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Internet-Recht, Interview 3

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Im Internet kursiert ein wahnsinnig lustiges, aber illegales Video. Ich habe es auf meiner Seite verlinkt. Jetzt will mich der Geschädigte verklagen. Was kann mir passieren? Zunächst: Linksetzen als solches ist zunächst nicht strafbar. Wenn ich aber einen Link auf einen rechtswidrigen Inhalt setze, mache ich mir diesen rechtswidrigen Inhalt zu eigen, wenn ich ihn empfehle. Dann kann ich in Anspruch genommen werden als hätte ich diesen Inhalt selbst bereitgestellt, denn durch den Link, mit dem ich den Inhalt zugänglich mache, wird ja praktisch dasselbe erreicht.
Verklagt werden kann ich übrigens überall da, wo die Rechtsverletzung begangen wird. Das ist auch dort der Fall, wo der Schaden eintritt. Das wiederum ist überall da der Fall, wo sich Menschen das Video bestimmungsgemäß runterladen können - also im Zweifel auf der ganzen Welt. Etwas anderes ist es, wenn ich eine Seite betreibe, die dezidiert nur auf einen ganz bestimmten geografischen Raum abzielt. Wenn ich einen Blog in Deutschland auf Deutsch betreibe, das sich mit deutschen Themen auseinandersetzt, dann werde ich wohl nicht in Timbuktu verklagt werden können. Darf ich Lieder aus dem Internet herunterladen, wenn ich selbst keine bereitstelle / hochlade? Zunächst muss man zwei Dinge trennen. Einerseits den Vertrag mit dem File-Sharing-Marktplatz. Wenn der mir als Nutzungsbedingung sagt: du darfst dir Lieder runterladen, aber nur, wenn du andere hochlädst, ist das erst einmal ein Vertrag, den ich einhalten muss. Wenn ich das umgehe, begehe ich eine Vertragsverletzung.
Der nächste Punkt ist natürlich: Welche Lieder darf ich überhaupt hoch- und runterladen? Wenn es um freie Musikstücke geht oder um solche, an denen die erforderlichen Rechte eingeholt wurden, ist natürlich sowohl das Anbieten als auch der Download in Internet-Tauschbörsen völlig legal.
Der überwiegende Teil solcher Börsen besteht aber aus Stücken, deren Rechteinhaber gerade nicht mit dieser Art der Verbreitung einverstanden sind. In diesem Fall kann man noch einmal unterscheiden: illegal ist auf jeden Fall das Anbieten solcher Musikstücke, hierin liegt eine unzulässige Verbreitung. Und gerade diese wird durch das Urheberrecht untersagt.
Beim Download dagegen ist die Rechtslage nach wie vor noch nicht völlig klar. Es wird die Ansicht vertreten, dass das Herunterladen von der Freiheit der Privatkopie gedeckt sei. Zwar sei es verboten, sich Privatkopien von "offensichtlich rechtwidrig hergestellten Vorlagen" anzufertigen, aber ob der Fall so läge könne der Nutzer im Einzelfall nicht prüfen. Meines Erachtens führt diese Argumentation aber in die Irre. Es ist rechtlich eben nicht möglich, diese Musikstücke legal zum Abruf bereitzuhalten. Dann kann derjenige, der sie sich herunterladen will, aber auch nicht davon ausgehen, dass es "irgendwie doch" zulässig sei: die Vorlage ist immer illegal. Folge 1 der Interview-Serie gibt's hier Folge 2 hier

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