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Stiefkindadoption und Leihmutterschaft: Wenn queere Paare eine Familie gründen wollen
Frederick ist jetzt eineinhalb Jahre alt, und er hat ein Lieblingsbuch: Mommy, Mama and Me. Er nennt es „Mamimama“. Vielleicht mag er es deshalb so gern, weil darin ein Karussell vorkommt, das aussieht wie ein riesiger Geburtstagskuchen. Vielleicht aber auch, weil die Hauptfigur zwei Mütter hat. Genau wie er. Mittlerweile auch rechtlich: Sieben Monate war Frederick alt, als seine nicht-leibliche Mutter Nicole, 40, ihn adoptieren durfte und endlich auch in der Geburtsurkunde stand. Nicole, die von Anfang an dabei gewesen war: Bei der Zeugung, zuhause mit der Plastikspritze voll Sperma eines Freundes. Bei der Geburt. Beim ersten Mal Windeln wechseln. Nicole, die schon immer dieselbe Verantwortung für Frederick gespürt hat wie seine leibliche Mutter, Bettina, 43.
Lesbische Paare sind die einzigen, in deren Beziehungen Kinder hineingeboren werden, – Wunschkinder – und die dem Jugendamt und dem Familiengericht danach beweisen müssen, dass sie als Eltern überhaupt geeignet sind. Denn als die Ehe vor knapp drei Jahren für alle geöffnet wurde, wurde das Abstammungsrecht nicht mit angepasst. Das bedeutet: Wenn eine Frau und ihr Ehemann ein Kind bekommen, gilt er automatisch als Vater des Kindes – auch ohne Vaterschaftstest, auch wenn das Kind mit einer Samenspende gezeugt wurde, auch wenn er auf keinen Fall der Vater sein kann. Wenn eine Frau und ihre Ehefrau ein Kind bekommen, gilt diese aber nicht automatisch als Co-Mutter. Obwohl es dem Gesetz ja offenbar nicht um Biologie geht. Die Verlegenheitslösung, die zwei Müttern bleibt, ist die Stiefkindadoption.
Ein neues Gesetz könnte die Adoption bald weiter erschweren
Natürlich gibt es auch andere Formen von Regenbogenfamilien. Queere Frauen und Männer können Pflegekinder aufnehmen oder Kinder adoptieren, sie können sich zusammentun und Mehrelternfamilien gründen. Wenn sich schwule cisgeschlechtliche Männer ein Kind wünschen, das mit ihnen verwandt ist, können sie im Ausland eine Leihmutter suchen. Das alles ist nicht einfach – wegen der Biologie. Aber eben auch wegen des Rechts.
Für lesbische Mütter könnte die Stiefkindadoption nun noch schwieriger werden, durch verpflichtende Beratungsgespräche und längere Wartezeiten. Die schreibt das neue Adoptionshilfegesetz vor, das zum 1. Juli in Kraft treten soll. Deshalb hat der Lesben- und Schwulenverband LSVD mit der LGBTQ-Organisation „All Out“ eine Petition gestartet, das Abstammungsrecht zu ändern: So, dass mit der Geburt des Kindes beide Mütter in die Geburtsurkunde eingetragen werden und die Stiefkindadoption überflüssig wird. Und so, dass auch andere Regenbogenfamilien – schwule Eltern, trans- und intergeschlechtliche Eltern, Drei- oder Vierelternfamilien – rechtlich anerkannt und abgesichert sind. Bis dahin fordert der LSVD, diejenigen Regenbogenfamilien aus dem neuen Adoptionshilfegesetz auszunehmen, die eigentlich gar nicht adoptieren müssen sollten: Zwei-Mütter-Familien. 2015 hätten sie immerhin schon 25 Prozent aller Stiefkindadoptionen ausgemacht. Etwa 16 000 Kinder lebten laut Mikrozensus 2018 bei einem gleichgeschlechtlichen Elternpaar; 96 Prozent aller gleichgeschlechtlichen Elternpaare bestanden aus zwei Müttern.
