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Wem gehört Second Life?
Ist es ein Spiel oder ist es eine zweite Realität? Seit das US-Unternehmen Linden Lab 2003 die 3D-Online-Simulation Second Life aus der Taufe gehoben hat, begeistern sich immer mehr User dafür. Man bewegt sich mit seinem Avatar in einer virtuellen Welt, in der man einkaufen, an Demonstrationen teilnehmen und sich mit anderen Avataren treffen, Geschäfte machen oder ein Haus bauen kann – (fast) alles ist möglich. Allerdings muss man, wenn man groß rauskommen will, echtes Geld investieren, das in die virtuelle Währung Linden Dollar eingetauscht wird. Denn ohne Geld bleibt das neue Leben an vielen Stellen eingeschränkt.
„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.
Doch gehören mir die neuen teuren Schuhe, die Designer-Unterhose oder das Haus mit Bootssteg wirklich? Kann ich damit machen, was ich will? Die Betreiber-Firma Linden Lab sagt in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass die Nutzer ein Urheberrecht an erschaffenen oder veränderten Waren oder Produkten hat. Doch gilt das immer? Und wie kann ich es im Zweifel durchsetzen? Linden Lab behält sich vor, Spielfiguren bei geringen Verstößen mehrere Tage in ein abgelegenes Kornfeld zu verbannen oder auch komplett vom „Spiel“ auszuschließen. Dann zeigt sich, dass im Zweifel dem menschlichen „Spieler“ und seinem virtuellen Avatar das zugestandene Urheberrecht nichts mehr nützt. Vor kurzem ist es in den USA zu einem solchen Fall gekommen. Ein Rechtsanwalt hatte eine technische Lücke in der Software von Second Life dazu genutzt, Grundstücke unter dem marktüblichen Preis zu kaufen. Danach hatte er mehrere tausend echte Dollar in das Grundstück investiert. Beim Weiterverkauf ist das den Betreibern aufgefallen. Kurzerhand schmissen sie ihn raus und löschten seinen Account. Nur noch mit dem ersten Leben ausgestattet, reichte er Klage gegen Linden Lab ein. Das Argument: Linden Lab habe durch den Ausschluss rechtswidrig enteignet, daher verlangt er sein eingesetztes Geld zurück. Bislang hat das Gericht darüber aber noch nicht entschieden. Viele Juristen sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Linden Lab als nicht gültig an und hoffen darauf, dass es auch in Deutschland bald ein entsprechendes Gerichtsurteil gibt, damit die große rechtliche Unsicherheit verschwindet. Bislang ist das aber nicht in Sicht. Interessant ist zudem, dass sich das Unternehmen zwar das letzte Wort und die Verfügungsgewalt über das „virtuelle Eigentum“ vorbehält, mit anderen rechtlich problematischen Inhalten wie Konflikten mit dem Jugendschutz oder möglicherweise strafbaren Handlungen nichts zu tun haben will. Diese Haltung ist rechtlich umstritten. Wem gehört also dein Avatar oder dein neu eingerichtetes Haus? Sofern alles harmonisch läuft und es zu keinen Streitigkeiten kommt, könnte man meinen, dir selbst. Im Zweifel gehört in der Praxis letztendlich jedoch alles Linden Lab. Nach Ansicht vieler Juristen ist es allerdings nur eine Frage der Zeit, bis ein Gericht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig erklärt. Die Gesetze aus dem echten Leben können allerdings auch nicht in allen Fällen direkt in die virtuelle Welt übertragen werden. So sieht das deutsche Recht vor, dass Gegenstände körperlich sein müssen, dass man sie also anfassen kann. Damit ist beispielsweise ein „Diebstahl“ einer von mir bemalten Blumenvase durch einen anderen Avatar rechtlich kein Diebstahl, da es sich genau genommen nicht um einen Gegenstand handelt.