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USB-Stick verloren - und dann?

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In Großbritannien sind im vergangenen Jahr 17.000 USB-Sticks allein in Wäschereien und Reinigungen verloren gegangen, behauptet das Sicherheitsunternehmen Credant Technologies, das insgesamt 500 britische Wäschereichen und Reinigungsunternehmen befragt hat. Im Vergleich zum Jahr 2009 hat sich die Zahl der verlorenen Mini-Datenträger damit im Vereinten Königreich beinahe vervierfacht.  

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert


Tausende USB-Sticks gehen jedes Jahr verloren - wie ist das bei dir?

Was zunächst witzig klingt, kann für den Eigentümer des USB-Sticks gravierende Folgen haben, wenn auf dem Speichermedium datenschutzrechtlich relevante Informationen gespeichert und nicht verschlüsselt sind. Grundsätzlich haftet nämlich der Eigentümer für die Daten, die auf dem Stick sind – auch dann noch, wenn er verloren geht. Vor allem vertrauliche Informationen sollte man daher nur verschlüsselt auf mobilen Datenträgern speichern. Vertraulich im Sinne von personenbezogenen Daten ist fast alles, womit eine Person identifizieren werden kann, also Name, Wohnort, Telefonnumer, eMail-Adresse. Im Bundesdatenschutzgesetzt gibt es einen Bußgeldrahmen, der bis zu einer Geldstraße von 300.000 Euro geht. Allerdings müsste es sich schon um vertrauliche Unternehmensdaten oder ähnlich wichtige Daten handeln, um mit dem Höchstsatz belegt zu werden.  

Hast du schon mal einen USB-Stick oder einen anderen Datenträger gefunden? Und hast du dir angesehen, was darauf gespeichert ist? Oder hast du schon mal einen Datenträger verloren, auf dem wichtige Informationen gespeichert waren?

Text: stefanie-heiss - Foto: Doc.DoDo/photocase.com

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