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Philosophin Barbara Bleisch darüber, warum wir unseren Eltern nichts schulden
Antritte bei öden Familienfeiern, bei Umzügen helfen und mindestens einmal die Woche anrufen, all das machen wir brav mit, um nicht als schlechte Tochter oder als schlechter Sohn zu gelten? Schließlich sind es ja unsere Eltern, denen wir das Leben verdanken und die uns aufgezogen haben. Doch stimmt das wirklich? Bin ich meinen Eltern etwas schuldig, weil ich zufällig in diese Familie geraten bin? Über dieses Dilemma hat die Schweizer Philosophin Barbara Bleisch nun ein Buch geschrieben, in dem sie zur Befreiung vom Schuldgefühl gegenüber den eigenen Eltern aufruft.
jetzt: Ich würde sagen, ich habe ein gutes Verhältnis zu meinen Eltern. Aber dennoch fühle ich mich ab und zu schuldig. Zum Beispiel, wenn ich es nicht zur Geburtstagsfeier meiner Mutter schaffe. Kann ich mich von diesem Gefühl lösen?
Barbara Bleisch: Die Frage ist, ob Ihr Schuldgefühl oder Ihr schlechtes Gewissen berechtigt sind. Wenn Sie sich schuldig fühlen, weil das doch ihre Mutter ist, würde ich sagen: Allein dieser Umstand verpflichtet sie nicht. Und wenn Sie meinen, Sie müssten etwas zurückgeben, weil ihre Eltern sich immer um sie gekümmert haben, dann gilt das nur, wenn Sie der Meinung sind, ihre Eltern seien weit über das Erwartete hinaus gute Eltern gewesen.
Warum?
Es ist zum Beispiel nicht so, dass Sie sich allein durch Ihre Geburt eine Schuld aufgeladen hätten. Dann kämen wir ja alle wortwörtlich mit einer Erbschuld zur Welt. Außerdem halte ich nichts davon, soziale Bindungen zu romantisieren – bei allem Wert, den sie für uns haben. Gerade in familiären Bindungen ereignen sich auch Tragödien, die furchtbare Wunden hinterlassen können.
Und wenn ich meiner Mutter versprochen habe, zu ihrem Geburtstag zu kommen?
Dann sollten Sie sich natürlich an ihr Versprechen halten – oder die Mutter fragen, ob sie es Ihnen nachsieht, wenn Sie es brechen. Versprechen halten müssen wir allen Menschen gegenüber. Das ist aber etwas anderes als zu behaupten, Sie müssten zum Geburtstag fahren oder sich speziell um Ihre Mutter kümmern, allein weil dies ihre Mutter ist.
Also wenn ich lieber etwas anderes tun würde, wäre das in Ordnung?
Ja, wenn Sie es nicht anders ausgemacht haben. Aber natürlich tun wir viele Dinge einander zuliebe, wenn uns aneinander liegt, gerade auch in Familienbeziehungen. Und daran ist nichts Schlechtes – ganz im Gegenteil. Mich interessiert aber die Frage, ob Kind zu sein verpflichtet, ob wir also allein aufgrund des Umstands, dass wir die Kinder dieser Eltern sind, Pflichten haben. Und da meine ich: nein. Denn es gibt auch Eltern-Kind-Beziehungen, in denen Kinder drangsaliert werden und sich nicht frei entfalten können. Außerdem macht niemanden glücklich, wenn man sich nur aus Pflicht umeinander kümmert.
Für mich kann ich das so umsetzen. Aber werden andere nicht negativ reagieren, wenn ich sage, ich muss diesen Erwartungen nicht gerecht werden? Schließlich gibt es doch den gesellschaftlichen Druck bestimmte Erwartungen gegenüber der den eigenen Eltern zu erfüllen?
Natürlich gibt es gesellschaftliche Erwartungen und damit auch einen gewissen Druck. Gleichzeitig höre ich aber auch immer wieder von belastenden Familienbeziehungen. Ich plädiere dafür, dieses Verhältnis zu klären und sich über die Gründe klar zu werden, warum man sich in der Pflicht fühlt: Weil man sich in der Schuld der Eltern fühlt? Weil die Eltern hilflos scheinen? Oder weil einem an einem guten Verhältnis zu ihnen liegt? Letzterer Grund ist für eine gute Beziehung sicher die beste Ausgangslage.
Mache ich mir es damit nicht manchmal auch einfach?
Sich im Leben Klarheit darüber zu verschaffen, was wir einander wirklich schuldig sind und für die eigenen Bedürfnisse einzustehen, ist eine anspruchsvolle, aber lohnende Aufgabe. Außerdem: Müssen wir immer so schuldbeladen durchs Leben laufen? Nein. Familiäre Beziehungen sind wichtig, um Rückhalt und Geborgenheit zu spüren und sich selber in der eigenen Prägung zu verstehen. Aber wenn Sie sich konstant schuldig fühlen, werden Ihnen diese positiven Empfindungen entgehen – und das wäre doch schade.
Sich befreien und auf sich achten, ist doch auch ein Gedanke, der nur zu unserer modernen und westlichen Gesellschaft passt?
Das ist richtig. Das hat etwas damit zu tun, dass wir in unserer Gesellschaft in erster Linie vom Individuum her denken und nicht die Gemeinschaft ins Zentrum stellen. Dabei wissen wir natürlich alle: Individuen sind auch abhängig von Gemeinschaft. Doch die Frage ist, was sozusagen der Ausgangspunkt ist für die Frage, was wir einander schulden – und da setze ich ganz im Sinne der Aufklärung beim Individuum an.
Wieso beschäftigen Sie sich als Philosophin ausgerechnet mit der Eltern-Kind-Beziehung?
Interessanterweise wurde die Familie in der Philosophie lange Zeit vernachlässigt. Ich vermute, dass das auch damit zu tun hat, dass wir Familie lange verklärt haben. Als wäre ohnehin klar, dass man sich in Familien liebt und ganz viel füreinander tut. Das zeigt sich auch im Sprachgebrauch. Wenn uns jemand fragt, wieso wir unseren ständig nörgelnden Eltern beim Umzug helfen, antworten wir: Na, das sind doch meine Eltern. Ich frage nach den Gründen für solche Aussagen: Warum genau sollte Familie verpflichten – und wozu?
Heißt diese Erkenntnis im Umkehrschluss eigentlich auch, dass meine Eltern mir nichts schulden?
Das ist eine interessante Frage. Es ist unbestritten, dass Eltern ihren Kindern bis zu ihrer Mündigkeit sehr viel schulden. Das hat damit zu tun, dass sich die Eltern bewusst für die Elternschaft entscheiden konnten und das Kind etwa nicht zur Adoption freigegeben haben. Ein Kind ist vollkommen abhängig von seinen Eltern. Die Frage ist allerdings: Erlöschen die elterlichen Pflichten mit der Volljährigkeit? Ab einem gewissen Punkt können Eltern sicher sagen: „Hotel Mama ist jetzt geschlossen. Du stehst jetzt auf deinen eigenen Beinen und ich muss nicht mehr für dich sorgen.“ Das bedingt allerdings, dass das Kind wirklich auch in der Lage ist, sein eigenes Leben zu führen. Kindern die Möglichkeit zu geben, sich in die Selbständigkeit zu entwickeln, ist die oberste Pflicht der Eltern.
Dieser Text erschien erstmals am 19.2.2018 und wurde am 8.1.2021 nochmals aktualisiert.