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Wie viel verdient eine Richterin?
Der Job
Der Berufsstart als Richterin ist ziemlich abrupt. Es gibt ja keine Zusatzausbildung „Richterin“ im Jura-Studium. Es gibt natürlich ein Einführungskonzept, 30-Prozent Arbeitsentlastung zu Beginn, Zuweisung von Mentoren und ein umfangreiches Fortbildungsangebot. Als Richterin ist man aber von Anfang an unabhängig in seiner Arbeitsweise und muss sich komplett selbst organisieren. Ich habe zwar ein Büro im Amtsgericht und kann mich während der täglichen Kaffeerunden mit erfahreneren Richterinnen, Richtern und meinem persönlichen Mentor austauschen und um Rat fragen, aber man arbeitet direkt auf eigene Verantwortung los. Und das heißt in den Verhandlungen: Du kommst in den Verhandlungssaal, bist die Chefin und gibst den Ton an. Wenn man drüber nachdenkt, dass zu Beginn alle, die sich gerade im Saal befinden, älter und erfahrener sind als man selbst – die Staatsanwälte, die Protokollanten, die Anwälte, und oft sogar die Angeklagten – kann das sehr einschüchternd sein. Aber man reift und wächst daran natürlich auch in kürzester Zeit. Einfach, weil man muss.
Mein Berufsalltag ist aufgeteilt in die Dezernatsarbeit, also die Büroarbeit, und eben die Verhandlungen, während derer ich im Gerichtsaal stehe und Urteile fälle. Ich arbeite momentan auf einer 70-Prozent-Stelle. Das bedeutet: Ich bin jeden Tag im Amtsgericht, dienstags und mittwochs aber nur halbtags. Meine Verhandlungstermine lege ich mir immer auf den Freitag, meinen sogenannten Sitzungstag, da bekomme ich dann einen eigenen Saal für meine Verhandlungen zugeteilt. An allen anderen Wochentagen bin ich ab etwa 8.30 Uhr im Amtsgericht in meinem Büro und bearbeite Akten. Das heißt: Ich gehe neue Strafbefehle und Anklagen durch, prüfe die Bewährungshefte von Verurteilten, terminiere meine Verhandlungen, all solche Sachen.
Super ist, dass die Unabhängigkeit des Richterberufs es mit sich bringt, dass man sich seine Arbeitszeit ziemlich frei einteilen kann. Das kommt mir auch deshalb sehr entgegen, weil ich schon im Referendariat mein erstes Kind bekommen habe und zur Zeit mit dem zweiten schwanger bin. Es ist an allen Tagen außer Freitag, also an allen Tagen, an denen ich keine festen Gerichtstermine habe, überhaupt kein Problem, wenn ich mal ein paar Stunden später komme oder ein paar Stunden früher gehe. Das ist großartig und macht den Richterberuf auch so wahnsinnig familien- und frauenfreundlich.
Der Weg
Meine Mutter ist Staatsanwältin, unbewusst war der juristische Einfluss also schon da. Nach dem Abi war ich allerdings eher so die Weiß-nicht-so-genau-was-aus-mir-werden-soll-Kandidatin. Deshalb habe ich erstmal eine Art Talent-Test zur Berufsfindung gemacht. Tatsächlich ergab sich dann auch etwas Juristisches und ich habe mich auf einer privaten Law-School in Hamburg beworben. Im ans Studium anschließenden Referendariat konnte ich dann so ziemlich alle klassischen Berufsstationen, die das juristische Studium so hergibt, mal ausprobieren. Ich hatte recht schnell das Gefühl, der Richterberuf könne mir gut liegen. Auf jeden Fall besser als der Anwaltsberuf. Warum? Weil ich mich eher für eine Schlichterin als für eine „Streiterin“ halte.
Die Fälle
Als strafrechtliche Einzelrichterin am Amtsgericht behandle ich nur Fälle mit bis zu zwei Jahren Straferwartung und keine Verbrechen, sondern nur Vergehen. Sehr viel Diebstahl, Körperverletzung, Verkehrsdelikte, Bußgeldverfahren. Natürlich sind meine Fälle im Vergleich zu Richtern, die mit Totschlag zu tun haben, eher harmlos. Aber sie sind auf ihre eigene Weise tragisch. Was mich am meisten mitnimmt, sind Alkoholiker und andere Drogenabhängige, die oft obdachlos sind und die irgendwie über die Jahre in eine kriminelle Schleife geraten, aus der sie niemand so richtig herausholen kann. Man fragt in so einer Verhandlung ja auch nach dem Lebenslauf und der aktuellen Lebenssituation. Oft kommen dann sehr traurige Geschichten zum Vorschein. Das sind alles keine Schwerverbrecher, das sind einfach nur Leute, die viel Pech hatten im Leben. Die klauen dann mal eine Flasche Vodka im Supermarkt, ja, das ist falsch, aber Trunkenheit im Verkehr finde ich im Grunde schlimmer. Aber wenn du zehn Mal Vodka im Supermarkt klaust, kommst du eben auch ins Gefängnis. Mich deprimiert das, weil ich als Richterin nicht helfen kann, sondern nur strafen. Und das hilft denen natürlich nicht gerade dabei, auf einen grünen Zweig zu kommen. Bedrückend ist es auch, wenn Angeklagte nicht verstehen, was im Gerichtssaal überhaupt passiert. Manchmal ist es schwierig, juristische Belange für Laien verständlich auszudrücken. Einmal kam nach der Verhandlung die verwirrte Angeklagte zu mir und fragte mich: Muss ich jetzt ins Gefängnis? Dabei hatte ich sie bloß zu einer Geldstrafe verurteilt und nachdem ich ihr das erklärt hatte, war sie natürlich erleichtert.
