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Tierschützer zeigen Gzuz an

Foto: Philipp von Ditfurth / dpa / pixabay / Collage: jetzt.de

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Die radikale Tierschutzorganisation PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) hat den Hamburger Rapper Gzuz angezeigt, weil der einen Schwan ohrfeigte und als „Hurensohn“ beschimpfte. So etwas wird natürlich sofort angezeigt hier in Deutschland, wo wir das Mitgefühl für Tiere quasi gepachtet haben.

Dummerweise ist die Schwan-Ohrfeige auf einem Video zu sehen. Gzuz, alias Kristoffer Jonas Klauß, kann sich also nicht herausreden. In dem Video, das schon vor zwei Monaten auf Facebook gepostet worden war, sieht man, wie Gzuz erst ankündigt, den Schwan zu ohrfeigen, seine Drohung dann in die Tat umsetzt und anschließend das völlig traumatisierte Tier auch noch als „Hurensohn“ beleidigt.

Die PETA-Tierschützer haben nun Strafanzeige bei der Hamburger Staatsanwaltschaft erstattet und das damit begründet, dass Tierquälerei kein Kavaliersdelikt sei und „sicher auch kein Ausdruck eines coolen Lifestyles“, wie der PETA-Rechtsanwalt Dr. Christian Arleth der Hamburger Morgenpost sagte. 

Was allerdings in dieser hoch erregenden Debatte untergeht, ist die Tatsache, dass Gzuz anscheinend keinen tiefsitzenden Hass gegen Schwäne hegt, sondern den Tieren durchaus wohlwollend gegenübertreten kann, wenn die Stimmung stimmt. Auf zwei anderen Videos, die einen Monat später entstanden, sieht man nämlich, wie der Rapper eine ganze Schwan-Familie mit Kuchen füttert. Kuchen, den er eigentlich selbst essen wollte und sich zum Wohle der Wasservögel vom Munde abspart. In den beiden Videos spricht er zärtlich mit der Familie, verspricht ihnen eine Belohnung für ihre Mühen und versichert ihnen, dass für alle Familienmitglieder genug Kuchen da sei.

Wir halten also fest: Gzuz hat kein grundsätzliches Problem mit Schwänen, sondern nur mit einem bestimmten Schwan. Andererseits scheint dem Hamburger die Hand des öfteren „auszurutschen“, wäre das doch nicht der erste Prozess, in dem er wegen einer Ohrfeige angeklagt ist. Zuletzt hatte er einen Supermarkt-Mitarbeiter eine solche verpasst. In dem darauffolgenden Prozess wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Insgesamt stand der Rapper schon 13 Mal vor Gericht und war wegen eines Raubüberfalls mit Körperverletzung von 2010 bis 2013 in Haft.

chwa

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