Süddeutsche Zeitung

Unsere Kernprodukte

Im Fokus

Partnerangebote

Möchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?

Anzeige inserieren

Möchten Sie unsere Texte nach­drucken, ver­vielfältigen oder öffent­lich zugänglich machen?

Nutzungsrechte erwerben

„Das Beratungsgespräch war die Hölle“

Foto: sabrinajenne / photocase, Collage: jetzt.de

Teile diesen Beitrag mit Anderen:

Laura* war sich von Anfang an sehr sicher, dass sie dieses Kind nicht haben möchte. Das wusste sie schon auf der Toilette im Berliner Hauptbahnhof, als der Schwangerschaftstest positiv ausfiel. Für die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern war klar, dass ein weiteres Kind nicht zu ihrer Lebenssituation passt. Auch der Vater, damals eine Affäre, bestätigte sie in dieser Entscheidung. Am liebsten hätte sie für die Abtreibung sofort einen Termin bei einem Arzt oder einer Ärztin ausgemacht, aber genau das ist in Deutschland nicht erlaubt.

Die Ärztin Kristina Hänel ist heute vor dem Amtsgericht Gießen zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen online gestellt hat. Das ist in Deutschland laut Paragraf 219a im Strafgesetzbuch nicht erlaubt, weil dadurch finanzielle Vorteile gegenüber anderen Praxen entstehen könnten.

Deutschland ist das einzige Land mit Pflichtberatung bei Schwangerschaftsabbruch

Im Vergleich zu allen Nachbarländern (außer Polen) ist Deutschland das einzige Land, in dem sich Frauen bei einer Abtreibung nicht direkt an einen Arzt wenden können, sondern einen obligatorischen Termin in einer der unabhängigen Beratungsstellen wahrnehmen müssen. Dort bekommen sie einen sogenannten Beratungsschein ausgestellt. Den bekommt jede Frau, die sich offiziell beraten lässt, auch wenn sie sich nicht aussuchen kann, von wem.

Nach drei Tagen verordneter Bedenkzeit darf sie damit zu einem Arzt und die Abtreibung durchführen lassen. Eine dieser Beratungsstellen ist Pro Familia – und selbst dort finden sie diese Regelung nicht gut: „Die Erfahrung aus den Beratungsstellen zeigt, dass die meisten Frauen bereits entschieden haben, wenn sie in die Beratung kommen. Die Pflichtberatung wird, insbesondere von diesen Frauen, als Zumutung empfunden, weil dieser Termin für sie nur eine weitere Hürde und Verzögerung ist“, sagt Regine Wlassitschau, Pressesprecherin bei Pro Familia. Vorteile hätten nur diejenigen Frauen, die noch keine Entscheidung getroffen haben und wirklich einen Rat wollen. Für den Großteil der Frauen sei dies aber nicht der Fall.  

„Mein Beratungsgespräch verlief sehr unspektakulär“, erzählt Laura. „Der Beraterin war klar, dass ich meine Entscheidung schon getroffen habe, für uns beide war das Prozedere eher pro forma. In meinem Fall waren die drei Tage Bedenkzeit deshalb sehr lästig, weil ich ganz genau wusste, was ich will.“ Gleich nach dem Termin begann sie deshalb, Ärzte in ihrer Umgebung durchzutelefonieren, für Laura der wesentlich unangenehmere Teil: „Da die Praxen auf ihrer Homepage nicht angeben, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, muss man am Telefon sehr deutlich machen, was man will, sonst wird dir ein Termin in drei Monaten angeboten.“ Als sie dann eine Praxis fand, reagierte die Arzthelferin erst abschätzig auf Lauras Anfrage, sagte aber, man führe Abbrüche durch. Bei der Untersuchung wollte die Ärztin ihr dann unbedingt Ultraschallbilder von dem Kind zeigen, das Laura nicht haben wollte.

Dann erzählte die Medizinerin ihr noch von ihren eigenen Kindern. Laura fühlte sich extrem unwohl: „Ich hatte zwar nicht das Gefühl, sie wollte mich unbedingt von meiner Entscheidung abbringen. Trotzdem war der Umgang damit ziemlich moralisierend. Man kann online leider nicht erkennen, welche Einstellung die Ärztin einem Abbruch gegenüber hat. Manche bieten das zwar an, stehen der Sache aber kritisch gegenüber.“

Diese schlechte Informationslage kritisiert auch Pro Familia: „Wir finden, dass Frauen ein Recht auf Information haben. Auch das Recht auf Wahlfreiheit der Methode für den Eingriff ist nicht gegeben, wenn nicht veröffentlicht wird, wer welche Schwangerschaftsabbruchmethoden anbietet.“ Wären diese Informationen offen einsehbar, wäre Laura die unangenehme Rechtfertigungssituation bei der Ärztin erspart geblieben.