Die Herausforderungen
In über 50 Prozent meiner Fälle ist die Beweislage ganz klar und es fällt mir nicht besonders schwer, ein Urteil zu fällen. Viele Angeklagte sind außerdem geständig. Wenn ein Video von einem Ladendiebstahl vorliegt, gibt es ja auch nichts zu leugnen. Ich hatte aber auch schon Fälle, in denen die Beweislage unklar war und ich einen Freispruch ausgesprochen habe. Man muss als Richterin schon sehr eindeutig von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein. Es gibt da eine Art Grundsatz, nach dem man sich richtet, er lautet: „Ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt.“
Was mich zu Beginn sehr mitgenommen hat und mich bis heute etwas anstrengt, sind schwierige Verteidiger. Es gibt einfach Verteidiger, gern männlich und mittleren Alters, die in der Verhandlung total aufbrausend werden oder sogar anfangen, rumzuschreien. Das ist nicht meine Art. So ein Verhalten dann routiniert unter Kontrolle zu bringen und für Ruhe im Saal zu sorgen, ohne selbst herumzuschreien, erfordert schon große Souveränität und zwischenmenschliches Talent. Solche Verteidiger behandeln einen als Proberichterin auch gerne mal abschätzig und geben einem unterschwellig zu verstehen: „Jaja, mach nur, du kleine Jungrichterin, ich lege sowieso Berufung ein.“ Oder sie wollen einem nach der Verhandlung „mal einen gutgemeinten Tipp mit auf den Weg geben“. Sowas muss einem natürlich zum einen Ohr rein und zum anderen wieder rausgehen.
Auch etwas unangenehm ist es, wenn Anwälte sogenannte „Befangenheitsanträge“ als prozessuales „Spiel“ missbrauchen, etwa zur Verzögerung von Prozessen. Kommt nicht oft vor, aber kommt vor. Neulich etwa habe ich in der Verhandlung einen Anwalt für seine Fragen kritisiert, da ich es nicht in Ordnung fand, wie er den Zeugen vernommen hat. Da hat er mir mit einem Befangenheitsantrag gedroht. Als Richter hat man ja eine neutrale Person zu sein und muss stets unparteilich und unvoreingenommen agieren. Deshalb ist es wichtig, dass ich mich sowohl im als auch außerhalb des Dienstes so verhalte, dass niemand das Vertrauen in meine Unabhängigkeit anzweifelt. Wenn ein Verteidiger nun einen Grund zur Annahme vorweist, dass ich jemandem im Saal gegenüber eine innere Haltung einnehme, die diese Unparteilichkeit stört, kann er einen Befangenheitsantrag gegen mich stellen. Tatsächlich ist es aber so, dass ich es spätestens bei Prozessbeginn schon selbst melden würde, wenn ich mich befangen fühlen würde.
Mittlerweile habe ich mir ein ziemlich dickes Fell antrainiert. Man muss einfach sehr genau zwischen der Rolle als Richterin und der Rolle als Privatperson unterscheiden. In so einem Gerichtssaal hat nun einmal jeder seine Position und die muss erfüllt werden. Ich glaube, das ist in jedem Beruf so. Klingt streng, wahrt aber die Professionalität und bedeutet tatsächlich auch Schutz.
Zukunft
Ich bin noch in meiner Probezeit. Die dauert drei Jahre. In dieser Zeit ist man verbeamtet auf Probe. Man wird in dieser Zeit ziemlich viel hin- und hergeschoben, ich werde sicher nicht die ganzen drei Jahre im Strafrecht bleiben. Ab April werde ich zusätzlich im Zwangsvollstreckungsrecht arbeiten und danach werde ich sicher noch Zivilrecht machen, am Amtsgericht oder Landgericht. Vielleicht bewerbe ich mich eines Tages auch noch am Verwaltungsgericht, das habe ich immer noch im Hinterkopf. Ab Mitte Juni bin ich aber erstmal wieder im Mutterschutz und danach ein halbes Jahr in Elternzeit.
Das Geld
Mit meiner 70-Prozent-Stelle verdiene ich im Moment 2400 Euro netto. Brutto sind das 2900 Euro. Das ist ein gutes Gehalt mit dem ich total zufrieden bin. Das Vollzeit-Einstiegsgehalt beträgt circa 4000 brutto, das variiert von Bundesland zu Bundesland. Dazu kommen gegebenenfalls ein Familienzuschlag und Kinderbetreuungszeiten, außerdem natürlich mit der Zeit stufenweise Gehaltserhöhungen.
Der Satz, den Leute auf Partys immer sagen
Die meisten Leute sind natürlich schon ziemlich beeindruckt, wenn ich sage, dass ich Richterin bin, da kommt dann sowas wie: „Oh, da stehe ich doch direkt stramm!“.
Manche reagieren fast ein bisschen ungläubig: „So jung und schon Richterin?“.
Vielleicht kommt die Vorstellung, dass nur alte Männer Richter sein können, aus dem amerikanischen oder britischen Fernsehen, ich weiß es nicht genau.
*Wir haben den Namen geändert. Fritzi möchte ihre Anonymität wahren, um keine Verfahren zu gefährden.