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Ich bin schwanger und will abtreiben – was nun?

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Es gibt diese Momente im Leben, die man sofort und ohne mit der Wimper zu zucken löschen lassen würde. Wenn das möglich wäre. Der Moment, in dem zwei, statt ein Streifen auf dem Schwangerschaftstest auftauchen und „zwei“ symbolisch für das steht, was dein Körper jetzt ist, nämlich zu zweit und die Panik darüber, die in dir aufsteigt, ziemlich weit weg ist von so etwas wie Glücksgefühl. Der Moment, in dem du den Test noch einmal ungläubig anstarrst und denkst, dass das doch gar nicht sein kann, dass ihr doch aufgepasst habt, dass das doch eigentlich unmöglich ist. Diese Art von Moment.  

Jährlich entscheiden sich in Deutschland 130 000 Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch. Was aber kommt auf die Frau zu, wenn sie sich entschieden hat, das Kind abzutreiben?  

Der erste Schritt ist , einen Termin bei einer Schwangerschaftskonfliktberatung zu machen. Auch der/die Gynäkologe/in kann einen solchen Termin vereinbaren, wenn man ihn darum bittet. Es gibt verschiedene Beratungsstellen, die von unterschiedlichen Trägern geführt werden. Die bekannteste ist ProFamilia.  

Dieses Beratungsgespräch ist eine grundsätzliche Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch. Erst nach einer Frist von drei Tagen und mit einer Bescheinigung, dass das Gespräch stattgefunden hat, ist es möglich, von einem darauf spezialisierten Gynäkologen oder in einer Klinik die Abtreibung vornehmen zu lassen.   „Jede Frau die einen Abbruch ihrer Schwangerschaft überlegt, muss sich in einer Beratungsstelle beraten lassen.“, so Kerstin Falk von ProFamilia in Hamburg. „ Diese (Pflicht)- Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch bietet  pro familia an, und hilft damit den Mädchen und den Frauen ihre Entscheidung, bzgl. des Abbruchs oder Fortsetzung ihrer Schwangerschaft,  oder ihre Fragen dazu zu reflektieren und zu überdenken.  

Der Abbruch ist nicht strafbar, wenn bestimmte Indikatoren vorliegen (zum Beispiel, wenn die Frau das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht bekommen kann). Wichtig hierbei zu wissen ist: „ Da wir in Deutschland die Beratungsregelung haben, ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach einer  Beratung (bei einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle) straffrei .„ erklärt Kerstin Falk. Durch die Beratung ist der Abbruch also ebenfalls nicht strafbar.  

Eine Abtreibung kann danach auf zwei Arten erfolgen: Entweder chirurgisch oder medikamentös (nur bis zur 7. Woche).  

Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs übernimmt die Krankenkasse. Dies geschieht bei Volljährigen völlig anonym und wird auch nicht an Dritte (Eltern, bei denen man zum Beispiel Familienversichert ist) weitergegeben. Kerstin Falk fügt hinzu: „ Wenn die Einnahmen der Frau die einen Schwangerschaftsabbruch erwägt eine bestimmte Summe unterschreitet, kann sie bei JEDER Krankenkasse einen Kostenübernahmeschein bekommen. Da die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch vom Sozialamt getragen werden, bekommt jede Krankenkasse die Kosten von dem Sozialamt erstattet.“    

Kathrin Weßling, 25, hat für diesen Text mit verschiedenen Frauen über ihre Erfahrungen und Erlebnisse mit diesem Thema gesprochen.  

 Fünf Dinge, die du nach der Entscheidung beachten solltest:

1. Wende dich an eine Beratungsstelle oder an einen Gynäkologen / eine Gynäkologin deines Vertrauens. Adressen und Telefonnummern der Stellen findest du im Internet und im Telefonbuch. Die Beratung ist kostenlos, anonym und die BeraterInnen sind zu Stillschweigen verpflichtet.

2. Übereile nichts. Die Entscheidung und ihre Konsequenzen trägst nur du allein. Du musst dich nicht entschuldigen und auch niemandem davon erzählen, wenn du das nicht willst. Niemand darf dich zwingen, dich für diese Entscheidung zu rechtfertigen.

3. Wenn das Beratungsgespräch erfolgt ist, sprich mit deiner Krankenkasse frühzeitig über eine mögliche Kostenübernahme. Sie wird dich beraten und gegebenenfalls auch die Kosten für den Eingriff /die Medikamente übernehmen.

4. Du machst dich nicht strafbar. 

5. Halte dich von Internetseiten und Foren fern. Oft sind diese Seiten nur getarnte Propagandaseiten von Abtreibungsgegnern und auch in den Foren wirst du früher oder später mit selbigen konfrontiert werden. Nützliche, geschützte und objektive Informationen findest du auf den Seiten der Beratungsstellen und auf http://www.nachabtreibung.de/

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