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Transsexuellengesetz soll reformiert werden: Betroffene sind entsetzt
Wut, Enttäuschung, Entsetzen: Diese Gefühle kochten in Linus hoch, als der 33-Jährige den Entwurf zur Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) zum ersten Mal sah, der von Bundesinnenministerium (CSU-geführt) und Bundesjustizministerium (SPD-geführt) vorgelegt wurde. „Seit 40 Jahren warten wir darauf, dass sich etwas ändert. Ich kann nicht glauben, dass das jetzt eine Erneuerung oder gar eine Verbesserung sein soll“, sagt Linus am Telefon gegenüber jetzt. „Ich habe mich einfach hilflos gefühlt.“
Das aktuelle TSG stammt noch aus dem Jahr 1981. Es gilt als stark veraltet, Fachverbände und Betroffene fordern seit langem eine neue Fassung. Die sollte jetzt plötzlich ganz schnell kommen. Vor zwei Wochen veröffentlichte BuzzFeed News einen Gesetzesentwurf. Fachverbände hatten nur zwei Tage Zeit, dazu Stellung zu nehmen, im Netz formierte sich massive Kritik. Linus hat eine Petition gestartet, um sich zu wehren, bevor das Gesetz in Stein gemeißelt werden könnte. Bisher haben knapp 27 000 Menschen unterschrieben, und die Petition zeigt vor allem: Protest wirkt. Die Umsetzung der Reform wurde verschoben.
Viele Menschen vermuten, dass der plötzliche Vorstoß eine Reaktion auf das Gesetz zur „Dritten Option“ ist, das Anfang dieses Jahres in Kraft trat. Es ermöglicht intergeschlechtlichen Menschen statt „männlich“ oder „weiblich“ „divers“ in den Pass eintragen zu lassen. Bei intergeschlechtlichen Menschen hat der Körper angeborene Merkmale, die einzeln oder in Kombination nicht ins medizinische Schema von Mann und Frau passen. Dies kann die Ausprägungen der Chromosomen, Hormone oder Anatomie betreffen und wird oft erst im Jugend- oder Erwachsenenalter entdeckt. Bei transgeschlechtlichen Personen ist die eigene Geschlechtsidentität anders als das Geschlecht, das der Person bei Geburt eingetragen wurde.
Laut Bundesinnenministerium sollte das Gesetz zur „Dritten Option“ nur von intergeschlechtlichen Menschen genutzt werden. Doch auch viele transgeschlechtliche Menschen ließen im Standesamt ihr Geschlecht ändern – wie zum Beispiel Linus. Eine große Erleichterung, erzählt er, denn eigentlich dürfen transgeschlechtliche Menschen ihren Personenstand nur ändern, nachdem ein Gericht dieser Änderung zugestimmt hat. „Ich habe meinen Namen ohne Begutachtung, ohne Bewertung und ohne Gerichtsverfahren ändern dürfen und ich möchte all das auch anderen trans Menschen ermöglichen, die angesichts eines Gerichtsverfahrens vielleicht niemals den Mut und die Kraft finden werden, ein Leben mit ihrem gewünschten Namen führen zu können“, sagt der Buchhändler aus Berlin.
Linus Giese hat eine Petition gestartet, um die geplante Reform des TSG zu kritisieren.
Dass transgeschlechtliche Menschen auch künftig vor Gericht ziehen sollen, um ihr Geschlecht und ihren Namen im Pass ändern zu können, ist einer der Hauptkritikpunkte an der Reform. Ein weiteres Problem: Dem eigentlichen Prozess steht ein Begutachtungstermin voran. Bei diesem prüfen Expert*innen, ob transgeschlechtliche Menschen den eigenen Personenstand ändern dürfen.
