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Von Haustier bis WG-Party: Was darf ich in meiner Wohnung alles machen?
Die erste eigene Wohnung. Welch verheißungsvoller, neuer Lebensabschnitt. Türen aufstoßen zur neu gewonnenen Unabhängigkeit. Hauptsache keine Zweck-WG, sonst ist jetzt erstmal alles egal. Als mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Land Geflüchteter hast du provinzielle Altlasten wie den gehobenen Zeigefinger der Eltern freudig hinter dir gelassen. Im Zimmer rauchen, einfach weil man’s kann (kann man?). Danach reumütig lüften. Abgestandener Rauch ist eine Zumutung, da hatte Mama doch recht. Trotzdem brauchst du natürlich die obligatorischen WG-Partys. Vorzugsweise jedes Wochenende. Vorzugsweise immer bei dir. Weil die Nachbarn einfach soo entspannt sind!
Aber sind sie das wirklich? Als Nachbar einen jungen Menschen im Haus haben, der erstmal alleine wohnt, ist dem Kinderkriegen in manchen Fällen nicht unähnlich (nehme ich mal an): Viel Lärm, intensive Gerüche und wahnwitzige Schlafenszeiten. Mit dem feinen Unterschied: Das Baby liebt man. Wenn es in den Gang kotzt, nennen viele das beschönigend Bäuerchen. Wenn der junge Typ von nebenan das macht, nennt man das eine Frechheit und es ist weniger gern gesehen. Die entspannten Nachbarn lassen dir dann schnell mal eine weniger entspannte Beschwerde in den Briefkasten flattern.
Um deine Wohnung so lange wie möglich zu behalten, solltest du dich bemühen, ein anständiger – und rechtlich abgesicherter – Nachbar und Mieter zu sein. Damit das klappt, haben wir mit Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund telefoniert, um die wichtigsten Fragen zu klären:
Darf ich immer eine WG-Party schmeißen?
Zunächst einmal darfst du in deinen eigenen vier Wänden ziemlich viel machen. Das schließt natürlich auch eine WG-Party ein. Es gibt kein Gesetz, das dir verbietet, Freunde einzuladen und zusammen ein bisschen zu feiern. Ein großes ABER gibt es laut Ropertz dennoch: „Ab 22 Uhr muss Zimmerlautstärke herrschen!”
Und was genau versteht man unter Zimmerlautstärke?
Die „Zimmerlautstärke“-Regel ist vermutlich genauso alt wie das Zimmer selbst. Und erscheint reichlich unpräzise. Jeder hat ja ein subjektives Lärmempfinden. „Zimmerlautstärke bedeutet, dass außerhalb der Wohnung nichts zu hören ist“ erklärt Ropertz. Wenn du also mit deinen Freunden abends gemütlich beisammen sitzt, im Innenhof aber Stimmen und Musik zu hören sind, hältst du dich nicht an die Regel. Allzu verbissen musst du das aber nicht sehen: „Es gibt natürlich Situationen, in denen normale Gespräche zu hören sind. Da kann man dann nicht sagen, dass die Leute jetzt aufhören müssen zu reden. Die Definition sollte nicht zu genau genommen werden“. Grundlegend gilt: Wenn in der einen Wohnung gefeiert wird, müssen Bewohner anderer Wohnungen die Chance haben, zu schlafen.
Wenn es dann doch mal lauter wird und die Polizei vor der Tür steht: Dürfen die in die Wohnung rein, wenn sie das wollen?
Grundsätzlich musst du die Polizei in die Wohnung lassen, wenn so ein Krach herrscht, dass sie der Lautstärke nachspüren wollen. In der Praxis sieht das aber anders aus: „Wenn die Polizei da ist und schon hört, von wo die Musik kommt, dann werden sie klingeln und dich bitten, die Musik leiser zu machen“, erklärt Ropertz. Die Polizei will genauso wenig zu dir in die Wohnung, wie du zu ihnen aufs Revier. Frei nach der „Wer nicht hören will, muss fühlen“-Devise kann es aber passieren, dass bei mehrfachem Anrücken damit gedroht wird, deine Musikanlage zu konfiszieren. „Das dürften sie auch.“
Ein Freund hat vorübergehend keine Wohnung, also lasse ich ihn auf meiner Couch schlafen. Wie lange geht das gut?
