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Internet-Recht, Interview 5

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Ich habe mir die Domains www.elvis.de, www.prince.de und www.michaeljackson.de gesichert. Und jetzt will ich viel Geld verdienen, indem ich sie verkaufe. Wird mir das gelingen? Auf keinen Fall mit Namen, Künstlernamen oder eingetragenen Markenzeichen. Sobald eine andere Person ein Recht an diesem Namen geltend machen kann, darf ich ihn nicht mehr verwenden, wenn ich nicht so heiße. Elvis ist ein bekannter Künstlername und damit hat der Betreffende das Recht an diesem Namen. Nun ist Elvis tot, aber die Rechtsprechung nimmt hier eine postmortale Wirkung des Namensrechts als Teil des Persönlichkeitsrechts an. Auch wenn ich www.daimlerchrysler.de anmelde, geht das im Zweifel nicht, weil ich damit deren Markenrechte verletze. Wenn ich Geld machen will, dann mit beschreibenden Begriffen. www.geld.de zum Beispiel. Geld ist kein Name und auch nicht Markenrechtlich geschützt. Das könnte ich verwenden und so eine Domain ist ziemlich viel Geld wert. Bin ich verantwortlich dafür, was in meinem Gästebuch passiert? Ein ganz klares juristisches Jein. Reagieren muss ich, wenn ich Kenntnis von einer Rechtsverletzungen erlange. Dann muss ich etwas tun. Wenn ich rechtsverletzten Kommentare in meinem Blog durchlese oder ein Dritter kommt auf mich zu und weist mich darauf hin, dann muss ich diese Einträge löschen oder zensieren. Ohne diese Kenntnis hafte ich für Inhalte, die Dritte auf meinen Blog schaffen, erst einmal nicht in der Weise, dass ich etwa Schadenersatz zahlen müsste oder strafrechtliche Probleme bekäme. Allerdings kann ich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, auch wenn das nicht unbegrenzt der Fall sein kann. Es muss noch eine Pflichtverletzung meinerseits dazu kommen. Und zwar die Verletzung einer Prüfungspflicht. Normalerweise habe ich solche Prüfungspflichten nicht. Ich muss nicht jeden Tag auf meinen Blog gehen und nachschauen, ob jemand etwas gemacht hat, das rechtswidrig ist. Allerdings kann ich eine gesteigerte Sorgfaltspflicht haben, wenn schon mehrmals auf meinem Blog Rechtsverletzungen vorgekommen sind. Es müssen zwei Sachen zusammen kommen: Zum einen diese rechtswidrigen Inhalte von Dritten und zum anderen diese Verletzung einer eigenen Sorgfaltspflicht. Folge 1 der Interview-Serie gibt's hier, Folge 2 hier, Folge 3 hier und Folge 4 hier.

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