Drei Einwilligungen bis zur Adoption
Die Petition haben bereits über 55 000 Menschen unterschrieben, zum Muttertag wurde sie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) überreicht. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Regierung versprochen, das Abstammungsrecht anzupassen; vor gut einem Jahr stellte das Justizministerium einen Entwurf vor, der Frauenpaare, in deren Beziehungen hinein ein Kind geboren wird, mit verschiedengeschlechtlichen Elternpaaren gleichstellen will. Derzeit prüft es Stellungnahmen von Bundesländern und Verbänden. Außerdem müssen die Vorschläge noch in der Regierung abgestimmt werden. Doch dafür gibt es keinen Zeitplan. Und unterdessen sagt das Justizministerium zum neuen Adoptionshilfegesetz: „Gründe für die Privilegierung einer bestimmten Elterngruppe sind unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls nicht gegeben.“ Dass Stiefkindadoptionen in Zwei-Mütter-Familien etwas anderes sind als reguläre Adoptionen, wird also nicht berücksichtigt. Im Winter hat das erste lesbische Elternpaar gegen die Ungleichbehandlung geklagt.
Nicole und Bettina wissen nicht, ob das neue Adoptionshilfegesetz sie noch betreffen wird, immerhin haben sie ihre zweite Stiefkindadoption jetzt schon angestoßen: Sie sind seit zwölf Jahren zusammen, seit fünf verpartnert, seit knapp drei offiziell verheiratet – und vor zwei Monaten hat Nicole ihren zweiten Sohn geboren, Benjamin. Letzte Woche waren sie bei der Notarin, um die Adoption einzuleiten. Drei Einwilligungen sind dafür nötig: die der Co-Mutter, die des Samenspenders - wieder derselbe - und die der leiblichen Mutter. Und die kann sie frühestens acht Wochen nach der Geburt geben. Bettina hat Benjamin damit noch lange nicht adoptiert. Trotzdem könnte sie unterhaltspflichtig sein, wenn sie und Nicole sich trennen - weil, sagt das Recht hier, Benjamin nicht gezeugt und geboren worden wäre, hätte Bettina das nicht gewollt. Bettina könnte dann auch Umgang mit ihrem Kind verlangen.
Viele lesbische Paare zeugen ihre Kinder mit dem Samen von Bekannten
Immerhin sind Bettina und Nicole nicht mehr so aufgeregt wie bei ihrer ersten Stiefkindadoption. In München gibt es Unterstützung vom Regenbogenfamilienzentrum; mit den Behörden haben sie gute Erfahrungen gemacht. Und trotzdem: Es kann ja immer etwas schiefgehen. Was, wenn der Samenspender es sich zwischendrin anderes überlegt? Viele lesbische Paare zeugen ihre Kinder mit dem Samen von Bekannten oder Spendern von privaten Portalen. Weil sie es sich anders nicht leisten können. Weil immer noch nicht ausdrücklich geklärt ist, dass Ärzt*innen auch Frauen ohne Mann künstlich befruchten dürfen. Oder weil der biologische Vater im Leben des Kindes eine Rolle spielen soll. Bis die nicht-leibliche Mutter ihr Kind adoptiert hat, ist aber nicht sicher, ob statt ihr nicht doch der private Samenspender gerichtlich als zweiter Elternteil festgestellt wird. Egal, was ausgemacht war.
Was, wenn die Behörden beschließen, dass Bettina nicht genug verdient? Was, wenn sie sagen, dass die Wohnung nicht passt? Beim letzten Mal hat das Jugendamt von Nicole einen Gehaltsnachweis gefordert, Abschriften aus dem Ehe- und aus dem Geburtenregister, und einen Lebensbericht: Zweieinhalb Seiten über Nicoles Lebenslauf, ihre Beziehung zu Bettina und zu Frederick, ihre Vorstellung von Erziehung und darüber, ob das Kind religiös aufwachsen wird. Über ihre Motivation, Frederick zu adoptieren. Lächerlich finden Nicole und Bettina das – wenn sie sich nicht gemeinsam für ein Kind entschieden hätten, gäbe es Frederick nicht; sie ziehen ihn auf jeden Fall gemeinsam auf. Und ungerecht: „Jede Hetero-Frau kann mit einem Mann ein Kind bekommen, da fragt niemand. Aus Bürgerinnensicht geht es uns auch um Privatsphäre; darum, was man gegenüber dem Staat offenbaren muss.“ Mancherorts fragen sie auch nach polizeilichen Führungszeugnissen oder ärztlichen Attesten.