Das sei nicht nur belastend, sondern auch teuer, erzählt Maya. Die 30-Jährige hat ihren Namen vor einiger Zeit vor Gericht ändern lassen. Eine Erfahrung, an die sie nicht besonders gerne zurückdenkt, erzählt sie: „Im Endeffekt stand ich fünf Minuten vor der Richterin, denn es war alles ganz klar. Aber natürlich hatte ich im Vorfeld Angst davor, dass etwas schiefgeht.“ Außerdem habe sie insgesamt 1600 Euro für die Begutachtung und das Verfahren bezahlt. „Dafür, dass mich eine Person begutachtet, die mich noch niemals zuvor gesehen hat. Das gibt einer fremden Person so eine unglaubliche Macht über dich“, sagt sie. Sie habe die Begutachtung als sehr belastend empfunden. „Der ganze Prozess wirkt sehr bedrohlich und ist komplett unnötig.“
Ein Gutachten ist weiterhin nötig, um den Personenstand zu ändern
Linus ist froh, um den Prozess herumgekommen zu sein. „Ich hatte Angst vor der Begutachtung, weil ich von anderen trans Menschen schon so viel Negatives gehört hatte.“ Deswegen handelte er schnell, als sich zu Beginn dieses Jahres eine neue Möglichkeit ergab. „Ich hatte damals das Gefühl: Diese Möglichkeit ist so gut und so unkompliziert, das kann nicht lange anhalten. Und ich habe immer noch Angst, dass mir das wieder weggenommen werden kann.“ Mit seinem Gefühl lag Linus auf jeden Fall nicht ganz falsch. Denn die Möglichkeit, ohne Gerichtsverfahren Name und Geschlecht offiziell ändern zu können, ist in dem neuen Entwurf des TSG nicht vorgesehen.
Zwar sollen transgeschlechtliche Menschen laut Gesetzesentwurf vor einer Änderung des Personenstands nicht mehr zwei psychotherapeutische Gutachten vorweisen, sondern nur noch eine sogenannte Beratung. Für diese trägt der Staat die Kosten, das bedeutet, dass das Verfahren insgesamt günstiger wird. Doch: „Wir werden weiterhin von einer fremden Person beurteilt. Das Verfahren wird zwar Beratung genannt, ist aber faktisch dieselbe Begutachtung wie zuvor“, sagt Maya.
Für sie ist die Entwurf ein Zeichen dafür, wie wenig Platz in der Gesellschaft immer noch für transgeschlechtliche Menschen ist: „Die Gesellschaft bricht doch nicht zusammen, wenn trans Menschen ihren Personenstand ändern.“ Ihr geht der Vorstoß noch lange nicht weit genug: „In den vergangenen 40 Jahren hat sich in der Gesellschaft so viel getan. Da wäre eine viel grundlegendere Überarbeitung des Gesetzes notwendig. Von der CSU erwarte ich ja ohnehin nichts. Aber von der SPD bin ich ziemlich enttäuscht.“
Besonders bitter und unverständlich finden viele eine Neuerung, die in der Reform plötzlich auftaucht: Ehepartner*innen sollen künftig vor Gericht ebenfalls aussagen können – wie und in welcher Form wird bisher nicht näher definiert. Maya nennt diese Idee „gefährlich“ und „einen großen Rückschritt“. Sie kennt Fälle, in denen extrem negativ auf das Coming-out eines transgeschlechtlichen Menschen reagiert wurde. „Das könnte den Partner*innen die Macht geben, das Verfahren scheitern zu lassen.“ Auch Linus sagt ganz konkret: „Meine Partnerin hätte ‚nein’ gesagt, wenn sie hätte entscheiden dürfen, ob ich meinen Personenstand ändere.“
Und er sei wahnsinnig froh darüber, diesen Schritt endlich gegangen zu sein. „Ich weiß seit drei Monaten, wie erleichternd es sich anfühlt, wenn man auch auf dem Papier die Person ist, die man sein möchte. Viele wissen nicht, was es für eine große Einschränkung ist, wenn man im Ausweis einen Namen stehen hat, der nicht zur eigenen Identität passt“, sagt er am Telefon. Er hofft, dass die Gesellschaft sensibler wird – und dass sich immer mehr Menschen solidarisieren. Mit seiner Petition hat er auf jeden Fall einen Schritt in diese Richtung geschafft.