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Wie viel Cannabis ist in Deutschland erlaubt?
„Null Gramm“, sagt Staatsanwältin Claudia Krauth von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft und zitiert Abschnitt sechs des Betäubungsmittelgesetzes.
Darin heißt es unter anderem, dass bestraft wird, wer Drogen „unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, in den Verkehr bringt, einführt, ausführt, abgibt“ oder besitzt. Die dafür angedrohten Strafen, sagt Claudia Krauth, könnten von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe reichen. Unter die Strafbarkeit fällt auch, wer beim Arzt falsche Angaben macht, um an Cannabis zu kommen. Denn für Heilungszwecke lässt das Gesetz Ausnahmen zu, geringe Mengen von Cannabis sind dann erlaubt. Patienten bekommen dann allerdings keine Cannabis-Pflanze von der Apotheke zum Rauchen mit nach Hause, sondern nur den Wirkstoff in Pillen- oder Tropfenform.
Dass Marihuana strafrechtlich geduldet wird, ist ein Gerücht: Grundsätzlich ist auch die kleinste Menge schon illegal und wird verfolgt. Eine „geringe Menge“ wird jedoch von vielen Juristen toleriert. Der Wert unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland und liegt in den meisten bei sechs Gramm. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sind 10 Gramm als Höchstgrenze festgelegt und in Berlin gelten in einigen Fällen sogar Mengen von bis zu 15 Gramm als „geringfügig“.
„Besitzt ein Konsument weniger als diese ,geringe Menge‘ kann ein Verfahren gegen ihn durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden“, so das Selbsthilfe-Netzwerk Cannabis Medizin. Erstens ist das aber nur eine Toleranz-Regelung – das heißt: Auch wegen dieser kleinsten Mengen muss man eine Strafe fürchten. Bei Drogenhandel und wenn das Verhalten des Täters besonders sozialschädlich erscheint, kommt es im Regefall zum Prozess. Und zweitens ist diese Toleranzgrenze in jedem Bundesland so niedrig, dass man – wenn man beispielsweise eine einzelne Pflanze auf dem Balkon hat – den Wert schon überschreitet.
Lediglich der Konsum von Marihuana ist in Deutschland nicht verboten. Rechtlich wird hier von „straffreier Selbstschädigung“ gesprochen. Ein positiver Drogentest führt also zu keinen weiteren Ermittlungen – solange keine anderen Umstände wie die berauschte Teilnahme am Straßenverkehr vorliegen. Falls man Cannabis zum sofortigen Genuß erhält, etwa wenn man ein Joint in einer Runde gereicht bekommt, und auch sofort zu sich nimmt, liegt kein Besitz vor. Wenn bei einer Verkehrkontrolle der nachweisbare Gehalt des Hauptwirkstoffs eine gewisse Schwelle übersteigt, kommt es zum Führerscheinentzug.
Seit einigen Jahren ist der Wirkstoff THC, der für die berauschende Wirkung von Cannabis verantwortlich ist, als verschreibungspflichtige Medizin erhältlich. Seit Sommer 2011 können nun auch in der Bundesrepublik Medikamente als Schmerzmittel zugelassen und zur Therapie verschrieben werden, die auf Basis von Cannabis hergestellt werden. Die Regierung erklärte damals die Gesetzesänderung mit neuen medizinischen Erkenntnissen: Studien haben beispielsweise gezeigt, dass bei Patienten mit der Muskelerkrankung Multiple Sklerose Cannabis die Bewegungsfähigkeit verbessern kann.
Der Anbau bleibt allerdings weiterhin verboten – die Pflanzen müssen aus dem Ausland, beispielsweise aus den Niederlanden, eingeflogen werden. Solche Studien und Gesetzesänderungen reißen alte Gräben auf. Mehrere Vereine, Organisationen und Privatpersonen kämpfen in Deutschland für das Recht auf Rausch. Patienten klagen sich bis vor das Bundesverfassungsgericht, um eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Bisher lassen sich die Urteile, in denen sie Erfolg hatten, allerdings an zwei Händen abzählen.
Benjamin Dürr, 23, lebt zwar in Holland - hält sich sonst aber vom Thema fern. Er raucht nicht(s).
[Anm. d. Redaktion: Dieser Text wurde am 21. Januar 2014 aktualisiert.]
Fünf Tipps für Klarheit zu Cannabis-Gesetzen:
1. Null Gramm-Regel: Cannabis ist in Deutschland verboten. Besitz, Verkauf und Handel stehen unter Strafe. Auch der Anbau ist verboten. Selbst Pharmafirmen oder Ärzte müssen für die Medikamenten-Produktion Cannabis aus dem Ausland importieren.
2. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz können mit einer Geldstrafe, aber auch mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe belegt werden.
3. Ausnahmen gibt es für medizinische Zwecke: Sowohl der Wirkstoff THC als auch Schmerzmittel auf Basis von Cannabis sind seit einiger Zeit zugelassen. Sie sind allerdings verschreibungspflichtig. Wer bei einem Arzt falsche Angaben macht, um an die Medikamente zu kommen, kann ebenfalls bestraft werden.
4. Cannabis-Konsum hat allerdings nicht nur heilende Wirkung, beispielsweise lässt die Reaktionsfähigkeit nach. Wer vor kurzem Cannabis konsumiert hat, sollte von der Teilnahme am Straßenverkehr absehen.
5. Im Ausland gelten andere Regeln: In den Niederlanden dürfen Volljährige fünf Gramm Marihuana in Coffeeshops kaufen. Tschechien hat Anfang 2010 die Drogengesetze liberalisiert, jetzt werden Mengen bis zu 15 Gramm lediglich als Ordnungswidrigkeit bewertet.
Text: benjamin-duerr - und julian-schmitzberger; Cover: afp