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Diskussion um Abtreibung: das ethische Dilemma der „Spätabbrüche“
Tim lebt. Das sollte eigentlich nicht so sein. Tim sollte sterben und das bereits am Tag seiner Geburt. Im Sommer 1997, in der 26. Schwangerschaftswoche, entschied sich Tims Mutter für eine Abtreibung. Kurz zuvor hatte sie erfahren, dass Tim eine Behinderung haben würde. Die Diagnose: Trisomie 21. Down-Syndrom.
Die Geburt wurde daraufhin künstlich eingeleitet. Man ging davon aus, Tim werde entweder tot zur Welt kommen oder kurz nach der Geburt sterben. Aber Tim war nicht tot und er starb auch in den darauffolgenden Stunden nicht, als man ihn ohne jede medizinische Versorgung „liegen ließ“. Zu diesem Zeitpunkt wäre jeder Eingriff der Ärzte, der Tims Leben beendet hätte, aktive Tötung und damit strafbar gewesen. Nach neun Stunden und einem Schichtwechsel entschied man sich doch, den Säugling medizinisch zu versorgen. Tim überlebte – und wurde, als der Fall der Öffentlichkeit bekannt wurde und eine Diskussion um das Thema Abtreibung und Spätabbrüche auslöste, als das „Oldenburger Baby“ bekannt.
Obwohl der Paragraf 218 im Deutschen Strafgesetzbuch, der Abtreibungen regelt, recht restriktiv ist, ermöglicht er eine relativ liberale Rechtspraxis: Schwangerschaftsabbrüche sind vor der zwölften Schwangerschaftswoche, wenn ein Beratungsgespräch wahrgenommen wurde und eine dreitägige Frist verstrichen ist, nicht legal, aber straffrei. Liegt eine „medizinische Indikation“ vor, die das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter gefährden, ist eine Abtreibung auch bis unmittelbar vor der Geburt möglich. Eine vorgeburtlich diagnostizierte Behinderung des Ungeborenen gilt als eine „medizinische Indikation“.
Sigrid Graumann, Professorin für Ethik an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, versteht diese Rechtspraxis als eine verdeckte Diskriminierung von Kindern mit Behinderung: „Eine Behinderung wird per se anders behandelt als eine Nicht-Behinderung. Zwar wird dies nicht explizit genannt, denn die ‚medizinische Indikation’ bezieht sich auf die psychosoziale Situation der Frau. Aber implizit ist damit die Behinderung des Kindes gemeint.“ Hinzu komme, dass eine Behinderung meist erst sehr spät in der Schwangerschaft diagnostiziert werden kann – und Spätabbrüche dadurch fast ausschließlich Kinder mit Behinderung betreffen.
Laut dem Statistischen Bundesamt wurden im vergangenen Jahr insgesamt 98 721 Abtreibungen vorgenommen, 3 785 davon aufgrund einer „medizinischen Indikation“. 630 waren sogenannte Spätabbrüche nach der 22. Schwangerschaftswoche – zu einem Zeitpunkt, an dem das Kind mit medizinischer Hilfe eigenständig lebensfähig ist.
Wie könnte ein Abtreibungsparagraf aussehen, der die Diskriminierung behinderter Kinder beendet?
Tim, das „Oldenburger Baby“, wurde im Frühjahr 1998 von Familie Guido als Pflegekind aufgenommen. Durch seine Abtreibung erlitt Tim eine Gehirnblutung. Er hat einen Wasserkopf, muss künstlich ernährt werden und seine Lunge ist nicht richtig ausgebildet und stark geschädigt – vermutlich auch aufgrund der langen Zeit, die er nicht versorgt wurde.
Der Vorgang des „Liegenlassens“, wie es bei Tims Abtreibung geschah, ist heute nicht mehr denkbar. Seit dem Skandal um das „Oldenburger Baby“ werden bei Spätabbrüchen die Ungeborenen zuvor mit einer Kaliumchlorid-Spritze ins Herz getötet – der sogenannte Fetozid. Ein Vorgang, der die Frauen nicht selten schwer traumatisiert und auch für Ärzte und Pflegepersonal hochgradig belastend ist.