Und was, wenn Nicole jetzt etwas zustößt? Unwahrscheinlich, dass man Benjamin dann nicht bei Bettina lassen würde. Doch erst einmal wäre das Jugendamt zuständig. Es geht nicht nur darum, wie schlimm das für Bettina wäre, es geht auch – oder vor allem – um Benjamin. Kein Kind darf aufgrund seiner Familienform diskriminiert werden, heißt es. Aber Benjamin hat gerade nur einen rechtlichen Elternteil – weil es in seiner Familie eben zwei Mütter gibt. Das bedeutet auch: nur ein Elternteil, von dem er erben darf, der für seine Ausbildung zahlen müsste, nach dessen Tod er Waisenrente bekommen würde.
Der LSVD sagt, Stiefkindadoptionen in Zwei-Mütter-Familien würden üblicherweise genehmigt. Trotzdem sind sie belastend. Auch, weil sie dauern: mal sieben Monate wie bei Bettina, Nicole und Frederick. Mal eineinhalb Jahre, vor allem, wenn die Behörden ein Probejahr fordern. Und was sie fordern, dafür gibt es keine verbindlichen Standards.
„Wer den Weg nicht gemacht hat, hat keine Ahnung, welcher Aufwand und welche emotionale Belastung das ist“
Bis Markus und Patrick, beide 40, ihren Sohn Tim* bekamen, hat es auch gedauert. Die beiden sind seit 19 Jahren zusammen, sie sind viel gereist; ein Kind zu kriegen, hatten sie ausgeschlossen. Aber irgendwann hatten sie das Gefühl, da muss noch was kommen. Oder ist das egoistisch, ein Kind, als schwules Paar? Wie wird es mit zwei Vätern leben, wie wird die Gesellschaft es aufnehmen? Schließlich wagten sie es doch, mit ihrem Samen und der Eizelle einer Spenderin und einer US-amerikanischen Leihmutter, die ihren Sohn austrug. „Ich will was von mir, von uns in dem Kind sehen“, sagt Markus.
Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten; Markus und Patrick entschieden sich für eine Agentur in den USA. Dort sprechen sie die Sprache, die Angebote scheinen seriös. Trotzdem: „Wer den Weg nicht gemacht hat, hat keine Ahnung, welcher Aufwand und welche emotionale Belastung das ist.“ Anwälte, Beratungen, Fragebögen, die Suche nach einer Klinik für die künstliche Befruchtung. Kaum jemand kann Erfahrungen teilen; im Schwulen Kommunikationszentrum München finden sie schließlich jemanden. Und wenn sie einer Mutter ihr Kind wegnehmen? Skype-Gespräche, Verträge – allein der mit der Eizellenspenderin hat sechzig Seiten. Und Kosten. An die 180 000 Euro haben Markus und Patrick gezahlt, sie sagen: an ihrem Kinderwunsch haben viele mitverdient; auch an ihrer Unsicherheit.
