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Was muss ich beachten, wenn ich das Studienfach wechseln möchte?
Es ist ein wahnsinnig doofes Gefühl zu wissen, dass man die falsche Entscheidung getroffen hat. Bei mir war es das Studienfach: Physik ist, wie ich mittlerweile weiß, absolut überhaupt gar nichts für mich. Aber nur durch Fehler lernt man dazu und ohne das angebrochene Physikstudium würde ich jetzt auch nicht hier sitzen und schreiben. Also: Ende gut alles gut? Bis es soweit ist, gibt es erst einmal einige Hürden zu nehmen.
Aber was muss man alles beachten, wenn man den Studiengang wechseln möchte?
Zunächst einmal ist es wichtig, dass du dir deine Entscheidung gut überlegt hast und dir sicher bist, dass der neue Studiengang dir mehr liegt. Wechseln kannst du zwar rein theoretisch so oft du magst, aber spätestens nach dem dritten neuen Fach, das du anfängst, kommen dann doch unangenehme Fragen bei Bewerbungsgesprächen auf. Rein theoretisch ist ein Studienfachwechsel in jedem Semester möglich. Das Einzige, worauf du achten musst, ist die Höchststudiendauer. Sie gibt an, in welcher Zeit du dein Studium absolviert haben musst. Wenn du nun beispielsweise nur dein Nebenfach wechseln möchtest, musst du schauen, ob du einen Neustart überhaupt zeitlich unterbekommst.
Um mit dem neuen Studienfach auf Nummer sicher zu gehen, ergibt es Sinn, sich vorher umfassend zu informieren. „Am sinnvollsten ist es, zunächst einmal im Internet zu schauen, da gibt es mittlerweile unglaublich viele Informationen zu den einzelnen Studiengängen" sagt Franz Muschol, Leiter der zentralen Studienberatung der Ludwig-Maximilians-Universität in München. "Dann sollte man sich natürlich auch selber nach der eigenen Zielsetzung fragen. Was will ich wirklich? Außerdem bietet es sich immer an, mit anderen Menschen zu sprechen. Das können Studenten sein oder auch Dozenten und Eltern. Dann kann man natürlich auch einfach mal Leute ansprechen, die dort arbeiten, wo man später mal hin möchte. Auf jeden Fall sollte man sich einen Termin bei der Fachstudienberatung besorgen, dort können dann noch alle offenen Fragen geklärt werden.“
Ist die Frage nach dem neuen Studienfach geklärt, gibt es einige organisatorische Dinge zu erledigen: Wenn du BAföG-Empfänger bist, solltest du mit dem zuständigen Amt abklären, ob dir das Geld auch in Zukunft weitergezahlt wird oder ob du dafür noch einmal einen neuen Antrag stellen musst. Normalerweise laufen die BAföG-Förderungen nach einem Studienfachwechsel vor Beginn des vierten Semesters ganz normal weiter – die genauen Bedingungen erfährst du immer am Besten beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Dann kommen natürlich noch die organisatorischen Dinge an der Uni dazu. Ganz wichtig: Wann sind die Fristen für eine Exmatrikulation oder eine Immatrikulation? In einigen Fällen brauchst du beides nicht, denn manchmal kann der Studienwechsel an einer Universität intern geregelt werden. Wenn du in deinem neuen Studium eine bestimmte Fächerkombination haben willst, musst du dich an der jeweiligen Uni erkundigen, ob diese Kombination überhaupt möglich ist. Ist das alles geklärt, musst du dich um deine Dokumente kümmern. Hast du bereits Scheine bestanden? Dann lass dir das auf jeden Fall von der Universität bestätigen. In manchen Fällen brauchst du auch eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die dir bestätigt, dass du bisher in keiner Prüfung endgültig durchgefallen bist (in der Regel wäre das nach einem nichtbestandenen Drittversuch der Fall).
Ein letzter Tipp: Mit einem neuen Studium kommt vielleicht auch ein Umzug in eine neue Stadt auf dich zu. Wenn das der Fall ist, solltest du daran denken, dich rechtzeitig umzumelden – vergisst man das, können schnell durch die „Zweitwohnungssteuer“ hohe Kosten auf dich zukommen.
Das wichtigste von allem: sich nicht verunsichern lassen. Ob etwas wirklich richtig ist, merkt man meistens erst hinterher. Franz Muschol rät: „Wenn man eine Hochschulzugangsberechtigung hat, ist das wie ein Segelschein. Ich setze mich ins Schiff, aber den Kurs muss ich selbst bestimmen. Ich muss mich orientieren, schauen, woher der Wind kommt und dementsprechend das Steuer ausrichten. Wenn der Gegenwind zu stark wird, muss ich vielleicht auch mal einen neuen Kurs festlegen.“
Julia Siedelhofer, 24 Jahre alt, hat sich an einem Physikstudium versucht und ist nun mit den Fächern Politik, VWL und Kommunikationswissenschaften glücklich geworden.
Fünf Tipps zum Studienfachwechsel:
1. Rechtzeitig über alle Fristen informieren. Wann kann man sich bewerben/immatrikulieren und bis wann ist die Exmatrikulation aus dem „alten“ Studienfach nötig? Außerdem wichtig: Nicht alle Hochschulen bieten die gleichen Fächer bzw. die gleichen Fachkombinationen an – am besten so früh wie möglich abklären welche Fächerkombis in welcher Stadt möglich sind!
2. Erste Einblicke in das neue Studium sammeln. Vielleicht kannst du ja mal eine Vorlesung besuchen oder mit Dozenten und Studenten eurer gewünschten Fachrichtung sprechen. Außerdem ist es immer wichtig, sich den Lehrplan für das gesamte Studium genau anzusehen – nur so weiß man, was in den nächsten Jahren alles auf einen zukommt.
3. Scheine anrechnen lassen. Wenn du bereits in deinem ersten Studium Scheine und Kurse bestanden hast, gibt es manchmal die Möglichkeit, sich diese Prüfungen anerkennen zu lassen. Das heißt: Die Prüfungen werden auf das neue Studium angerechnet und du musst sie nicht doppelt schreiben – so kann es sogar sein, dass Du im besten Fall die ersten beiden Semester überspringen kannst und somit nicht so viel Zeit verlierst. Wenn du die Studienfachrichtung beibehältst, brauchst du eventuell außerdem eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“, die dir bestätigt, dass du noch keine Prüfung endgültig nicht bestanden hast. Die bekommst du in der Regel bei deinem Prüfungsamt. Das ist der Fall, wenn du entweder nicht das Fach sondern nur die Stadt wechselst oder wenn du zukünftig einen ähnlichen Studiengang machen möchtest – zum Beispiel beim Wechsel von Biologie zu Bionik).
4. BAföG-Zahlungen abklären – am besten beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
5. Rechtzeitig ummelden. Wenn du zusätzlich zu einem Studienfachwechsel auch umziehst, solltest du dich über die jeweiligen Regelungen der Städte informieren. Wer sich nicht richtig ummeldet (Einwohnermeldeamt), der kann durch die Zweitwohnungssteuer schnell zur Kasse gebeten werden (im Durchschnitt etwa zehn Prozent der Jahreskaltmiete).