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Ab wann ist Musik extremistisch?

Die Band „Dr. Ulrich Undeutsch“ klagte dagegen, dass der Verfassungsschutz sie als linksextrem eingestuft hatte, und gewann.
Foto: Facebook / Dr. Ulrich Undeutsch, Robin Hinsch / dpa; Bearbeitung: jetzt

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Einmal im Jahr muss sich der Verfassungsschutz mit Musik auseinandersetzen. Der deutsche Inlandsnachrichtendienst klärt jährlich in seinen Berichten darüber auf, welche Bands – egal ob rechts- oder linksextrem – aus ihrer Sicht verfassungsfeindliche Texte veröffentlicht haben. 2018 stufte der Verfassungsschutz in Sachsen dabei 30 Bands als rechtsextrem und elf als linksextrem ein. Darunter auch die linken Punkbands „Dr. Ulrich Undeutsch“ und „Endstation Chaos“ aus dem Erzgebirge. Beide Bands haben sich nun gegen diese Einschätzung des Verfassungsschutzes gewehrt – und gewonnen. Nach einer erfolgreichen Klage vor dem Verwaltungsgericht Dresden musste der Verfassungsschutz „Dr. Ulrich Undeutsch“ Anfang August aus dem Bericht streichen. Bei „Endstation Chaos“ stimmte die Behörde freiwillig einem Eilantrag zu, den die Band Ende Juli beim Verwaltungsgericht Dresden gestellt hatte. 

Die Musiker von „Dr. Ulrich Undeutsch“ hatten gegen den Eintrag geklagt, weil sie sich dadurch diskreditiert fühlten, schreibt der Sänger Karli auf die Anfrage von jetzt. „Seitdem wir in den Verfassungsschutzberichten geführt wurden, waren Locations, in denen wir auftreten wollten, damit konfrontiert, sich zu uns auf eine bestimmte Weise zu positionieren. Das kann deren Existenz bedrohen und das wollten wir nicht mehr.“ Außerdem wurden die Konzerte von „Dr. Ulrich Undeutsch“ laut Karli vermehrt von der Polizei überwacht oder sogar abgesagt. Auch „Endstation Chaos“ sahen sich laut dem MDR durch die Einstufung zu unrecht stigmatisiert. Mittlerweile haben in Sachsen also zwei von elf als linksextremistisch eingestufte Bands geklagt. Von den 30 als rechtsextremistischen Bands gibt es noch keine Klagen. Aber wie wird überhaupt entschieden, was verfassungsfeindlich ist und was von der Kunstfreiheit gedeckt wird?

Im Fall von „Dr. Ulrich Undeutsch“ entbrannte der Streit vor allem an dem Lied „Staatsgewalt“. Darin sangen die Musiker: „Das ist die deutsche Staatsgewalt [...] Doch wir können auch anders [...] wir werden euch jagen [...] wenn sich die Faust erhebt, werden wir euch prügeln, bis keiner von euch steht.“ Hierfür gab es einen Eintrag in den sächsischen Verfassungsschutzbericht von 2017. 2018 tauchte die Band wieder im Bericht auf. Allerdings gab es diesmal keinerlei Belege für ihre angeblich verfassungsfeindliche Musik. Dazu kam, dass sie die Zeilen, die im Verfassungsschutzbericht von 2017 angeführt werden, schon 2013 selbst geändert hatte. Seitdem heißt es in „Staatsgewalt“: „Doch wir können auch anders. Oft genug erlebt. Wir werden euch stoppen. Weil dann die Erde bebt.“ Dem Verfassungsschutz war die Textänderung scheinbar entgangen. Er stufte die Band wegen eines Songs als extremistisch ein, den es so gar nicht mehr gab.

Für Neonazi-Bands ist ein Eintrag keine Rufschädigung in ihrem Milieu

Eine behördliche Schlamperei also? „Ja“, sagt Soziologe und Extremismusforscher Matthias Quent. „Es gibt beim Verfassungsschutz einen großen Unterschied zwischen dem, was sie wirklich geheimdienstlich beobachten, und dem, was in dem Bericht erwähnt wird. Der Bericht ist nur ein kleiner Einblick für die Öffentlichkeit in die intransparente Arbeit der Behörde. Wenn öffentlich wird, wie wacklig einzelne Einordnungen in Wirklichkeit sind, können Betroffene dagegen klagen, weil es sie in der Öffentlichkeit beschädigt.”

Es ist oft nicht so einfach zu definieren, ob eine Textzeile verfassungsfeindlich ist oder einfach nur unter die im Grundgesetz verankerte freie Meinungsäußerung fällt. Eine Band wird dann als extremistisch eingestuft, wenn ihre Liedtexte gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, sagt Martin Döring, Pressesprecher des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen. Unter diese zu schützende Grundordnung fallen zum Beispiel das Prinzip der Gewaltenteilung, die Rechtsbindung, die deutschen Grundrechte und die Gewaltfreiheit. Wenn also „Dr. Ulrich Undeutsch“ dazu aufrufen, Vertreter der deutschen Staatsgewalt, also die Polizei, zu „prügeln“, dann ist das laut Verfassungsschutz verfassungsfeindlich. Der Bandname „Undeutsch” ist es hingegen nicht. Auch wenn der sich klar gegen Deutschland positioniert, greift er dessen staatliche Grundordnung nicht an.

