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Wie gründe ich einen Verein?
Angefangen hat alles mit unserer Lesebühne und ähnlichen Veranstaltungen, die wir organisiert haben. Wir waren einfach ein paar interessierte Leute, die gemeinsam etwas machen wollten. Irgendwann wollten wir hinter den Veranstaltungen eine rechtskräftige Struktur haben, eine Art Dachverband, über den man die Finanzen und alles Weitere regeln kann. Ich habe mich im Internet und in Büchern informiert, dass ein gemeinnütziger Verein die beste Möglichkeit ist. Denn dann kann man von der Steuer befreit werden und bei finanziellen Risiken haftet nicht die einzelne Person, sondern eben der Verein. Außerdem kann man Fördergelder beantragen. Da werden Vereine gegenüber institutionalisierter Kultur oft bevorzugt, weil sie Spendenbescheinigungen ausstellen können. Also haben wir uns gegründet. Das war ein toller und irgendwie konspirativer Moment. Wir saßen im Raucherraum eines Cafés auf dem Boden und haben dort zum ersten Mal eine richtig ernsthafte Amtshandlung vollzogen.
„Die eigentliche Gründung des Vereins ist ganz einfach", sagt der Notar Dr. Peter Schmitz, „man braucht sieben Gründungsmitglieder, die über die Satzung des Vereins abstimmen und den Vorstand wählen. Die Gründungsversammlung muss außerdem protokolliert werden." Meist kann man sich an eine Mustersatzung halten, die man zum Beispiel online findet. „Diese Muster sind von unterschiedlicher Qualität. Man sollte zusätzlich professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen", rät Schmitz.
Ich habe unsere Satzung an den Anwalt meiner Familie geschickt, damit er drüberschaut. Er hat einige Sachen geändert, die uns nicht aufgefallen wären – es gab Klauseln, mit denen wir uns in dieser Form selbst behindert hätten. Die Satzung wurde auf der Versammlung von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben. Anschließend mussten wir mit dem ganzen Vorstand zum Notar.
Der Besuch dort ist notwendig, weil die Unterschriften unter der Anmeldung für das Amtsgericht notariell beglaubigt werden müssen, bevor der Notar sie gemeinsam mit dem Gründungsprotokoll und der Satzung an das Amtsgericht weiterleitet. Das Anmeldeschreiben muss man nicht unbedingt selbst verfassen. Man kann es sich auch vom Notar vorbereiten lassen und muss sich so nicht mit den dafür nötigen Formalia beschäftigen. Im Amtsgericht wird der Verein in das Vereinsregister eingetragen, „ein öffentliches Register, dem man alle Angaben zu einem Vereinen entnehmen kann, also zum Beispiel den Sitz oder die Namen der Vorstandsmitglieder", erklärt Dr. Schmitz. Durch die Eintragung wird der Verein zum „e.V." „Erst dann", so Schmitz, „ist er rechtlich wirksam."
Beim Notar haben wir eine Gründungsurkunde bekommen, die sehr edel aussieht. Leider ist nicht das das wichtigste Papier, sondern die Bescheinigung des Finanzamts über die Gemeinnützigkeit des Vereins. Allerdings hat man unsere Gemeinnützigkeit erst nicht anerkannt, weil der Vereinszweck nicht allgemein und verständlich genug formuliert war, und wir mussten die Satzung ändern. Das heißt, dass wir die gesamte Gründung noch mal vollziehen mussten – Versammlung, über die neue Satzung abstimmen, zum Notar und so weiter.
„In der Satzung muss ein gemeinnütziger Zweck festgeschrieben werden, den das Finanzamt anerkennt, zum Beispiel ‚zur Förderung der Musik' oder ‚zur Förderung des Sports'", erklärt Dr. Schmitz. Die Vorlage beim Finanzamt muss ebenfalls mit Anmeldung, Satzung und Gründungsprotokoll sowie beglaubigten Unterschriften geschehen. Auch hier kann der Notar helfen. Dr. Schmitz rät allerdings, sich schon vorher abzusichern, damit die Satzung nicht nachträglich geändert werden muss: „Am besten lässt man die Satzung vorher vom Finanzamt prüfen." Alle drei Jahre muss die Gemeinnützigkeit erneut nachgewiesen werden. Dafür muss man dem Finanzamt die Einnahmen und Ausgaben des Vereins vorlegen.
Mit unserem neuen Vereinszweck „Literaturförderung" hat dann alles geklappt. Wir haben über den Verein zum Beispiel Gelder für ein großes Poetry-Slam-Jugendprojekt bekommen. Schön ist auch, dass man sich über den Verein für Tagungen oder die Buchmesse anmelden kann. Es bedeutet aber auch viel ehernamtliche Arbeit. Die Anzahl der aktiven Mitglieder ist recht klein – hauptsächlich kümmern sich mein bester Freund und ich darum.
Nadja Schlüter hat für diesen Text Lisa, 26, protokolliert, die 2008 gemeinsam mit einem Freund den „selbstredend e.V. – Verein für Literaturvermittlung" ins Leben gerufen hat. Lisa ist gerade umgezogen und hat Glück, dass der Verein nicht ortsgebunden ist und jetzt einfach zwei Standorte hat: Trier und Leipzig.
Fünf Tipps zur Vereinsgründung:
1. Die Gründung eines Vereins ist immer dann sinnvoll, wenn man Lust hat, sich zu engagieren und Förderung für gemeinnützige Projekte beantragen möchte. Außerdem ist der Verein eine juristische Person und sichert finanzielle Risiken insofern ab, als man nicht als Einzelperson belangt werden kann.
2. Die wichtigsten Dokumente zur Gründung sind die Satzung und das Gründungsprotokoll. Für beides findet man leicht Muster im Internet. Für die Satzung, die den Vereinszweck und die rechtliche Ordnung, die sich die Vereinsmitglieder geben, festlegt, sollte man aber trotzdem einen Anwalt oder einen Notar zu Rate ziehen, um keine Klauseln einzubauen, die dir Arbeit des Vereins behindern könnten.
3. Um vom Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt zu werden, muss der in die Satzung eingetragene Vereinszweck richtig gewählt werde. Am besten eignet sich eine allgemeine Formulierung, die die Förderung eines bestimmten Bereichs, also zum Beispiel der Musik oder der Literatur, benennt. Um sich doppelte Arbeit zu ersparen, sollte man die Satzung dem Finanzamt vorlegen und klären, ob die Gemeinnützigkeit zukünftig anerkannt werden kann – und zwar noch vor der Gründungsversammlung.
4. Zur Gründung eines Vereins braucht man mindestens sieben Gründungsmitglieder. Die müssen nicht alle zwingend aktiv im Verein mitarbeiten, sondern vor allem bei der Versammlung ihre Unterschrift unter die Satzung und das Protokoll setzen. Drei von ihnen müssen zum Vorstand gewählt werden.
5. Mit der Satzung und dem Protokoll muss man zum Notar, da die Unterschriften der Gründungsmitglieder beglaubigt werden müssen. Der Notar kann auch bei der Anmeldung beim Vereinsregister und dem Finanzamt helfen, denn dafür müssen zusätzliche Schreiben verfasst werden. Er leitet dann die Unterlagen an die entsprechenden Stellen weiter. Durch die Eintragung im Register wird der Verein zum rechtskräftigen „e.V." und das Finanzamt schickt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit per Post an den Sitz des Vereins.