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„Sobald sich auf meinem Konto Geld bewegt, muss ich das begründen“

Kinder, die in Hartz-IV-Familien aufwachsen, haben es schwerer sich aus dem System zu befreien.
Foto: Jan Tepass / imago / imagebroker

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Große Teile ihrer Freizeit hat Durdu Deymeci im vergangenen Jahr einem Freizeitpark in der Nähe von Köln geopfert: Fast vier Monate stand die Fachabiturientin dort an den Wochenenden im Kassenhäuschen, manchmal zehn Stunden täglich. Sie verdiente 450 Euro im Monat und konnte sich so eine gewisse Unabhängigkeit erarbeiten. Denn Durdus Mutter lebt von Arbeitslosengeld II und kann ihre zwanzigjährige Tochter finanziell nicht unterstützen. „Ich habe meinen Lohn dann in eine Weiterbildung investiert und mal Urlaub gemacht“, erinnert sich Durdu am Telefon. Welche Konsequenzen das haben würde, ahnte sie damals noch nicht.

Ohne, dass die Mutter es merkte, stellte das Jobcenter zunächst die Zahlungen der Miete ein. Einige Monate später erhielten die Deymecis eine Räumungsaufforderung. Durdu und ihre Mutter verstanden nicht, warum, bis das Jobcenter den Grund erläuterte: Wer als Kind einer Hartz-IV-Empfängerin noch zuhause wohnt, darf im Monat nicht mehr als 100 Euro verdienen. Alles, was über diesem Betrag liegt, wird zu 80 Prozent abgezogen. Bei einem 450-Euro-Job bleiben also 170 Euro übrig. Die Logik des Jobcenters: Weil die Tochter zu viel verdiente, hätte die Mutter die Miete selbst zahlen müssen.

In der Realität führt Hartz IV zu Frustration, dauerhafter Armut und Unfreiheit

Etwa 3,9 Millionen Menschen leben in Deutschland 2021 von der Grundsicherung, auch Hartz IV genannt. In einer Bedarfsgemeinschaft, wie Durdu und ihre Mutter sie bilden, sind für jede Person 401 Euro zum Leben vorgesehen. Ihre Miete wird vom Jobcenter gezahlt. Viel übrig bleibt trotzdem nicht. Dabei ist die Idee hinter der Grundsicherung vernünftig: Der Staat gewährt allen das Recht auf ein luxusloses, aber menschenwürdiges Dasein. Gleichzeitig schafft er Anreize, um die Hilfebedürftigen wieder einer Beschäftigung zuzuführen, damit die Kosten für die Gemeinschaft nicht explodieren. In der Realität führt Hartz IV allerdings zu Frustration, dauerhafter Armut und Unfreiheit.

Durdu und ihre Mutter konnten die Kündigung der Wohnung im vergangenen Jahr nur abwenden, indem sie sich knapp 1000 Euro bei Angehörigen liehen. Auch beim Jobcenter sind die Frauen nun verschuldet, da sie das Geld, das Durdu im Freizeitpark „zu viel“ verdiente, zurückzahlen müssen.

Dr. Irene Becker ist Wirtschaftswissenschaftlerin und Autorin zahlreicher Studien zu Einkommensverteilung und sozialer Gerechtigkeit. Für sie steht fest, dass junge Menschen aus Hartz-IV-Haushalten wesentlich geringere Chancen haben als Gleichaltrige aus der Mittelschicht: „Materielle Armut im Elternhaus schränkt die Entwicklungschancen und Bildungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ein“, sagt sie. „Ein Teil dieser Kinder wird ihr ganzes Leben lang Schwierigkeiten haben, die eigene materielle Existenz zu sichern. Die Hilfebedürftigkeit vererbt sich.“

In der Schulzeit musste Durdu aufgrund sprachlicher Unsicherheiten Nachhilfe nehmen. Geld ist dafür im Hartz-IV-Satz eigentlich nicht vorgesehen, daher fehlte es woanders. Trotzdem hat Durdu erst die Hauptschule abgeschlossen, dann ihren Realschulabschluss nachgeholt, um jetzt noch ihr Fachabi draufzulegen. Ihr Ziel: studieren. Doch allein für den Umzug in eine geeignete Studienstadt braucht sie Geld. Eine eigene Wohnung ist für viele junge Menschen ein wichtiger Schritt in die Freiheit. Doch Durdu muss dafür viele Hindernisse überwinden, mehr als die meisten ihrer Altersgenoss*innen.

