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Sträflich vernachlässigt

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Sie befragen seit 1977 anonym Jurastudierende zu den Themen „Kriminalität und Strafe“. Bei der ersten Befragung sprachen sich noch rund elf Prozent für die Todesstrafe aus, 2012 waren es gut 30. Woran könnte das liegen?
Prof. Dr. Streng: Ich habe in den Fragebögen einen Beispielfall vorgegeben, in dem jemand in einem Affekt einen anderen Menschen tötet. Die Studenten sollten dann ein aus ihrer Sicht angemessenes Strafmaß nennen. Ab 1995/97 stiegen die Forderungen von ursprünglich sechs auf etwa neuneinhalb Jahre Freiheitsentzug für diesen Totschlag im Affekt. Die Punitivität (Anm. d. R.: Bereitschaft, Normabweichungen hart zu sanktionieren) hat insgesamt zugenommen.

Woher kommt dieser Wunsch nach härteren Strafen?
Ich habe dafür zwei Hinweise in den Daten gefunden. Zum einen: Je mehr die Befragten die Opferperspektive eingenommen haben, umso mehr forderten sie Genugtuung für das Opfer oder seine Angehörigen und deshalb auch höhere Strafen. In den vergangenen drei Jahrzehnten bekam der Opferschutz im deutsche Rechtssystem immer mehr Aufmerksamkeit. Das führt offenbar zu einer Tendenz, höhere Strafen zu verlangen. Der zweite Punkt ist, dass diejenigen, die besonders viele Medien mit einem Schwerpunkt auf Kriminalthemen konsumieren, auch höhere Strafen verlangen.

Wer gerne die Rot- und Blaulichtthemen in der Bildzeitung liest, fordert auch höhere Strafen?
Ich habe das im Fragebogen aufs Kino und aufs Fernsehen bezogen. Dort gibt es viele Sendungen, wie den „Tatort“ oder amerikanische Kriminalserien, die Verbrechen behandeln. Das bleibt anscheinend nicht ohne Folgen. Viele Kriminologen vermuten, dass Medien mit ihrer zunehmenden Kriminalitätsfixierung auch Veränderungen in den Köpfen der Leute bewirken.

Haben Sie damit gerechnet, dass die Todesstrafe im Laufe der Jahre wieder mehr Befürworter findet?
Nein. Interessanterweise hatte ich die Frage nach der Todesstrafe nach meiner ersten Studie 1977 zunächst gar nicht mehr gestellt. Schließlich war sie in unserem Rechtssystem überhaupt nicht vorgesehen. Ich bin also davon ausgegangen, dass das niemanden mehr wirklich interessiert. Allerdings konnte man zu einer anderen Frage angeben, ob man unsere Maximalstrafe, den lebenslangen Freiheitsentzug, als zu milde empfindet. Bei dieser Frage gab es bemerkenswerte Veränderungen und ich bin misstrauisch geworden. Deshalb habe ich 2007 und 2010 die Frage nach der Todesstrafe wieder direkt gestellt.

Sie haben für ihre Studie nur Jurastudierende befragt. Gibt es auch Erkenntnisse über andere Studiengänge und deren Einstellung zur Todesstrafe?
Es gibt eine Studie von einem Konstanzer Sozialwissenschaftler, der deutschlandweit Studierende unterschiedlicher Fakultäten befragt hat. Auch er hat eine Veränderung der Strafhaltung gemessen, allerdings mit nur einer einzigen Frage. Diese liefert  allerdings ein Indiz dafür, dass die Veränderung der Haltung zu dem Thema nicht nur Juristen in Süddeutschland betrifft (lacht).

Im Tagesspiegel haben sie die aktuelle Entwicklung als „beunruhigend“ bezeichnet. Was kann man dagegen tun?
Meine Mahnungen gehen an die Schulen, aber auch an uns in den Universitäten. Extreme Strafen müssen stärker problematisiert werden. Das Erstaunliche ist ja, dass in den Medien sehr stark Fehlurteile in den USA thematisiert werden. Dort hat man durch die neuen forensischen Untersuchungsmethoden die Unschuld von Menschen beweisen können, die schon seit Jahren auf die Todesstrafe warten. Dass das unsere jungen Leute nicht beeindruckt, finde ich beunruhigend.

Ich hätte gedacht, dass gerade Deutschland für die Todesstrafe enorm sensibilisiert ist. Hier gibt es bei drohenden Hinrichtungen im Ausland zahlreiche Proteste, die USA werden für ihre Hinrichtungspolitik offen kritisiert...
Nach dem Todesstrafe-Exzess im Dritten Reich hatte sich in der Bundesrepublik eine entschiedene Sensibilisierung ergeben. Leider haben gerade bei den jungen Leuten die Presseberichte aus den USA die Sensibilisierung gegenüber der Todesstrafe nicht im wünschenswerten Umfang weitergeführt. Bemerkenswert ist, dass auch ein Sinken der Angst vor Kriminalität keine kritische Haltung gegenüber der Todesstrafe befördert hat. Ich habe ja mehrere Generationen junger Leute verglichen.

Wie unterscheiden sich die Generationen?
Die befragten Generationen unmittelbar nach dem Mauerfall waren durch die politischen Umbrüche eigentlich sehr verunsichert. Trotzdem befürworteten weniger unter ihnen extreme Sanktionen. Seit Mitte der Neunzigerjahre herrscht in Deutschland hingegen ein großes Sicherheitsgefühl vor. Trotzdem wollen die Menschen höhere Strafen. Man muss deshalb darüber nachdenken, ob sich in diesem höheren Strafwunsch eine allgemeine Verunsicherung über den Zustand der Welt widerspiegelt und die Menschen deshalb wenigstens bei gefassten Straftätern Handlungsfähigkeit demonstrieren möchten.

Trotzdem ist es ja gerade in einem intellektuellen Milieu in Deutschland sehr verpönt, sich für die Todesstrafe auszusprechen.
Dadurch, dass die Befragung anonym war, konnten die Studierenden Dinge aussprechen, die sie in einer Gruppe oder in einem persönlichen Interview vielleicht nicht sagen würden. Allerdings kann man so davon ausgehen, dass diejenigen, die die Todesstrafe positiv bewerten, das in der Studie auch zugegeben haben. Es gibt dort also keine noch höhere Dunkelziffer.

Wie haben die Studierenden selbst auf Ihre Ergebnisse reagiert?
Ich habe mir stets die Zeit genommen und den Studenten die Ergebnisse in einer Vorlesung präsentiert. Das wurde schweigend hingenommen, obwohl ich ja bereit war, darüber zu reden. Trotzdem habe ich jetzt von Seiten der Bibliothek gehört, dass einige Studierende den Abschlussbericht der Studie anfordern. Im Internet gibt es auch schon Diskussionen in Blogs über das Thema. Wie die Studenten dort  argumentieren, habe ich aber nicht systematisch ausgewertet. 

Prof. Dr. Franz Streng ist Leiter der Forschungsstelle für Kriminologie und Sanktionenrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Die Studie "Kriminalitätswahrnehmung und Punitivität im Wandel"" führt er in abgewandelter Form seit 1977 durch. Wer sich genauer für die Studie interessiert: Legal Tribune Online hat die Ergebnisse der vergangenen Jahre auch für Jura-Laien lesenswert zusammengefasst.


Text: charlotte-haunhorst - Illustration: Sandra Langecker

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