„Das verpflichtende Beratungsgespräch war die Hölle“

Auch Lindas* Abtreibung wäre vermutlich einfacher verlaufen, hätte sie sich direkt an die Ärztin ihres Vertrauens wenden können. Dass sie schwanger ist, erfuhr sie bei ihrer Frauenärztin. Damals war Linda 16, ging noch zur Schule und war in keiner Beziehung. Heute erinnert sie sich: „Zu meiner Frauenärztin hatte ich ein gutes Verhältnis. Sie hat meine Entscheidung, das Kind nicht zu bekommen, nie in Frage gestellt, sondern alle Hebel in Bewegung gesetzt, dass ich so schnell wie möglich dieses verpflichtende Beratungsgespräch machen kann. Und das war die Hölle.“

Die Beraterin bei Pro Familia, selbst schwanger, streichelte während Lindas Beratungsgespräch immer wieder demonstrativ ihren eigenen Bauch. Dazu kamen ihre vorwurfsvollen Fragen. Ob sie denn nicht wisse, wie man verhütet. Linda fühlte sich immer mehr in die Ecke gedrängt. „Ich habe das als Challenge angesehen und mir immer wieder eingeredet, dass ich jetzt stark sein muss. So, als müsste ich mir gute Erklärungen einfallen lasse. Dabei war meine Situation als Minderjährige ohne Schulabschluss so offensichtlich, dass es da eigentlich nichts zu diskutieren gab.“

Die drei Tage danach beschreibt Linda als Folter: „Du kannst ja nicht so tun, als wäre da nichts in deinem Bauch. Das Warten war heftig. Ich dachte nur immer wieder: Warum kann es nicht einfach weg sein?“ In der Praxis ihrer Vertrauensärztin und unter Narkose wurde die OP dann nach drei Tagen durchgeführt.

Für Beratungsstellen gilt das gesetzliche Ziel: „Schutz des ungeborenen Lebens“

Geschichten wie diese sind gar nicht so selten, denn die Beratungsstellen sind zwar dazu angehalten, das Gespräch ergebnissoffen zu führen, doch verfolgen sie gleichzeitig einen staatlichen Auftrag: den gesetzlich festgelegten „Schutz des ungeborenen Lebens“. Je nachdem, wie ernst dieser Auftrag von der jeweiligen Beraterin genommen wird, desto anstrengender kann das Gespräch für die Betroffenen sein. „Es ist mehr als wahrscheinlich, dass eine Beratung entgegen dem Wunsch der Frau den Stress in einer so schon belastenden Situation erhöht“, meint Wlassitschau von Pro Familia, es gebe keine statistischen Nachweise, dass die Pflichtberatung die Situation der Frauen irgendwie verbessere.

Auch Lauras und Lindas Geschichten stützen diese Annahme. Man könnte sich an dieser Stelle fragen, welches staatliche Interesse hinter der Pflichtberatung steckt. In den Beigeschmack von Bevormundung und Körperpolitik mischt sich noch eine andere, sehr konkrete politische Dimension, die direkt mit dem Urteil über die Ärztin Kristina Hänel zusammenhängt: „Der §219a StGB wird zunehmend von Abtreibungsgegnern dazu benutzt, Ärztinnen anzuzeigen und einzuschüchtern. Die Folge: Viele Praxen nehmen aus Angst vor Strafverfolgung sachliche Informationen von ihren Webseiten herunter“, sagt Pro Familia. Die Beratungsstelle befürchtet, dass dadurch der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch eingeschränkt wird. Es fehlten „niedrigschwellige, umfassende und unabhängige Informationen zum Schwangerschaftsabbruch“. Mit dem Prozess in Gießen entscheidet sich deshalb auch, ob sich daran etwas ändert, oder ob Frauen wie Linda und Laura den persönlichen Einstellungen der Pflichtberater und dem Zwang zu Bedenkzeit ausgesetzt bleiben. 

Die Namen der Betroffenen wurden in diesem Text geändert, sind der Redaktion aber bekannt. 

Mehr zum Thema Schwangerschaftsabbruch:

  • teilen
  • schließen