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Kampagne gegen Paragraph 219a und für Informationen über Abtreibungen
Auf Twitter, Instagram und Facebook kleben sich Menschen den Mund zu und blicken ernst in die Kamera. Auf dem Klebestreifen steht „§219a“ – ein gesetzlicher Paragraph, der ihnen buchstäblich den Mund verbietet: Es geht um das Verbot von öffentlichen Informationen über Abtreibungen.
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde letzten Dezember zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage Informationsmaterial über Abtreibungen angeboten hatte. Durch ihren Fall kam die Diskussion um den Paragraphen in den letzten Wochen erneut ins Rollen. Wer in irgendeiner Form über „eigene oder fremde Dienste zur Vornahme“ einer Abtreibung oder über ihre Abläufe informiert, heißt es in dem Paragraphen, muss mit bis zu zwei Jahren Gefängnis rechnen.
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Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung hat davon längst genug. Es startete jetzt unter #wegmit219a eine online-Fotoaktion gegen den Paragraphen. Sie ist Teil der im Januar gestarteten Kampage „Weg mit 219a“. Unter dem gleichnamigen Hashtag können Unterstützer der Kampagne ihre Selbstportraits mit zugeklebtem Mund posten. „Damit wollen wir das nicht vorhandene Informationsrecht visualisieren“, sagt Stefan Nachtwey, Pressesprecher des Bündnisses.
Informationen bekommen Frauen, die ihre Schwangerschaft abbrechen wollen, bisher in einem obligatorischen Beratungstermin. Allerdings oft verbunden mit Kritik an der Entscheidung, die die meisten Frauen bereits getroffen haben, bevor sie den Pflichttermin wahrnehmen. Das Bündnis kritisiert, dass Paragraph 218, der dieses Gespräch vorschreibt, gemeinsam mit Paragraph 219 Frauen die Selbstbestimmung über ihren Körper rauben und sie entmündigen würde.
Sachliche Informationen, die kritisch sind und Abtreibung nicht beschönigen, sondern von allen Seiten beleuchten, sind keine Werbung, ist die Meinung von Befürwortern der Kampagne. Die Informationen gelten ihnen als Hilfestellung für eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung. Solche Infos werden aufgrund der gesetzlichen Lage von den Praxen jedoch nicht öffentlich zugänglich gemacht – und wenn doch, folgen oft schnell eine Anzeige und ein Termin vor Gericht.
Über den Paragraph 219a wird am 22. Februar im Bundestag debattiert. Die Kampagne „weg mit 219a“ läuft bis Ende März – aber Bilder von Unterstützern werden sie sammeln, sagt Nachtwey, bis der Paragraph offiziell abgeschafft wird.
nake