Bild: privat
Ich habe ein wunderschönes Bild beim Surfen durchs Netz gefunden, das ich sofort in meinem Blog verwenden will. Darf ich das?
Zunächst mal: Nein. Ich darf ein Bild ohne die Zustimmung des Urhebers nicht vervielfältigen, nicht verbreiten, insbesondere nicht in meinen Weblog stellen.
Wenn ich ein Bild einstellen will, kann ich erst einmal schauen, ob das Bild in einer freien Bilddatenbank steht, und der Urheber vielleicht damit einverstanden ist, dass es für nichtkommerzielle Zwecke verbreitet wird. Im Internet gibt es sehr viele solche Datenbanken.
Wenn dem nicht so ist, was wohl der Regel entspricht, werde ich eben herausfinden müssen, wer der Urheber des Fotos ist. Dem muss ich dann eine Mail schreiben und fragen, ob ich das Bild verwenden kann. Was ich dagegen nicht machen darf, obwohl man es häufig sieht, ist: Ich nehme das Bild erst einmal und schreibe auf meine Seite „Falls irgendwelche der hier verwendeten Bilder oder Texte Rechte Dritter verletzen, dann möge der Betroffene sich bitte bei mir melden. Ich werde die Inhalte dann unverzüglich entfernen.“ Ich darf ein Bild eben nicht erst einmal verwenden, bis der Urheber sich meldet, sondern umgekehrt: Erst einmal darf ich es nicht, bis er mir die Erlaubnis gibt.
Ich habe durch Zufall entdeckt, dass einer meiner Texte, die ich geschrieben habe, von jemand anderem verwendet wurde, der mich aber nicht gefragt hat. Darf der das?
Da ist es nicht ganz so trivial wie bei Bildern. Der einfache kleine Text als solcher muss nicht unbedingt urheberrechtlich schutzfähig sein. Wenn es daran fehlt, dann habe ich aber keine Ansprüche gegen den Plagiator. Um schutzfähig zu sein muss der Text eine gewisse Qualität haben. So ist es etwa im Fall von längeren und fantasievollen Texten. Wenn die nicht jeder so schreiben könnte, wenn sie also Individualität haben, dann entsteht daran ein Urheberrecht.
Das muss aber nicht heißen, dass der Text nicht zumindest in Teilen verwendet werden kann. Vielleicht zitiert ja jemand aus meinem Text, setzt sich mit ihm auseinander und schafft in dieser Auseinandersetzung ein eigenes schutzfähiges Werk, dann wäre zulässig. Das gebietet das Zitatrecht, das eine so genannte Schranke des Urheberrechtes darstellt.
Allerdings ist der Normalfall natürlich durchaus der: jemand klaut meinen schutzfähigen Text, ohne sich mit ihm auseinanderzusetzen. Dann darf ich ihm das natürlich verbieten, notfalls auch per Abmahnung oder mit gerichtlicher Hilfe.
Folge 1 der Interview-Serie gibt's hier