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Diskriminierung an der Clubtür

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„Eins zu Null für die Ausländer“, rief Aziz Bachouri noch freudestrahlend, als er nach dem ersten Urteil Mitte Mai den Gerichtssaal verließ. Mittlerweile hat sich die Bilanz vor dem Leipziger Amtsgericht aus seiner Sicht noch verbessert: Es steht Vier zu Eins für die ausländischen Studenten.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Manche Plätze auf den Tanzflächen in deutschen Clubs bleiben leer, weil Gäste an der Tür wegen ihrer Hautfarbe abgewiesen werden.

Trotz dieser Erfolge hat sich bei Aziz Bachouri Ernüchterung breit gemacht. Denn bislang hat in der ganzen Stadt nur ein Club beschlossen, wirksame Schritte gegen Rassismus beim Einlass zu unternehmen. „Die Betreiber haben bis heute nicht verstanden, warum ihre Einlasskontrollen rassistisch sind“, sagt der 26-jährige Student aus Syrien enttäuscht.

Das Problem, um das es in den Prozessen ging, ist alt: Vor allem Männer mit dunkler Hautfarbe oder aus arabischen Ländern werden regelmäßig aufgrund ihrer Herkunft an den Türen deutscher Diskotheken abgewiesen. Um die Diskriminierung sichtbar zu machen, wurden in Köln, Berlin, Hamburg und Leipzig mehrere Tests an Diskotüren durchgeführt. Dabei haben sich jeweils eine ausländisch und eine deutsch aussehende Gruppe, bei denen Alter und Kleidung ähnlich waren, nacheinander vor den Clubs angestellt. Die Ergebnisse waren fast überall die gleichen: In Leipzig mussten die „Ausländer“ im Oktober 2011 in sechs von elf getesteten Clubs draußen bleiben, während die „Deutschen“ problemlos hinein gelassen wurden. In Hamburg verwehrten im September sogar alle sechs angesteuerten Clubs im Partystadtteil St. Pauli den schwarzen und arabisch aussehenden Testern den Zutritt, ließen die deutsch aussehende Vergleichsgruppe aber ohne jegliche Einwände passieren.

Der Leipziger Student Aziz weiß, wie es ist, von den Türstehern aussortiert zu werden. „Man fühlt sich wie ein Verbrecher, wenn man vor den Augen der anderen Gäste weggeschickt wird“, sagt er. Er wurde sowohl bei einer privaten Diskotour als auch bei den Tests abgewiesen. Weil er diese Ungerechtigkeit nicht in Kauf nehmen wollte, hat er schließlich mit seinen Freunden die sechs Leipziger Clubs verklagt. Seit 2006 können Betroffene mit Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zivilrechtliche Schritte einleiten, wenn sie sich diskriminiert fühlen. Das Gesetz verbietet Ungleichbehandlung aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter oder Religionszugehörigkeit. Wo Klagen wegen Diskriminierung beim Einlass in Clubs angenommen wurden, gewannen bislang stets die Kläger: 2008 sprach ein Amtsrichter in Oldenburg einem Studenten aus Kamerun eine Entschädigung von 500 Euro dafür zu, dass er offenkundig aufgrund seiner Hautfarbe nicht in die Disko eingelassen wurde. Drei Jahre später gab das Amtsgericht Bremen einem dunkelhäutigen Jurastudenten Recht, der von einem Club abgewiesen wurde, während seine hellhäutigen Freunde hinein durften. Mit 900 Euro Geldzahlung wurde eine Reutlinger Diskothek vom Oberlandesgericht Stuttgart bislang am härtesten bestraft, weil sie einen in Deutschland geborenen 18-Jährigen mit togolesischen Wurzeln beim Einlass diskriminiert hatte. Nur ein Prozess ging verloren, weil der beklagte Clubbesitzer argumentieren konnte, dass er am fraglichen Abend gar nicht Veranstalter der Party in der Disko war. Wo sich Clubs weigern, etwas gegen Diskriminierung am Einlass zu unternehmen, müssen sie mit weiteren Gerichtsprozessen rechnen. Derzeit werden zwei Klagen am Amtsgericht Hannover und eine in Hamburg vorbereitet.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Aziz Bachouri (Mitte ) und seine Freunde haben Clubs wegen Diskriminierung an der Tür verklagt.

Stephan Büttner, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands und Vorsitzender des Fachverbands der Diskotheken, hält die ergangenen Urteile für Einzelfälle. „Ausländer sind in deutschen Diskotheken selbstverständlich gern gesehene Gäste. Wenn es einmal zu einer Diskriminierung beim Einlass gekommen ist, so ist das sicher die Ausnahme und nicht die Regel.“ Viele Mitarbeiter in den Diskotheken hätten selbst einen Migrationshintergrund, denn Vielfalt sei erwünscht. Ein flächendeckendes Problem mit rassistischen Einlasskontrollen könne er nicht erkennen, sagt Büttner.

