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Illegale Downloads, Videostreamen – was habe ich wirklich zu befürchten?
Früher saugten alle meine Freunde und Bekannten Musik und Filme aus dem Internet – ausnahmslos und massenhaft. „Klar, das schadet der Musikindustrie", sagten sie. „Aber was soll's? Erstens machen es alle und zweitens wird schon nichts passieren." Wild und sorglos tauschten sie gebrannte CD's und DVD's. Erst kamen die Songs und Filme von Napster, einem der ersten großen Filesharing-Portale, das auf die Rechner der angemeldeten User zu griff, um die Daten von mp3s und Videos kostenlos up- oder downloaden zu können. Als Napster 2000 von der Musikindustrie verklagt wurde, wechselten sie zu eMule und eDonkey.
Dann geschah etwas, womit niemand gerechnet hatte: Einer meiner Bekannten fand eines Morgens ein unheilvolles Schreiben im Briefkasten. Eine Anwaltskanzlei forderte 5.000 Euro wegen illegaler Weitergabe von Musikdateien. Er blieb nicht der einzige. Die Abschreckungsstrategie der Musikindustrie und die Geldgier einiger Anwaltskanzleien, die sich auf das Aufspüren und Abmahnen von illegalen Dateitauschern spezialisiert haben, ist aufgegangen: Fast jeder kennt mittlerweile jemanden, der schon einmal einen solche Zahlungsforderung erhalten hat.
„Streng genommen ist nicht der Download illegal, sondern lediglich der Upload", erklärt Felix Barth, Rechtsanwalt der IT-Recht-Kanzlei in München, also die Tatsache, dass User Musikstücke und Videos, die sie zuvor heruntergeladen haben, anschließend von ihrem Rechner aus, anderen Usern zum Download anbieten, ohne dafür eine Lizenz zu besitzen. Videostreaming, also das Ansehen von Filmen und Serien im Internet, ist für die User ungefährlich. Hier können nur die Anbieter wegen Verletzung des Urheberrechts belangt werden. Wer jedoch an so genannten Peer-to-Peer-Tauschbörsen teilnimmt, macht sich strafbar und kann für dieses Vergehen belangt werden. „Um die IP-Adressen der User aufzuspüren, beauftragen die Anwaltskanzleien Dienstleister, die sich als normale User getarnt, bei den Tauschbörsen einloggen und nachsehen, wer Musikstücke und Videodateien zum Upload bereitstellt", erklärt IT-Rechtsexperte Felix Barth. „Die Haftung trifft grundsätzlich der Inhaber des Internetanschlusses." Auch dann, wenn er selbst gar nicht an Tauschbörsen teilgenommen hat.
Für WG's gilt: Um eine Haftung für die Vergehen der Mitbewohner ausschließen zu können, einen Vertrag aufsetzen, in dem vermerkt ist, dass der einzelne Nutzer des Anschlusses für von ihm verursachte Schäden selbst aufkommt. „So kann man sich das Geld zumindest wiederholen", sagt Rechtsanwalt Barth.Wer beim Upload erwischt wurde und eine Abmahnung erhalten hat, sollte sich nicht unter Druck setzten lassen, rät Barth. Bis es wirklich zum Gerichtsverfahren komme, würden in der Regel mehrere Briefe vom Abmahnanwalt verschickt. „Meist besteht das Schreiben aus einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 600 bis 900 Euro für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten, sowie der Aufforderung zur Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung." Wer diese Unterlassungserklärung unterschreibt, ist 30 Jahre an den Unterlassungsvertrag gebunden, in dem er zusichert, sich nicht mehr an illegalen Tauschbörsen zu beteiligen. Barth empfiehlt, diese Erklärung nur modifiziert zu unterzeichnen. „Man sollte kein Schuldanerkenntnis unterschreiben", sagt er.
Und auch die Schadensersatzforderung, sowie die Höhe der Vertragsstrafe, die droht, wenn man erneut beim illegalen Upload von Dateien erwischt wird, lassen sich meist nachverhandeln.
Die Antwort von Marlene Halser, 33 Jahre, die nachhaltig abgeschreckt nur noch legal Musik und Videos downloaded und artig dafür bezahlt.
Fünf Tipps für den gefahrlosen Download:
1. Illegal ist nicht das Herunterladen, sondern lediglich das Hochladen von Dateien ohne Genehmigung. Videostreams sind also zumindest für die User ungefährlich.
2. Musik und Videos nur bei Portalen herunterladen, bei denen die Upload-Funktion deaktiviert werden kann, oder Musik und Filme gleich legal kaufen.
3. In WG's einen Vertrag mit den Mitbewohnern schließen, in dem sichergestellt wird, dass jeder für einen von ihm verursachten Schaden haftet, sonst wird im Zweifelsfall der Inhaber des Internetanschlusses belangt.
4. Wer erwischt wurde und eine Abmahnung erhalten hat, sollte sich nicht unter Druck setzten lassen, sondern lieber rechtlichen Rat einholen.
5. Mit der abmahnenden Anwaltskanzlei in Kontakt treten und versuchen, die Höhe des Schadensersatzes, sowie die Höhe der Vertragsstrafe, die in der Unterlassungserklärung vermerkt wird, nachzuverhandeln. Vor allem HartzIV-Empfänger, Studenten und Schüler haben gute Chancen.