- • Startseite
- • Lexikon
-
•
Darf ich mein WG-Zimmer für ein paar Wochen/Monate untervermieten, ohne das anzumelden?
Ich dachte schon: das war’s. Die Umzugskartons standen im Hof, bereit, in den dritten Stock getragen zu werden. Die Taschen und ein bisschen loser Kram war noch im Auto, das mit offener Heckklappe auf dem breiten Berliner Bürgersteig vor dem Haus parkte. Ich trug gerade einen Rucksack und eine Sporttasche mit Klamotten durch die Eingangstür, als mir aus dem Hinterhof ein Mann entgegenkam. Sein Schritt verlangsamte sich, er sah mich an, dann die Kartons, dann wieder mich. Er fragte: „Was machen Sie hier? Ausziehen? Einziehen?“ „Einziehen“ sagte ich. „Dritter Stock, zur Zwischenmiete.“ „Ach. Interessant, dass ich davon nichts weiß. Ich bin nämlich der Vermieter.“ Finsterer Blick. Schweigen. Meine Bekannte hatte ihm offenbar nichts davon gesagt, dass sie mir ihre Wohnung für ein paar Monate vermieten wollte.
Ich sah mich schon alles wieder ins Auto stopfen, auf krampfigen WG-Castings tausendmal dieselben Fragen beantworten. Ich überlegte, wen ich anrufen und für ein paar Tage um Couch-Asyl bitten könnte. Denn der Vermieter könnte uns ja verbieten, in seine Wohnung zu ziehen. Oder?
Könnte er, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund: „Wer seine ganze Wohnung untervermietet, ohne seinen Vermieter zu fragen, begeht eine Vertragsverletzung.“ Der Vermieter kann den Untermieter dann rausschmeißen und sogar dem eigentlichen Mieter den Vertrag kündigen. Als ich noch in einer WG gewohnt habe, haben wir ständig Zimmer untervermietet. Die ersten zwei Male haben wir das der Hausverwaltung noch gesagt und ihnen eine Personalausweis-Kopie des Zwischenmieters geschickt. Irgendwann war uns das zu viel Aufwand. Es blieb aber das ungute Gefühl, dass die Hausverwaltung die häufigen Wechsel mitbekommen und uns Probleme machen würde. In unserem Fall eine unbegründete Sorge. Denn in WGs muss man seinen Vermieter nicht unbedingt um Erlaubnis fragen, wenn man sein Zimmer für eine Weile jemand anderem überlässt, sagt Ulrich Ropertz: „Das hängt von der Art des Mietverhältnisses ab“. Wenn – wie in unserem Fall – alle WG-Mitglieder gleichberechtigte Mieter sind und zusammen einen Vertrag unterschrieben haben, dürfen einzelne Zimmer untervermietet werden. Wenn aber jedes WG-Mitglied seinen eigenen Vertrag mit dem Vermieter hat, ist dessen Erlaubnis notwendig.
Verallgemeinernd kann man sagen: Wenn man den gesamten Gegenstand des Vertrags weitervermieten möchte, braucht man die Zustimmung des Vermieters – egal, ob der Vertragsgegenstand nur ein Zimmer oder eine ganze Wohnung ist. Deshalb hätte auch meine Berliner Bekannte vorher eine Erlaubnis einholen müssen. Wenn ich aber nur einen Teil weitervermieten möchte – wie im Fall unserer WG mit gleichberechtigten Mietern, wo jeder einzelne einen Vertrag für die ganze Wohnung abgeschlossen hat – geht das auch ohne Erlaubnis. „Dagegen kann der Vermieter nichts machen“, sagt Ropertz. „Informieren muss man ihn allerdings schon.“
Christian Helten, 29, musste in Berlin nicht mehr auf WG-Suche gehen. Seine Bekannte hat den überrumpelten Vermieter später angerufen und sich unterwürfigst entschuldigt. Damit war er zufrieden.
5 Tipps zum Untervermieten:
1. Wenn man eine WG gründet: Von Anfang an Mitdenken, ob man sein Zimmer vielleicht untervermieten möchte. Am günstigsten ist dann ein Mietvertrag, bei dem alle Mieter gleichberechtigt sind.
2. Wer weiß, dass er sein WG-Zimmer untervermieten will, sollte nicht in eine WG ziehen, in der jeder Mieter seinen eigenen Vertrag mit dem Vermieter hat. In diesem Fall muss man um Erlaubnis fragen, wenn man einen Zwischenmieter in sein Zimmer holen möchte. Der Vermieter darf das ablehnen, wenn er will.
3. Wenn man seine gesamte Wohnung vermieten möchte, braucht man dazu die Erlaubnis des Vermieters. Es sei denn, man behält einen Teil der Wohnung für sich und vermietet beispielsweise nur ein Zimmer.
4. Auch in den Fällen, in denen man keine Erlaubnis des Mieters braucht, muss man ihn darüber informieren, dass jemand anders vorübergehend zur Zwischenmiete einzieht.
5. Mit dem Untermieter auch einen Mietvertrag schließen. Vorlagen gibt es im Internet, zum Beispiel beim Deutschen Mieterbund. Selbst wenn es einem spießig vorkommt, sollte man das auch machen, wenn ein Kumpel das Zimmer bezieht, sagt Ulrich Ropertz vom Mieterbund: „Ein Vertrag macht aus guten Freunden keine Feinde. Ohne Vertrag kann das aber passieren.“