„Sobald sich auf meinem Konto Geld bewegt, muss ich das begründen“

Auch ganz andere Biografien erzählen davon, wie das System Hartz IV die persönliche Freiheit beschneiden kann. „Es geht damit los, dass du deine Hilfebedürftigkeit belegen musst“, sagt der bildende Künstler Michel Wagenschütz. „Du bist in einer Notlage, musst das aber erst mal beweisen. Das übt großen Druck aus.“ Der 32-Jährige hat 2018 seinen Meisterschüler an der Universität der Künste in Berlin absolviert und sich anschließend als freier Künstler selbständig gemacht. Seit etwa einem Jahr nimmt er als Selbständiger staatliche Zuschüsse in Anspruch, weil sein Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Das Jobcenter übernimmt die Mietkosten und zahlt ihm den Regelsatz von derzeit 446 Euro für Alleinstehende. Das Prinzip nennt sich „Aufstocken“.

Michel hat den Hartz-IV-Antrag vor mehr als einem Jahr auch gestellt, weil er zuvor seinen Nebenjob bei einem Start-Up aufgegeben hatte: „Mir fiel das damals nicht leicht, aber ich musste irgendwie umdenken, um meine Selbständigkeit richtig zu starten.“ Er wollte das Geld als Starthilfe nutzen, um die eigenen Projekte voranzubringen und anschließend endlich von seiner Kunst leben zu können. Er erhoffte sich durch die Grundsicherung also mehr Freiheit – doch nach mehr als einem Jahr mit Hartz IV erzählt er vor allem ernüchternde Anekdoten.

Im Oktober 2019 etwa wurde er für Dreharbeiten in London engagiert. Hartz-IV-Empfängern steht es jedoch nicht zu, ohne Erlaubnis den Wohnort zu verlassen. Wagenschütz bat seine Sacharbeiterin um Genehmigung für den Ortswechsel. Doch die Bitte führte zu Irritationen: „Ich konnte sehen, wie der Auftrag ein Problem für sie darstellte, weil sie nicht wusste, wie sie damit umgehen soll“, sagt Michel. Die Sachbearbeiterin riet ihm, sich Urlaub zu nehmen, weil sie nicht nachvollziehen konnte, warum man für einen Job verreisen muss. Mehr als eine Stunde habe er mit ihr diskutiert, immer wieder telefonierte sie mit verschiedenen Leuten, um eine Lösung zu finden. Nach einem kräftezehrenden Nachmittag wurde der Aufenthalt dann genehmigt. Ähnlich lief es beim Kauf eines neuen Arbeitslaptops, als der alte kaputt gegangen war, oder als Michel einen Mietwagen brauchte, um ein Bild für eine Ausstellung abzuholen: „Sobald sich auf meinem Konto Geld bewegt, muss ich das begründen.“

Wagenschütz möchte nicht unfair sein und die einzelnen Sachbearbeiter für alle Probleme verantwortlich machen. In seinen Augen werden sie selbst nicht ausreichend vorbereitet. Trotzdem verunsichern den Künstler die vielen Auseinandersetzungen. Er überlegt sich mittlerweile genau, ob er ein neues Projekt starten will, weil sich durch das Jobcenter die Arbeit oft verdoppelt: „Eine Stimme in mir sagt dann immer, mach es am besten nicht.“ Obwohl er ja unbedingt arbeiten will. 

„40 Prozent aller Anspruchsberechtigten nehmen ihre Ansprüche gar nicht wahr“

Die Wirtschaftswissenschaftlerin Irene Becker kann bestätigen, dass die zahlreichen bürokratischen Anforderungen des Jobcenters Menschen belasten: „Viele Betroffene klagen über die schlechte Behandlung im Jobcenter und auch darüber, dass man jede Kleinigkeit belegen muss.“ Das führe teilweise so weit, dass Menschen sogar auf ihren gesetzlichen Anspruch verzichten: „Diese Personen leben dann lieber unter dem Hartz-IV-Niveau, zum Beispiel nur mit einem Minijob. Die Forschung spricht hier von verdeckter Armut, die sehr viele Menschen betrifft. 40 Prozent aller Anspruchsberechtigten nehmen ihre Ansprüche gar nicht wahr.“

Seitdem die erste Coronavirus-Welle Deutschland erreichte, haben knapp eine halbe Millionen Menschen ihren Job verloren. Zahlreiche Gastronomie- und Kulturunternehmen fürchten derzeit die Insolvenz. Aus den Ausbildungsstätten und Universitäten wandern ganze Abschlussklassen auf einen Arbeitsmarkt mit wenigen Stellenangeboten. In den nächsten Jahren wird die Zahl der Hilfebedürftigen in Folge der Corona-Rezession voraussichtlich steigen. 

