und Nadine haben sich über Jus Blog kennen gelernt. Auch Nadine säße im Rollstuhl und habe trotz ihrer Krankheit vor vier Jahren ein Kind bekommen. Sie habe deshalb Elternassistenz beantragt und sei vom Bezirk mehreren Personen vorgeladen worden, von deren Fragen sie sich schikaniert gefühlt habe: „Wofür brauchen sie die Assistenz wirklich? Warum können sich nicht die Großeltern um das Kind kümmern? Gibt es keine Nachbarn, die vielleicht mal auf das Kind aufpassen können?“ Weil Elternassistenz immer nur für ein Jahr bewilligt wird, müsse Nadine jedes Jahr, trotz ihrer Glasknochenkrankheit, erneut einer Personenkonferenz vorstellig werden. Nadine war für ein Statement gegenüber jetzt leider nicht zu erreichen. Sie habe Angst, dass das dann keine Elternassistenz mehr bewilligt bekomme, lässt Ju von ihr ausrichten.
Ju findet es unverhältnismäßig, wie Bezirke bei der Elternassistenz mit Frauen wie Nadine umgehen. „Natürlich braucht der Bezirk für den Antrag den Behindertenausweis oder einen Einkommensnachweis. Aber warum die bei mir damals zum Beispiel alle meine Arztberichte wollten, ist mir schleierhaft.“ Ju versteht, dass Menschen wie Sarah dann Angst bekommen. „Du stellst dir dann die Frage: Was machen die mit all diesen Informationen über mich und mein Kind?“
„Menschen mit Behinderung nehmen am täglichen Leben teil“
Der Bezirk Oberbayern kann laut seiner Presseabteilung zu den einzelnen Fällen gegenüber jetzt keine Aussagen treffen, er stehe unter einer Schweigepflicht. Der Bezirk schreibt in seinem Statement, dass es bedauerlich sei, dass Nadine sich von der Personenkonferenz schikaniert gefühlt habe. Die Mitarbeiter würden sich an die Vorgaben der ICF halten – der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Das sind internationale Standards, die den Umgang mit Menschen mit Behinderung regeln sollen. Es sei der normale Vorgang, dass ärztliche Gutachten und der Tagesablauf des Kindes, schreibt der Bezirk weiter. Man würde zwar jeder Zeit behilflich sein, doch bei einer Elternassistenz müsse eben, wie bei jeder anderen Sozialhilfe auch, der rechtliche Rahmen eingehalten werden.
Dieser rechtliche Rahmen sei aber viel zu kompliziert, meint Mirjam Ullmann von der ViF. Das Verfahren müsse vereinfacht werden. „Bei der Hilfe für behinderte Menschen ging es den Bezirken vor allem immer um stationäre Pflege, nicht um ambulante Hilfe“, sagt sie. „Mittlerweile ist die Inklusion aber vorangeschritten. Menschen mit Behinderung nehmen am täglichen Leben teil. Sie sitzen nicht mehr nur in Kliniken rum. Da kommt es vor, dass sich eine Frau und ein Mann mit Behinderung kennen lernen und zusammen ein Kind bekommen.“ Darauf sei unser Sozialsystem nicht ausreichend vorbereitet, meint Ullmann. „Wir reden immer von Inklusion in der Gesellschaft. Wir müssen sie aber auch in den Behörden schaffen“
Zum Fall von Sarah, die Angst vor einem Antrag für Elternassistenz hat, schreibt die Presseabteilung des Bezirks Oberbayern: „Der jungen Mutter kann nur dringend geraten werden, einen Antrag zu stellen. Ihre Ängste sind unbegründet. Der Sozialhilfeträger ist verpflichtet, die Bedarfe in jedem Fall individuell zu ermitteln und zu decken.“ Solange der Prozess aber nicht vereinfacht wird und vor allem, solange Sarah sich nicht sicher ist, dass sie ihr Kind behalten darf, wird sie keine Elternassistenz beantragen. Sie will versuchen ihr Kind ohne Hilfe zu erziehen, zusammen mit ihrem Mann. „Wenn uns der Staat dabei nicht helfen will, ein normales Leben zu führen, dann müssen wir das halt irgendwie alleine hinkriegen.“
*Sarah möchte ihren Namen nicht im Internet lesen, weil sie nach dem Fall von Ramona Angst hat, dass ihr Kind weggenommen wird.