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Gerechtigkeit für Trayvon Martin

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„Am I next?“, fragen einige afroamerikanische User auf Twitter. „I am #TrayvonMartin!“ schreiben andere. Eine Solidaritätswelle macht sich breit, die Trauer und Wut über den Mord, vor allem aber über das Justizsystem von Florida ausdrückt.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert


Der Hoodie wurde zum Protestsymbol gegen den Mord an Trayvon Martin

Millionen US-Bürger können nicht verstehen, was am 26. Februar auf den Straßen in Sanford geschah, einem kleinen Ort in der Nähe von Orlando. Der 17-jährige Trayvon ging an jenem Abend zum nächstgelegenen Laden, um sich schnell eine Flasche Eistee und Skittles zu kaufen. Auf dem Heimweg stellt ihm der selbsternannte „neighbourhood watch leader“ George Zimmermann nach. Er hatte in den letzten Monaten schon mehrmals die örtliche Polizei angerufen, um potenzielle Einbrecher zu melden. So auch jetzt. Der kürzlich veröffentlichte Tonbandmitschnitt seines Anrufs vom 26. Februar zeigt laut Tagesspiegel einen frustrierten Mann, der sich ärgert, weil „diese Arschlöcher immer davonkommen“.

Die Aufforderung der Polizei, Trayvon nicht weiter zu verfolgen, ignoriert Zimmermann. Kurze Zeit später kommt es zu einem Handgemenge. Dann fällt der tödlicher Schuss.

Die Aussagen über den Fall sind widersprüchlich. Zimmermann behauptet, dass er sich von Trayvons äußerer Gestalt - namentlich seinem "Hoodie" - bedroht fühlte und ihn deshalb erst mit dem Auto, dann zu Fuß verfolgte. Weiterhin soll es Trayvon gewesen sein, der Zimmermann angriff. Für Trayvons Eltern und seine Freundin, die während der Verfolgungsszene bis zuletzt mit ihm telefonierte, war klar: Zimmermann provozierte den Streit und nahm ihn als Vorwand für seine "Notwehrhandlung".

Diese genießt in Florida nämlich seit 2005 einen ganz besonderen Stellenwert. Zimmermann berief sich auf das vor allem von der Waffenlobby NRA unterstützte „Stand-Your-Ground“-Gesetz. Es erlaubt US-Bürgern, tödliche Gewalt unter dem Deckmantel der Notwehr anzuwenden, falls sie ein Gewaltverbrechen befürchten. Darunter werden unter anderem sexuelle Nötigung, Entführung und unerlaubte Bombenlegung gelistet, aber auch Einbruch.

Das "Stand-Your-Ground"-Gesetz war Zimmermanns Freikarte, die Akten waren schnell beiseite gelegt und der Fall für die Sanforder Polizei beendet. Bis jetzt. Nachdem die Ereignisse bekannt geworden waren, gingen Leute auf die Straßen, posteten Fotos von sich mit Kapuzenpullis, leerten öffentlich Skittles-Schachteln, zitierten Martin Luther King und Ghandi. Fast ein einhalb Million unterschrieben binnen weniger Tage die Onlinepetition von Trayvon Martins Mutter für die Verhaftung des Täters. Auch das FBI hat sich mittlerweile eingeschaltet und Obama persönlich bekundete heute Nachmittag auf dem Dartmouth College sein Beileid.

Im Netz klingt der Ruf nach Gerechtigkeit indessen nicht ab. Minütlich kommen hunderte Tweets mit dem Hashtag #trayvonmartin rein. „Pursue and kill is not the same as stand your ground“, postet Jeff. "Dear George Zimmermann, how were you in 'fear for your life' of a 17yr old boy with a bag of Skittles, Ice-Tea & a cell phone", fragt Jeanette Jeninks. Sie sind nur zwei von vielen, die die Vorgehensweise der Sanforder Polizei anklagen.

Was in den Beileidsbekundungen und Empörungsschreien etwas untergeht: Das Infragestellen des „Stand-Your-Ground-Laws“ als solches. Es gilt derzeit in 21 amerikanischen Staaten, als Erweiterung der "Castle Doctrine", welche nur auf privatem Grund zählt, und ermöglicht erst, dass ein George Zimmermann mit Waffen herumlaufen und scheinbar willkürlich "Notwehr" leisten kann.

Aber vielleicht sitzt der Schock noch zu tief, um die Wut auf mangelhafte Strukturen zu lenken - vor allem wenn das Thema ein so großes gesellschaftliches Problem berührt: den Rassismus. "The #TrayvonMartin tragedy ISNT a "Black Issue"... I hope all races are equally heartbroken, outraged & moved 2 take action.", twittert Gabrielle Union.

Text: vanessa-vu - Bild: dpad.

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