Was „verfassungsfeindlich” ist, lässt sich noch stärker an der rechtsextremen Band „Thoytonia“ verdeutlichen, die sich ebenfalls im Verfassungsschutzbericht Sachsen wiederfindet. Diese beschreibt ihre sächsische Heimatstadt Hoyerswerda im Song „Thoytonia“ als Stadt mit „gesunder Bräune“, in der man „zusammensteht im Kampf fürs Reich gegen fremde Kräfte“, die angeblich das Land übernahmen. Mit diesen Aussagen verstoßen „Thoytonia“ gegen die staatliche Grundordnung, weil sie sich zum dritten Reich bekennen. „Eine solche Band wird nie und nimmer gegen ihre Einstufung als extremistisch klagen“, sagt Quent. „Neonazi-Bands definieren sich als Feinde unserer Verfassung und dieser Demokratie. Für die ist so ein Eintrag keine Rufschädigung in ihrem Milieu, sondern eher eine Bestätigung ihrer antidemokratischen Haltung.“ 

Eine extremistische Einstufung kann auch linken Bands mehr Popularität in ihrer Szene bringen

Dass die Einstufung des Verfassungsschutzes als Stempel für Authentizität gelten kann, kommt auch in der linken Musikszene vor. Ein prominentes Beispiel: „Feine Sahne Fischfilet“. Die Punk-Band war dem Verfassungsschutz 2011 durch „antistaatliche Haltung“ aufgefallen und überreichte der Behörde in Mecklenburg-Vorpommern zum Dank dafür einen Geschenkkorb, unter anderem mit regionalen Wurstspezialitäten. „Damals war der Eintrag im Verfassungsschutzbericht für ,Feine Sahne‘ ein willkommener Promo-Move,“ sagt Quent. „Sowas kann Bands und Künstler mit gesellschaftskritischer Zielgruppe sogar zu mehr Popularität in ihrer Szene verhelfen.“

Auch „Feine Sahne Fischfilet“ werden im Bericht des Verfassungsschutzes von 2018 erwähnt – und zwar im Zusammenhang mit dem Konzert #wirsindmehr in Chemnitz. Die Band und die Aktion #wirsindmehr seien ein Beispiel dafür, dass Musikveranstaltungen, bei denen linksextremistische Interpreten auftreten, einen grundsätzlich anderen Charakter hätten als rechtsextreme Veranstaltungen. Da linksextreme Musiker „gesellschaftlich weniger geächtet“ seien als rechtsextreme Musiker, hätten sie auch ein viel größeres Publikum. Zum #wirsindmehr-Konzert kamen 65 000 Menschen. Als die Leipziger Volkszeitung im Mai 2019 dem Verfassungsschutz vorwarf, #wirsindmehr zu unrecht als linksextremistisch eingestuft zu haben, ruderte die Behörde in einer Pressemitteilung zurück.

„Fehlende demokratische Kontrolle macht den Verfassungsschutz aus meiner Sicht problematisch“

Quent meint, dass die Einstufungskriterien des Verfassungsschutzes für die Öffentlichkeit schwer nachzuvollziehen sind: „Der Verfassungsschutz stuft Musik hinter verschlossenen Türen ein. Die fehlende Transparenz und fehlende demokratische Kontrolle machen ihn aus meiner Sicht problematisch.“ Die Funktion des Verfassungsschutzes als Geheimdienst bringe Probleme mit sich, sagt Quent: „Ein Geheimdienst kann nicht transparent arbeiten. Aber in dem Moment, in dem der Verfassungsschutz seine Infos an die Öffentlichkeit gibt, ohne sie mit Quellen und Nachweisen zu belegen, findet eine autoritäre Stigmatisierung statt, die für Künstler*innen schädlich sein kann.” 

Für Quent ist genau das im Fall „Dr. Ulrich Undeutsch“ passiert: „Es ist ein schmaler Grad zwischen dem Schutz der Verfassung und der Interpretation von Liedtexten, die auch zur Einschränkung von künstlerischer Freiheit führen kann.“ Der Verfassungsschutz Sachsen musste wegen der Klage der Band jetzt alle Erwähnungen von „Dr. Ulrich Undeutsch“ im Internet unkenntlich machen. Die Band darf laut Gericht also nicht mehr als extremistisch eingestuft werden. Die gedruckte Ausgabe des Verfassungsschutzberichtes darf nicht weiterverbreitet werden, bis die betreffenden Stellen geschwärzt sind.

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