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Gericht in Wien erlaubt „Ehe für alle“
Am Dienstagmorgen hat der Verfassungsgerichtshof in Wien bekannt gegeben, dass die Ehe für Schwule und Lesben geöffnet werden soll. Das Ehe-Verbot für gleichgeschlechtliche Paare muss damit spätestens am 1. Januar 2019 außer Kraft gesetzt werden.
Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass ein Ehe-Verbot für gleichgeschlechtliche Paare nicht mit dem Diskriminierungsverbot zu vereinbaren sei, das in der Verfassung verankert ist. Mit der Gesetzesänderung wird den fünf klagenden gleichgeschlechtlichen Paaren also ab 2019 die Ehe ermöglicht – genau wie allen anderen Lesben und Schwulen, die heiraten möchten.
Der Anwalt Helmut Graupner, der eines der klagenden lesbischen Paare vertreten hatte, zeigte sich auf Facebook euphorisch. Die Entscheidung der Verfassungsrichter sei eine historische. Immerhin sei das oberste Gericht Österreichs damit das erste Gericht Europas, das das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben habe. Das mache Österreich zum ersten Land, „das die Ehegleichheit als Menschenrecht anerkennt und verwirklicht.“ Vorher sei die Öffnung der Ehe immer nur politisch beschlossen worden.
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Auch auf Twitter wird die Entscheidung des Verfassungsgerichts gefeiert. Dutzende Menschen berichten, dass sie in Freudentränen ausgebrochen seien, als sie von der Neuerung hörten.
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Viele sehen die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben auch als Erfolg gegenüber dem designierten erzkonservativen Regierungschef Sebastian Kurz.
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Eine weitere Neuerung, die mit der Gesetzesänderung einhergehen soll, betrifft übrigens auch heterosexuelle Paare direkt: Sie können nun auch anstelle in einer Ehe in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Die war zuvor ausschließlich für homosexuelle Paare gedacht. Nun soll es allerdings auch in Österreich – zumindest rechtlich – keine Unterschiede mehr zwischen hetero- und homosexuellen Beziehung geben.
lath