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Gießener Ärztin übergibt Petition an Bundestag
Im Grunde geht es Kristina Hänel um Information. Um das Recht von Frauen, sich sachlich und umfassend über die Möglichkeiten eines legalen Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. Deshalb hat die Gießener Ärztin auf ihrer Homepage Informationsmaterial dazu angeboten. Und deshalb wiederum wurde die 61-Jährige am 24. November zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Der Grund: Sie hat aus Sicht des Gerichts gegen den Paragraf 219 des Strafgesetzbuches verstoßen. Der verbietet es, Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu machen, und als solche stuften die Richter Hänels Homepage ein.
Heute hat Kristina Hänel eine Petition an Abgeordnete des Deutschen Bundestages übergeben. Darin schreibt sie, dass Frauen sich im Netz über die Leistungen von Ärzten zum Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen sollten – und fordert die Abschaffung des Paragrafen 219a. Er sei veraltet, überflüssig und behindere das Informationsrecht.
Der Paragraf wird seit Jahren von Abtreibungsgegnern genutzt, um Ärzte einzuschüchtern, die solche Eingriffe vornehmen. Sie erstatten entsprechende Anzeigen gegen die Mediziner, im Fall einer Verurteilung sieht der Paragraf eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
Knapp 153.000 Menschen haben bislang Kristina Hänels Petition unterschrieben. Die Ärztin übergab sie heute unter anderem an Renate Künast und Kordula Schulz-Asche von den Grünen und Katja Kipping, die Vorsitzende der Linken. „Nun ist die Politik dran“, schreibt Schulz-Asche auf Twitter:
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Seit längerem debattieren Politiker, wie zeitgemäß der Paragraf 219a noch ist. Nach der Verurteilung Kristina Hänels forderte die Linke in Hessen eine Änderung des Strafrechts. Auch SPD und Grüne stuften den Paragrafen als überholt ein. Die Union jedoch betonte, dass eine Schwangerschaft nicht abgebrochen werden dürfe, ohne dass dem ein Beratungsgespräch voranging mit dem Ziel, die Schwangerschaft zu erhalten.
jwh