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Wem gehören die Bilder im Blog? Folge 2 der Technik-Kolumne

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Du hast ein Weblog oder eine Website und möchtest, dass diese ein bisschen schicker aussehen. Kein Problem, denkst Du, im Internet gibt’s genug Bilder, Texte, Grafiken und Videos, da nehm ich mir doch einfach ein paar Bilder von meiner Lieblingsband und stell sie auf meine Seite. Macht doch jeder so!

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Geht es nach dem Urheberrecht, ist es leider nicht ganz so einfach. Fotos, Texte, Grafiken, Videos und andere „Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst“ (so nennt sie das Gesetz) unterliegen dem Urheberrecht. Das geschieht übrigens ganz automatisch; man muss als Urheber seine Arbeiten weder anmelden noch mit dem Copyright-Zeichen © ausstatten, wie oft behauptet wird. Man darf sie nur veröffentlichen, wenn der ursprüngliche Autor (oder eine von ihm bevollmächtigten Person) es erlaubt. Grundsätzlich darf man, ohne zu fragen, nichts veröffentlichen, was man nicht selbst hergestellt hat. „Aber das ist doch nur mein privates Weblog/ Website/ Profil“, könntest Du sagen, „damit verdiene ich doch kein Geld.“ Das würde aber nichts ändern, denn das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung. Ein Foto in dein Weblog zu stellen, ist eine Veröffentlichung, auch wenn es nur zehn Menschen lesen, die dich persönlich kennen. Und damit ist es etwas anderes, als wenn du das selbe Foto auf deinem Rechner als Desktop-Hintergrund benutzt. Das bedeutet nun nicht, dass du Werke anderer überhaupt nicht benutzen darfst, denn das Urheberrecht macht Ausnahmen (das Gesetz nennt sie Schrankenbestimmungen). So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit zu zitieren. Das gilt vor allem für Texte. Zwar darf man auch Fotos zitieren, aber die Regeln dafür sind so streng, dass man sie in der Praxis kaum einhalten kann. Egal, ob Text oder Bild: Autor und Quelle müssen genannt sein, und es muss eine eigene. inhaltliche Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk stattfinden. Es reicht nicht, wenn Du nur schreibst „Boah, ey!“ und auf das Youtube-Video mit den tanzenden Goldhamstern verweist. Wie sieht es bei Fanseiten aus? Tausende, ja Millionen von Fans stellen Fotos, Videoclips, Zeitungsartikel zu Fernsehserien, Popstars und Schauspielern im Internet zusammen. Dürfen sie das? Eine allgemeine Antwort darauf zu geben ist fast unmöglich, da es immer darauf ankommt, wie die Seiten konkret aussehen. Wenn es sich nur um eine Sammlung von Bildern handelt ohne eigene kreative Leistung, dann lautet die Antwort im Zweifelsfall: nein, es ist nicht erlaubt. Veröffentlicht man sie trotzdem, kann es sein, dass man Post vom Anwalt bekommt. Darin befindet sich dann eine Abmahnung, die meist mit einer Aufforderung verbunden ist, mehr oder weniger viel Geld zu zahlen und sich zu verpflichten, in Zukunft kein geschütztes Material mehr zu veröffentlichen. Das passiert nicht jedem Online-Fan: Einige Künstler und Produktionsfirmen tolerieren Fanseiten – es gibt aber viele Fälle, in denen die Macher von Fanseiten abgemahnt wurden und ihre Sammlungen offline nehmen mussten. Es gibt aber auch Musiker, Filmemacher, Fotografen und Autoren, die explizit erlauben, ihre Arbeiten zu nutzen. Sie stellen sie dann unter eine freie Lizenz, wie zum Beispiel die Creative-Commons-Lizenz, mit der sie anderen erlauben, bestimmte – ansonsten vom Urheberrecht nicht erlaubte – Dinge zu tun. Dann kannst du – je nach Lizenz – auch mehr damit machen, als sie nur zu veröffentlichen: Viele Urheber erlauben, dass man ihre Werke bearbeitet, verändert und in seine eigenen Arbeiten einfügt.

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