Spätabbrüche sind ein ethisches Dilemma und die Forderung nach einer Neuregelung des Abtreibungsparagrafen findet man auch bei Menschen, die dafür ganz andere Gründe haben als etwa die Ethik-Professorin Sigrid Graumann: Die sogenannten „Lebensschützer“ sind radikale Abtreibungsgegner, die auf das „Recht auf Leben“ beharren. Ihre Argumentationsmuster sind streng konservativ und häufig antifeministisch, weil sie Frauen das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper aberkennen. Systematisch nutzen sie den Paragrafen 219 zur „Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage“ und das darin enthaltenen „Werbungsverbot“ für Abtreibungen, um Ärzte und Beratungszentren mit Strafanzeigen einzuschüchtern. So auch bei der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die vor dem Amtsgericht kürzlich zu einer Geldstrafe verurteilte wurde, weil sie auf ihrer Homepage Informationsmaterial über Abtreibungen angeboten hatte (jetzt berichtete).
Aber wie könnte eine Neuregelung des Abtreibungsparagrafen aussehen, die die bestehende Diskriminierung behinderter Kinder beendet und ethisch vertretbar ist? Sigrid Graumann schlägt vor, alle Schwangerschaften, bei denen das Leben und die Gesundheit der Mutter nicht unmittelbar bedroht sind, gleich zu behandeln und den Fetozid zu verbieten. „Eine Gleichbehandlung würde bedeuten, dass bei der Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr zwischen behinderten und nicht-behinderten Kindern unterschieden wird.“
Sigrid Graumann will, dass der Fetozid verboten wird
Dafür solle es eine neue Fristenregelung geben. Die aktuelle Praxis, nach der vor der zwölften Woche nach einem Beratungsgespräch und ohne Angabe von Gründen abgetrieben werden darf, würde dann auch für „gesunde“ Kinder nicht mehr gelten. Ausschlaggebend müsse stattdessen für alle der Zeitpunkt sein, an dem das Kind lebensfähig ist – also die 22. Schwangerschaftswoche. Das Verbot des Fetozids und damit auch die unbedingte medizinische Versorgung eines jeden Kindes ist Graumann dabei besonders wichtig.
„Aber politisch sehe ich zurzeit keine Möglichkeit, all dies umzusetzen, und ich vermute, dass sich daran auch erst einmal nichts ändern wird“, sagt Graumann. Zu heikel sei das Thema der Abtreibung auf beiden Seiten des politischen Spektrums und zu wenig geeignet, um Wählerstimmen zu gewinnen.
Tim ist heute 20 Jahre alt. Er hat entgegen der ärztlichen Prognose laufen gelernt und trotz häufigen und heftigen Lungenentzündungen geht es ihm den Umständen entsprechend gut. „Er ist tagsüber bei der Heilpädagogischen Hilfe in einer Werkstatt, macht dort kleinere Tätigkeiten und scheint damit auch sehr zufrieden zu sein. Ich glaube, ihm gefällt sein Leben im Moment ganz gut“, sagt Simone Guido.
Familie Guido hat nach Tim noch zwei weitere Kinder mit Down-Syndrom bei sich aufgenommen. Melissa wird nächstes Jahr 18, Naomi ist 13. „Wir planen, eine WG zu gründen, damit Tim und Melissa, wie andere erwachsene Kinder auch, ein bisschen mehr Abstand von ihren Eltern bekommen“, sagt Simone Guido. Die Wohnung mit eigener Küche und Wohnzimmer soll im oberen Stockwerk von Tims Elternhaus eingerichtet werden, denn Tim benötigt eine 24-Stunden-Betreuung. „Wir werden auch weiterhin Teile der Betreuung übernehmen, anleiten und in eine Richtung lenken, die wir uns für unsere Kinder wünschen. Das ist das großes Ziel für 2018.“