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Das 180 Jahre alte Hoverboard-Verbot

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Man kann sich heute schwer vorstellen, was Abschnitt 72 des englischen Highway Acts aus dem Jahr 1835 damals gemeint hat. Aber jetzt, 2015, wird das klarer. 

Das 180 Jahre alte Gesetz verbietet etwas, das in den vergangenen Monaten in Innenstädten auf der ganzen Welt immer öfter zu sehen ist: sogenannte "selbstabgleichende" Roller, zu denen zum Beispiel Hoverboards oder Swagways (hier im Test auf SZ.de), gehören.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Auf das Verbot wies am Sonntag die Londoner Metropolitan Police auf Twitter hin: „Besitzen Sie eines oder denken Sie darüber nach, eines zu kaufen? Sie in der Öffentlichkeit zu fahren ist illegal!“ So stehe es eben schon im Highway Act. Auf öffentlichen Straßen oder Bürgersteigen und überall außer auf privatem Grund sei das Fahren solcher Roller verboten, weil sie nicht zugelassen oder registriert sind.

Auch in Deutschland ist noch unklar, wie man mit den Hoverboards oder auch Monowheels im Straßenverkehr umgeht. Simon Benson vom Hoverboard-Vertreiber Ghetto Gadgets sagte dem Guardian, dass er denkt, ein Verbot würde den Verkauf nur noch mehr antreiben.


Text: jetzt-redaktion - Screenshot: Twitter

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