Feiertag, freier Tag! Das lange Osterwochenende ist ideal zum Feiern – aber das Tanzverbot macht uns einen Strich durch die Rechnung
johanna-kempter
Teile diesen Beitrag mit Anderen:
Bild: dpa
Der Karfreitag gehört zu den stillen Tagen. Laut Gesetz heißt das: Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind nur dann erlaubt, wenn sie den ernsten Charakter des stillen Tages entsprechen. Also nichts mit Tanzen und Feiern heute Abend. Je nach Bundesland sind am Karfreitag sogar Sportveranstaltungen und Konzerte verboten.
Vor ein paar Jahren versuchte der Bund für Geistesfreiheit Bayern, eine Interessensvertretung Konfessionsloser und Atheisten, gegen die Feiertagsgesetzgebung zu rebellieren. Unter dem Motto „Heidenspaß statt Höllenqual“ sollte am Karfreitag 2007 eine Veranstaltung mit Kino, Schokobuffet und Party stattfinden. Der „Heidenspaß“ wurde aber gerichtlich untersagt.
Zu Recht? Hat das Tanzverbot noch seine Berechtigung? Darf der Staat auch Nicht-Gläubige dazu zwingen, Rücksicht auf einen Feiertag zu nehmen? Oder ist das Tanzverbot total überholt und gehört schnellstens gestrichen? Was machst du überhaupt heute Abend? Deine Meinung zum Tanzverbot, bitte!