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Ich muss Hartz IV beantragen. Was kommt da auf mich zu?

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„Wer das Gefühl hat, dauerhaft knapp bei Kasse zu sein, ohne das Geld zum Fenster raus zu werfen, kann einen Antrag beim Jobcenter stellen und sich durchrechnen lassen, ob ein Bedarf besteht", sagt Anja Huth, Sprecherin der Agentur für Arbeit in Nürnberg. Den mehrseitigen Antrag, kann man sich entweder im Jobcenter abholen, oder bequem im Internet herunterladen. Wie viel Geld man gerade noch zur Verfügung haben darf, um Hartz IV (Arbeitslosengeld II) zu bekommen, hängt davon ab, wo man wohnt.

Der Hartz IV-Regelsatz beträgt für einen alleinstehenden Erwachsenen derzeit 364 Euro. Dazu kommen je nach Stadt oder Kommune die anfallenden Mietkosten für eine in der Größe angemessene Wohnung. Während das in Mecklenburg-Vorpommern um die 300 Euro sein können, sind in München bis zu 700 Euro für die Miete drin. Wer monatlich weniger Geld zur Verfügung hat, als die Mietkosten und der Hartz IV-Regelsatz zusammen ergeben, bekommt Unterstützung. „Das kann entweder der volle Satz sein, oder eine entsprechende Teilaufstockung", sagt Huth. Anders liegt der Fall, wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen lebt, also mit dem Lebenspartner zusammenwohnt, oder bereits Kinder hat. Egal ob ein Paar verheiratet ist, oder nicht: Sobald man sich das Schlafzimmer teilt, werden die Einkommen der Partner addiert. Nur wenn dann immer noch Bedarf besteht, wird Hartz IV gezahlt.

Anders liegt der Fall bei Wohngemeinschaften und Untermietverhältnissen. „Wer glaubhaft belegen kann, dass er sich mit anderen Mietern eine Wohnung teilt, bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft", sagt Huth. „Allerdings kann es passieren, dass jemand vom Amt vorbei kommt, um nachzuprüfen, ob es sich tatsächlich um eine WG handelt." Um den Bedarf zu ermitteln, prüft der Sachbearbeiter im Jobcenter, sowohl das Einkommen (Verdienst, Halbwaisenrente, Stipendien, Mieteinnahmen etc.) als auch das Vermögen (Sparbücher, Immobilien, Versicherungen, Wertpapiere etc.) des Antragstellers. Dabei werden jedoch nicht alle Ersparnisse berücksichtig. Der Freibetrag entspricht 520 Euro pro Lebensjahr.

Mit 33 Jahren dürfte ich über Ersparnisse im Wert von 17.160 Euro in Form einer Renten- oder Lebensversicherung verfügen.„Wer den Antrag ausgefüllt und alle Papiere, die Einkünfte und Vermögen belegen, kopiert hat, muss einen Termin zur Antragsabgabe mit dem Jobcenter vereinbaren", erklärt Huth. „Bei diesem Termin geht der Sachbearbeiter gemeinsam mit dem Antragsteller alle Punkte durch und prüft die Angaben auf Vollständigkeit." Je nach Auslastung des Jobcenters sollte es nicht länger als zehn Tage dauern, bis man einen Termin bekommt. Wird der Antrag bewilligt, gilt er ab dem Tag der Antragstellung für sechs Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. „Vor Ablauf der Frist bekommt man einen Hinweis per Post zugeschickt", sagt Huth.Ist der Antrag bewilligt, sind die gezahlten Leistungen aber auch mit Pflichten verbunden. „Wer einen Job hat und nur Aufstockungsleistungen bezieht, der wird nicht permanent ins Jobcenter bestellt", sagt Huth. „Für Arbeitslose, die Hartz IV beziehen, gilt jedoch das Prinzip Fördern und Fordern."

Mit anderen Worten: Der zugeteilte Arbeitsvermittler wird sich darum bemühen, den Arbeitslosen wieder in Lohn und Brot zu bringen, wird ihm Jobangebote und Weiterbildungsmaßnahmen unterbreiten. „Im Gegenzug erwarten wir ein gewisses Maß an Eigenbemühungen", sagt Huth. „Das kann zum Beispiel sein, dass man im Monat zehn Bewerbungen vorlegen muss." Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, dem werden die Leistungen gekürzt.

Die Antwort von Marlene Halser, 33 Jahre, die mehr als einmal überlegt hat, Hartz IV zu beantragen, aber doch nie arm genug war, um Unterstützung zu bekommen.

Fünf Tipps zur Beantragung von Hartz IV:

1. Den Antrag für Hartz IV gibt es im Jobcenter oder im Internet.

2. Belege über Einkommen und Vermögen kopieren. Das können Kontoauszüge und Sparbücher sein, aber auch ein Arbeitsvertrag, Versicherungspolicen, etc.

3. Termin zur Antragsabgabe mit dem Jobcenter vereinbaren. Je nach Auslastung des Centers sollte es nicht länger als zehn Tage dauern, bis man einen Termin bekommt. Antrag und Kopien mitbringen.

4. Einkommensänderungen dem Jobcenter unverzüglich mitteilen, sonst kann es sein, dass man später einen Teil der Unterstützung zurückzahlen muss. Achtung: Das Jobcenter ist in der Lage seine Daten mit den Rententrägern, den Krankenkassen und über das Bundesministerium für Finanzen auch in begrenztem Rahmen mit Banken abzugleichen und kann so auch von sich aus Änderungen feststellen.

5. Nach sechs Monaten einen neuen Antrag beim Jobcenter stellen.  

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