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Was ist für dich virtuelle Demonstration?

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Das Hackerkollektiv „Anonymous“ griff vor kurzem die Website der GEMA an, um gegen die Sperrung von Musikvideos zu protestieren. Das ließ sich die GEMA natürlich nicht gefallen und antworte mit einer Strafanzeige wegen Computersabotage. Es folgten Hausdurchsuchungen, unter anderem wurden dabei Computer, Festplatten und Mobiltelefone beschlagnahmt. Zusätzlich fragte das Bundeskriminalamt Anschlussinhaber von 106 IP-Adressen ab.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert



Die Bundestagsfraktion der Linken stellte daraufhin der Bundesregierung 22 Fragen zur „Repression gegen Jugendliche wegen virtueller Proteste gegen die GEMA“. Die Antwort: Das Lahmlegen von Websites sei keine Art der politischen Demonstration. Dabei müsse die körperliche Anwesenheit gewährleistet sein. Virtuell funktioniere das nicht. Stattdessen solle man es doch mal mit Massen-Email-Protesten probieren. Die fallen nämlich nicht in den Tatbestand der Computersabotage, sondern sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. 

Was bedeutet für dich virtuelle Demonstration? Ist das Lahmlegen von Websites eine Form von politischem Protest? Kann man mit Massen-Email-Protesten so viel mehr ausrichten?

Text: laurie-hilbig - Screenshot: GEMA

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