Auch Lisa Mohr traf die Corona-Krise hart. Die 33-Jährige arbeitete vor der Pandemie im Berliner „Watergate“ an der Bar, doch als die Clubtüren schlossen, wurde sie in Kurzarbeit geschickt, wie derzeit etwa 2,85 Millionen weiterer Menschen in Deutschland. Ihre Einnahmen sanken dabei auf 350 Euro, viel weniger als ihr bisheriger Lohn. Wie Wagenschütz stockt sie nun mit Hartz IV auf.

Mit Kurzarbeitergeld und Aufstockung hatte sie am Anfang der Pandemie insgesamt 990 Euro für Miete, Mahlzeiten und andere Minimalbedürfnisse zur Verfügung. Doch mit dem Geld kam Lisa nicht besonders gut über die Runden. Auch Irene Becker kritisiert die unzulängliche Bemessung des Regelbedarfs seit Jahren: „Man wählt aus einer repräsentativen Stichprobe einen unteren Einkommensbereich aus und schaut, was dort ausgegeben wird. Das ist der Grundgedanke. Der Gesetzgeber prüft aber nicht, ob das Existenzminimum da überhaupt gesichert ist und streicht zudem ein Viertel der Ausgabesummen.“

Als die Gastronomie im Sommer 2020 wieder öffnen konnte, fand Lisa einen Minijob als Kellnerin in einer Neuköllner Bar. Ihr Hartz-IV-Satz sank etwa in der Höhe ihres Bargehalts, nur hundert Euro konnte sie anrechnungsfrei behalten. Besonders motivierend war das nicht, aber in ihrer Lage zählte jeder Euro mehr auf dem Konto.

„Ich hatte oft das Gefühl, wie ein Sozialschmarotzerin behandelt zu werden“

Doch als der Sommer endete, wuchsen mit den Infektionszahlen auch Lisas Probleme wieder. Die Bar machte dicht, also versuchte Lisa, wieder ihren ursprünglichen Hartz-IV-Satz zu beantragen. Doch das Jobcenter teilte ihr mit, dass Unterlagen nicht angekommen seien. Sie sendete diese noch einmal, dann forderten die Sachbearbeiter Belege, dass die Bar ihr keinen Lohn mehr zahlt. Lisa schickte eine Excel-Tabelle mit penibler Aufstellung ihrer finanziellen Lage, doch nach zwei Monaten kam immer noch kein Geld. In dieser Zeit telefonierte sie mehrmals in der Woche mit dem Jobcenter: „Da hatte ich oft das Gefühl, wie ein Sozialschmarotzerin behandelt zu werden, die nur Geld vom Staat ergaunern will.“ Erst nach vier Monaten erhielt sie eine Nachzahlung von 290 Euro pro Monat. In der Zeit davor hatte sie nur knapp 700 Euro monatlich zur Verfügung: „Hätte ich die Hilfe meiner Familie und meiner Mitbewohnerin nicht gehabt, wäre ich vielleicht auf der Straße gelandet“. Die bittere Pointe: Lisa überlegt sich heute genau, ob sie einen neuen Minijob annehmen will. Für das Impfzentrum hat sie sich zwar beworben, doch die Angst bleibt, wieder monatelang unters Existenzminimum zu rutschen, wenn der Job endet.

Sowohl Lisa als auch Michel wollen sich so schnell wie möglich wieder aus dem Hartz-IV-System befreien. Ihre Chancen stehen dabei wesentlich besser als die junger Leute, die in Hartz-IV-Familien aufwuchsen, wie Durdu. Doch obwohl Durdu ständig „irgendwelche Existenzängste“ hat, wie sie sagt, ist sie nicht der Typ, der sich unterkriegen lässt: Wenn sie einen Studienplatz bekommt, könne sie endlich BAföG beantragen, erzählt Durdu zuversichtlich.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist in Zusammenarbeit mit der Katholischen Journalistenschule ifp entstanden. Der Autor des Textes ist dort Stipendiat und hat diesen Beitrag innerhalb eines gemeinsamen Projektes mit jetzt recherchiert und verfasst. Die im Rahmen des Projektes entstandenen Beiträge findest du auf der Themenseite „jetzt: Freiheit“.

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