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Wie verhalte ich mich während einer Polizeikontrolle?
"Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden." Diese Floskel hat sich dank des Exports amerikanischer Polizeiserien in unser Gehirn eingepflanzt. Dass du selbst Gebrauch von deinem Schweigerecht machen kannst, ist vielen nicht bewusst, die von der Polizei kontrolliert werden.
Taumelst du Sonntagnacht alkoholisiert von der WG-Party zur Haltestelle, um den Bus nach Hause zu erwischen? Oder wartest du nach deiner Nachtschicht in der Kneipe am Bahnhof auf die erste S-Bahn? Dann kommen zwei Polizeibeamte auf dich zu. Egal, ob du etwas zu verbergen hast (wie die drei Gramm Marihuana oder andere Drogen in deinem Rucksack) oder ob du einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort bist, ohne konkreten Verdacht darf die Polizei dich nicht untersuchen. Was du von dir preisgeben musst, sind deine Personalien. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Nationalität. Sowohl bei einer Verkehrs- als auch bei einer Personenkontrolle. Alles, was darüber hinausgeht, muss von der Polizei begründet werden.
Und das, sagt Magnus von Treyer, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafverteidiger in München, "ist in der Praxis ein großes Problem. Belehrungspflicht wird gerade in Bayern nicht sehr ernst genommen. Sobald ein Beamter einen Anfangsverdacht hat, musst du sofort, wenn du angehalten wirst, belehrt werden." Zum einen darüber, dass man dir eine Straftat vorwirft und zum anderen, was man dir vorwirft. Das Problem, so Treyer, liegt darin, dass Beamte gern versuchten, den Beschuldigten zum Beweismittel gegen sich selbst zu machen. Möglichst spät würde die Belehrung stattfinden, nachdem der Kontrollierte sich bereits in Rechtfertigungen verstrickt hat. "Das ist nicht zulässig, wird aber gern gemacht," sagt der Strafverteidiger.
Deshalb ist der erste Satz, den du aussprechen solltest: "Was werfen Sie mir vor?" Danach ist Schweigen deine beste Verteidigung. Auch, wenn es um Drogen geht, bei denen viele sich mit dem Argument "für den Eigenbedarf" (dessen Grenzwert sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet) verteidigen wollen. Das geht besonders oft nach hinten los, weil eine Mitteilung darüber an die Führerscheinbehörde geht und man schnell seinen Lappen los ist.
Es gibt natürlich Ausnahmen, in denen die Befugnisse der Polizei erweitert werden: Konkrete Anlässe, vor allem Großveranstaltungen wie Fußballspiele oder Demonstrationen, aber auch bekannte Drogenumschlagplätze können Taschenkontrollen rechtfertigen, ebenso, wenn der Kaufhausdetektiv dich beschuldigt, die Zahnpasta geklaut zu haben.
Was den Umgang mit den Beamten betrifft: Bleib immer höflich, respektvoll, aber bestimmt. Beleidigungen gegen den Staatsapparat verstärken eher den Verdacht – und somit die Durchführung weiterer Maßnahmen - gegen dich. Hast du allerdings das Gefühl, die Polizei missbraucht ihre Stellung, hast du die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde bis hin zur Strafanzeige. Schreib dir in solchen Fällen die Dienstnummer, den Namen und die Dienststelle der Beamten auf. Die Beschwerde reichst du bei dem Vorgesetzen des Beamten oder dessen Aufsichtsbehörde ein.
Außerdem wichtig: Namen und Adressen von Zeugen notieren. Denn ohne diese Zeugen wird es später schwierig, gegen die Polizei anzugehen und ein Fehlverhalten nachzuweisen. Magnus von Treyer weiß aus der Praxis, dass unter den Beamten ein gewisser Corpsgeist herrscht. "Der sorgt dafür, dass ein Polizist den anderen nicht belastet. Sie sagen füreinander aus."
Katharina Elsner, 26, lebt eigentlich auf St. Pauli in Hamburg und hält sich normalerweise von Polizisten fern. Da das während des Gefahrengebietes schwierig war, hat sie sich Tipps für den Umgang mit der Ordnungsmacht geholt. Ob sich das in Bayern auch so umsetzen lässt, wird sie noch herausfinden.
Fünf Tipps für den Umgang mit der Polizei bei einer Personenkontrolle
1. Lass dich belehren. Frage konkret nach dem Grund der Kontrolle: Was werfen Sie mir vor?
2. Werde nicht ausfallend. Bleib höflich. Beleidigungen verstärken nur den Verdacht gegen dich.
3. Im Zweifelsfall: Schweigen ist Gold.
4. Fühlst du dich ungerecht behandelt, notiere dir Name und Dienstnummer des Polizisten. Außerdem Namen und Adressen potentieller Zeugen. Du kannst dich von einer Dienstaufsichtsbeschwerde bis zur Strafanzeige hin zur Wehr setzten.
5. Unterschreibe nichts. Du musst keine Mitarbeit bei der Beweisaufnahme gegen dich leisten.
Text: katharina-elsner - Foto: photocase.com