Wenn die Leihmutter sich einen Tag nicht meldete, rechneten Markus und Patrick mit dem Schlimmsten
Die Entscheidung für eine Eizellenspenderin war die schwierigste. „Wir haben ja dann fünfzig Prozent von dieser Frau zuhause“, sagt Markus. Sie hingen sich an Details auf: Wenn die Großmutter der Eizellenspenderin an Brustkrebs gestorben ist, könnte das nicht vererbbar sein? Niemand, der die spätere Mutter seines Kindes zufällig kennenlernt, achtet auf sowas. Endlich fanden sie eine, ihr Kind kann sie kontaktieren, wenn es möchte, das war ihnen wichtig. Im Sommer 2018 besuchten Markus und Patrick ihre Eizellenspenderin in den USA, aufgeregt wie vor einem Blind Date. Danach ging es schnell. Die Leihmutter lernten sie im November kennen, sie gaben beide Samenspenden ab. Wer der Vater ist, wissen sie, alles ist dokumentiert – aber eigentlich ist es egal. Beim zweiten Embryo, der eingesetzt wurde, klappte es. Die Schwangerschaft verlief unproblematisch, die Distanz machte sie trotzdem aufreibend: Wenn die Leihmutter sich einen Tag nicht meldete, rechneten Markus und Patrick mit dem Schlimmsten.
Und dann wurde ihr Sohn geboren. Markus und Patrick waren bei der Geburt dabei – und anders als Nicole und Bettina galten sie sofort als die Eltern. Das kalifornische Recht, und das zählt, sieht um die 32. Schwangerschaftswoche einen Gerichtstermin vor, bei dem die Richter*in alle Dokumente prüft und die Elternschaft auf die überträgt, die tatsächlich Eltern sein möchten – das war’s. Nach ein paar Wochen hatte Markus‘ und Patricks Sohn seinen amerikanischen und seinen deutschen Pass, und sie konnten nach Hause reisen. Als Familie.
Eine Familie – wer entscheidet, was das ist?
Nicole und Bettina bekamen ein paar Monate, nachdem Nicole den Adoptionsantrag für Frederick gestellt hatte, Besuch vom Jugendamt. Die Frau war sehr verständnisvoll, fertigte einen Bericht an, der ans Familiengericht ging, und das bestätigte die Adoption. Eigentlich unspektakulär: fünf Minuten Smalltalk im Büro des Richters, dann Post, fertig. Und doch besonders: Endlich hielten sie die erste Geburtsurkunde in den Händen, die sie auch rechtlich zu einer Familie machte. Auf die zweite warten sie noch.
Eine Familie – wer entscheidet, was das ist? Stephanie Gerlach, Diplom-Sozialpädagogin, Autorin und Mitarbeiterin im Münchner Regenbogenfamilienzentrum, sagt: „Liebe macht eine Familie. Vier Jahrzehnte intensiver Forschung kommen zu dem Schluss, dass das Wichtigste für ein Kind eine harmonische Atmosphäre ist.“ Studien belegen, dass sich Kinder in Regenbogenfamilien so gut entwickeln wie Kinder in traditionellen Familien, vielleicht sogar besser. Doch wenn Familie verhandelt wird, wird Grundsätzliches verhandelt. „Darin steckt viel Sprengstoff“, sagt Gerlach. Regenbogenfamilien passen nicht in herkömmliche Strukturen. Das bedeutet neben all dem Ärger aber auch: gestalterische Freiheit.
Mittlerweile geht Frederick in die Kita, Tim ist angemeldet. Probleme, sagen ihre Eltern, habe es bislang eigentlich nirgends gegeben. Wobei, manchmal merkt man erst, was einen stört, wenn es sich zum Besseren geändert hat: Wie bei den Formularen, die Bettina und Nicole im Krankenhaus ausfüllen mussten. Bei Fredericks Geburt gab es nur die Option Mutter/Vater; bei Benjamins Geburt hatten sie gerade neue, inklusivere gedruckt. Und manches, das ändert sich zum Schlechteren. „Das Wiedererwachen der Rechten macht mir schon Sorge, auch für die Kinder“, sagt Nicole. „Als ich im Sommer vom Christopher Street Day heimgefahren bin, hatte ich Regenbogenfähnchen am Kinderwagen, und da dachte ich kurz: Was, wenn mich diese Gruppe in der U-Bahn jetzt anpöbelt?“ Vor fünf oder sechs Jahren, sagt sie, hätte sie diese Bedenken nicht gehabt.
*Markus, Patricks und Tims Namen wurden geändert.