In dem Fall gilt es, die Unterscheidung zwischen einem Besucher und einem „Nicht-Besucher“, wie Ropertz es nennt, zu kennen. Einen Besucher darfst du nämlich aufnehmen, ohne den Vermieter darüber zu informieren. Einen Dritten einziehen lassen geht nicht. „Da stellt sich die Frage, ob der Mensch auf der Couch de facto eingezogen ist. Ab sechs Wochen ist es schwer zu erklären, warum es sich noch um einen Besucher handelt.“ Auch gewisse Anzeichen, die den Eigentümer vermuten lassen könnten, dass jemand unrechtmäßig bei dir eingezogen ist, können dir das Leben schwer machen. Wenn, überspitzt formuliert, der Möbelwagen vor der Tür hält und Klingelschilder angebracht werden, wird es heikel. Häufig ist aber der Einzelfall zu betrachten: „Es gibt auch Ausnahmen. Wenn die Tante aus Buenos Aires zu Besuch kommt und zwei Monate auf der Couch schläft, dann heißt das nicht, dass sie nach sechs Wochen zur Mieterin wird und als eingezogen gilt.“
Und wenn besagter Freund nach sechs Wochen eine Nacht woanders schläft und dann wiederkommt? Kann er nicht noch einmal sechs Wochen bleiben?
„So einfach trickst man das System nicht aus. Es kontrolliert ja niemand, ob er jede Nacht auf der Couch schläft“, sagt Ropertz. Dem Vermieter ist das nämlich herzlichst egal. Es geht darum, wann dein „Besuch“ gekommen, und ob der sechs Wochen später noch da ist. Wirst du erwischt, kann es unangenehm werden: „Ohne Zustimmung des Vermieters einem Dritten die Wohnung zu überlassen ist eine Vertragsverletzung. Der Vermieter kann dann abmahnen oder wegen Vertragsverletzung die Kündigung einreichen.“
Darf man in seiner Wohnung rauchen?
Ja, das darfst du. Dagegen kann der Vermieter auch nichts machen, denn rauchen „zählt zum vertragsüblichen Gebrauch.“ Auch die Angst, beim Auszug jeden Winkel der Wohnung grundreinigen zu müssen, ist ungerechtfertigt: „Wenn der Mieter per Vertrag nicht verpflichtet ist, gewisse Schönheitsmängel auszubessern, dann muss man auch nicht die Wände streichen.“ Aufgepasst aber, wenn du ein exzessiver Raucher bist: „Wenn man vier Schachteln am Tag raucht und alles dick nikotinverseucht ist, dann hat der Vermieter eventuell einen Schadensersatzanspruch.“ Dafür dann lieber auf den Balkon.
Und wie sieht es mit Haustieren aus?
Diese Frage ist meistens im Mietvertrag geklärt. Aber ganz egal, was da drin steht: Kleintiere dürfen immer gehalten werden. Dazu gehören unter anderem Hamster, Schildkröten oder Wellensittiche. „Der Streit entzündet sich in aller Regel an Hund oder Katze. Da ist es, zumindest im städtischen Wohnungsbereich, so, dass man eine Erlaubnis vom Vermieter braucht.“ Der Vermieter darf dabei aber nicht einfach das Tier verbieten, weil er keine Katzen mag. In manchen Fällen lohnt es sich, ein bisschen zu streiten, in der Regel muss nämlich eine Einzelfallentscheidung getroffen werden: „Wenn man zum Beispiel sagt, dass die Katze schon 15 Jahre alt ist, man seit jeher mit ihr zusammenwohnt und ohne sie einsam wäre, könnte das ein triftiger Grund sein.“ Außerdem lohnt es sich zu checken, ob nicht andere Parteien im Haus schon Hund oder Katze halten. Falls ja, stehen die Chancen gut, dass der Vermieter die Haltung auch dir erlauben muss.
Ab wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Eine fristlose Kündigung musst du im Normalfall nicht fürchten. Wenn du den Vermieter nicht gerade „tätlich angreifst“, das heißt, ihm mit einem Küchenmesser oder Ähnlichem nachstellst und deine Miete immer rechtzeitig bezahlst, kann wenig passieren. Eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden ist nur möglich, wenn „ein Mietrückstand von mehr als zwei Monaten oder innerhalb von zwei Monaten mehr als eine Miete“ aufläuft. Dann könnte der Vermieter dich tatsächlich einfach so vor die Tür setzen.
Damit das nicht passiert, musst du nur einfach passend die Miete überweisen. Das sollte in den meisten Fällen ja kein Hindernis darstellen. Wenn du dich darüber hinaus nicht allzu unintelligent anstellst, vielleicht sogar ein freundliches Verhältnis zu deinen Nachbarn pflegst, das auf gegenseitiger Achtung – und in manchen Fällen auch Gefälligkeiten – basiert, macht es das Leben noch um einiges leichter. Ein wenig mietrechtliches Hintergrundwissen im Repertoire zu haben, ist dabei natürlich trotzdem immer klug.