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Was ist das Problem mit gesperrten YouTube-Videos?
Böse Stimmen sagen, wenn YouTube nicht aufpasst, könnte der Slogan "Broadcast yourself" in Deutschland bald durch den Satz "Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar" ersetzt werden. Denn den liest man in dem Videoportal mittlerweile häufiger als den Slogan (der seit kurzem unter dem Logo fehlt). Es geht um das Problem des so genannten Geoblockings von Clips. Also um die Sperrung einzelner Videos für bestimmte IP-Adressen, anhand derer das Portal erkennt, in welchem Land der Computer steht, mit dem man surft. Und es geht vor allem um Musikvideos. Und zwar um so viele, dass die taz in dieser Woche schon vom Tod der YouTube-Disco schrieb. Doch was ist der Grund für die Sperre, die die meisten Nutzer als großes Ärgernis empfinden - denn meist finden sich die gesperrten Songs auf anderen Portalen relativ schnell bzw. lassen sich mit einfachen Tricks auch auf YouTube anschauen.
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Auch Sid der Liedermacher kennt diesen Ärgern. Er hat ihn in seinem Song Fuck Sony Entertainment (der heute über Netzpolitik zu deutschlandweiter Bekanntheit aufstieg) festgehalten. Darin stellt er die Frage:
Wozu soll das gut sein?
Das ist es, was ich nicht versteh.
Denken die, wenn ich das auf YouTube nicht seh
Renn ich los und kauf die DVD?
Um zu verstehen, warum gewisse Videos (wie aktuell z.B. Cee Lo Greens Hit Fuck you) von einer deutschen IP-Adresse aus nicht zu sehen sind, muss man unterschiedliche Interessenlagen differenzieren. Zum einen geht es um die Interessen der Gema, die im Namen der Künstler eine Lizenzvereinbarung mit YouTube erstreiten will. Zum anderen geht es um die Interessen von Plattenlabels, die (wie im Fall von OK Go) verhindern wollen, dass Videos zum Beispiel in Blogs eingebettet werden können oder vor einem bestimmten Zeitpunkt im Netz verfügbar sind.
In dem YouTube-Gema-Streit hat das Landgericht Hamburg heute nun einen Eil-Antrag der Gema zurückgewiesen. Das heißt jedoch nicht, dass das Gericht in der Sache gegen die Gema entschieden hätte, sondern lediglich in Fragen der Dringlichkeit anderer Meinung ist als die Verwertungsgesellschaft. Da die Verhandlungen zwischen Gema und YouTube im Mai gescheitert waren, zog die Gema vor Gericht. Von dort gibt es jetzt die Antwort, dass eine Einigung außergerichtlich gesucht werden solle (was nach Angaben von YouTube in nahezu allen anderen europäischen Ländern außer Deutschland gelungen sei) bzw. der Fall in einem Hauptsache-Verfahren verhandelt werden muss.
Das Problem dabei: Die beiden Parteien haben Stillschweigen über ihre Verhandlungen vereinbart. Niemand weiß also genau, woran die Verhandlungen gescheitert sind. So fühlt sich die Öffentlichkeit in der Debatte wie der YouTube-Nutzer vor einem geblockten Clip: leicht ratlos.