Die Berichte der Betroffenen lassen allerdings darauf schließen, dass es sich nicht nur um schwarze Schafe und einzelne Vorkommnisse handelt. In einem Interview nach dem Gerichtsprozess erklärte der kamerunische Student aus Oldenburg, dass alle seine dunkelhäutigen Freunde Diskriminierung am Einlass aller möglichen Clubs in der Stadt erlebt haben und inzwischen lieber zu Hause feiern. Auch Aziz Bachouri, der lange Zeit Referent für ausländische Studierende beim Studentenrat der Leipziger Universität war, kennt zahlreiche Geschichten: „Viele Leute kamen in meine Sprechstunde und haben von gleichen oder ähnlichen Erfahrungen berichtet. Da habe ich gemerkt, dass das Problem allgegenwärtig ist.“ Auch Clubs, von denen man es nicht erwarten würde, diskriminieren Ausländer beim Einlass. Birte Weiß von der Hamburger Antidiskriminierungsberatung „Basis und Woge“, die den Test in St. Pauli begleitet hat, sagt: „Einer der Läden, in die die dunkelhäutigen Männer nicht hineingelassen wurden, pflegt ein alternatives Image.“

„Rassistische Einlasskontrollen sind ein schon seit vielen Jahren bestehendes Problem “, sagt Daniel Bartel, Berater beim Antidiskriminierungbüro Sachsen (ADB). Das Argument, die Clubs würden selbst Ausländerbeschäftigten, kennt er gut. „Aber Türsteher mit Migrationshintergrund können genauso gut wie alle anderen Vorurteile haben und andere Migranten diskriminieren.“ Damit sich die Einlasspraxis von Clubs grundsätzlich ändert, haben das ADB und der Leipziger Studentenrat einen Vorschlag ausgearbeitet: In fünf Schritten sollen die Diskos Diskriminierung an der Tür abbauen: Mit einem Aushang am Eingang sollen sie ihre Einlassregeln erklären, beispielsweise die Kleiderordnung oder Anforderungen an das Verhalten der Gäste. Das Sicherheitspersonal soll geschult werden, um Vorurteile abzubauen. Jeder Club soll einen Ansprechpartner für Gäste benennen, die sich diskriminiert fühlen, mit einer unabhängigen Beratungsstelle zusammenarbeiten und all diese Regeln in der Hausordnung verankern. Der Studentenrat und das ADB hoffen, dass der Vorschlag die Clubbetreiber zum Nachdenken und Handeln anregt.

Bislang sehen die beklagten Leipziger Clubs allerdings keine Notwendigkeit, etwas an ihrem Verhalten zu ändern. „Bei uns gibt es kein Problem, die Vorwürfe sind Quatsch“, sagt Jens Bachmann, einer der beiden Geschäftsführer des Club Velvet, der gleich zwei Mal von ausländischen Studenten verklagt wurde. Obwohl er beide Prozesse verloren hat, ist das Ergebnis für ihn und seinen Anwalt lediglich der Konstruktion des Gleichbehandlungsgesetzes geschuldet: Können die Kläger glaubhafte Indizien vorbringen, dass sie aufgrund ihrer Herkunft, ihres Alters, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung abgewiesen wurden, ist es an den beklagten Clubs zu beweisen, dass sie nicht diskriminiert haben. „Wie aber soll man beweisen, dass man etwas nicht getan hat? Das ist unmöglich“, sagte Bachmann nach den Prozessen.

Daniel Bartel vom ADB sieht die Verantwortung klar bei den Clubs. „Bislang hat sich keiner der beklagten Diskobetreiber darum bemüht, konkrete Schritte gegen Diskriminierung zu unternehmen. Dadurch hatten sie und ihre Anwälte vor Gericht nichts in der Hand“, sagt er. Wer sich auf die fünf Schritte einlasse, könne sehr wohl zeigen, dass er positive Maßnahmen ergriffen habe. Das gebe ihm Sicherheit vor Klagen.
  Für Stephan Büttner, den Diskotheken-Fachverbandsvorsitzenden, kommen verpflichtende Regelungen nicht in Frage. „Diskobetreiber brauchen die größtmögliche Flexibilität, um sich im harten Wettbewerb der Nachtgastronomie zu behaupten. Zu einem klaren Konzept, welcher Szene man seinen Club zuordnet, gehört neben der Gestaltung des Musikprogramms auch die Freiheit, seine Zielgruppe auswählen zu dürfen.“ Wenn ein Club keine Auswahl treffe, laufe er Gefahr, sein Image zu verwässern. Damit wiederum schwinde die Grundlage für seine Existenz.

Ein Club in Leipzig hat sich aber schon vorgenommen, die fünf Schritte für einen diskriminierungsfreien Einlass umzusetzen: die Moritzbastei, Leipzigs ältester Studentenclub. Ab Januar soll es losgehen. „Für uns ist die Einführung eines Ansprechpartners für Beschwerden eine Möglichkeit, mit den Konflikten, die es auch an unserem Einlass gibt, in Zukunft klarer umgehen zu können“, sagt Geschäftsführer Mario Wolf.

Immerhin ein Club also. Das ist noch nicht viel, aber ein Anfang, ein kleiner Erfolg für Aziz Bachouri. Sein Engagement hat ihm aber auch ganz persönlich schon etwas gebracht. Heute bekommt er den DAAD-Preis für ausländische Studierende an der Universität Leipzig verliehen.

Text: clemens-haug - Fotos: Stalker88 / photocase.com, clemens-haug

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