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Legal Highs in Bayern
"Legal Highs" versprechen Rausch – ohne Konflikt mit dem Gesetz. Und sind extrem leicht zu finden: Schon die ersten Google-Treffer unter der Suche nach "Badesalz kaufen" bringt alle möglichen Angebote. So verkauft beispielsweise "Deutschlands Legal High Shop Nr.1" ein Gramm "Sky High" für 28,90 Euro. "Nach langer Zeit endlich wieder in neuer Auflage da. Daher gleich bestellen und sofort abheben!", heißt es auf der Seite. 33 Menschen sind allein in Bayern diesen oder ähnlichen Aufrufen gefolgt – und an den Folgen gestorben. Warum solche offensiv beworbenen Legal Highs immer noch verkauft werden können, obwohl sie offensichtlich alles andere als harmlos sind, erklärt Hauptkommissar Christian Martin vom Rauschgiftdezernat des Landeskriminalamtes Bayern.
jetzt: Sind die sogenannten "Legal Highs" wirklich legal?
Christian Martin: Sie sind meist nicht strafbewehrt, aber dafür umso gefährlicher: 2016 sind allein in Bayern schon 33 Menschen an den sogenannten "Neue psychoaktive Substanzen" (NPS) gestorben. Damit sie verkauft werden dürfen, werden sie als Badesalze, Düngemittel oder Kräutertees deklariert. Obwohl sie oft hochgradig schädlich sind.
Weil "Kräutertee" oder "Badesalz" draufsteht, können Sie gegen die Produkte nicht vorgehen, bis Stoffe nachgewiesen sind, die gegen Gesetze verstoßen?
Das auch. Problematischer ist aber, dass viele Produkte nach dem Betäubungsmittelgesetz noch nicht "illegal" sind, weil jede Substanz einzeln im BTMG – oder ihre Stoffgruppe im neuen NPSG – als strafbewehrt aufgeführt werden muss. Erst, wenn man ein Produkt und seine enthaltene Substanz toxikologisch untersucht und rechtlich entsprechend eingestuft hat, können die Händler und Produzenten belangt und die Shops geschlossen werden. Ändern sie in der Zwischenzeit ihre Produkte und deren chemische Zusammensetzung, haben wir keine Handhabe.
Die NPS sind eine relativ neue Erscheinung, oder?
2012 hatten wir das erste offizielle Todesopfer in Bayern. Während die Opferzahlen der herkömmlichen Drogen stabil bleiben, gehen der Schaden durch – und vermutlich auch das Geschäftsvolumen mit – NPS steil nach oben.
Woran genau sterben die Opfer?
Todesursache ist meistens eine Vergiftung oder ein Kreislaufkollaps. Die synthetische Substanz, beispielsweise bei Cannabinoiden, ist um ein vielfaches potenter als die natürliche. Und die Produkte variieren stark in ihrer Dosierung und Wirkung. Kein Käufer weiß genau, was in den Mischungen drin ist – und in welchen Mengen. Selbst erfahrene Drogenkonsumenten können damit schwer einschätzen, wie viel zu viel ist. Deshalb kommt es öfter zu Überdosierungen.
Wie weiß der Konsument dann, was er nimmt?
Er weiß es eben nicht. Er kann nur sagen: Letztes Mal war es ein blaues Tütchen, diesmal auch, und es nennt sich eventuell gleich. Also könnte die Dosis auch stimmen. Auch wenn vielleicht etwas ganz anderes drin ist. Echte Anhaltspunkte hat er nicht. Dabei suggerieren die bunten Online-Shops auch noch, dass die sogenannten "Legal Highs" gar nicht gefährlich, sondern im Gegenteil bequemer und auch harmloser sind als "echte" Drogen. Die Schwelle ist niedriger, als im "Real Life" bei einem Dealer zu kaufen.
Wer kauft vornehmlich?
Die Zielgruppe sind tendenziell Jugendliche, die oft sehr unbedarft an das Thema rangehen. Die wollen was Neues ausprobieren und lassen sich von der poppigen Aufmachung der Shops verführen. Eine Altersprüfung gibt es meist nicht. Das gehört nicht zur Marktstrategie der Händler. Sie wollen es ihren Kunden möglichst einfach machen. Jeder kann diese Produkte kaufen, ohne vom Sofa aufzustehen.
Gibt es Warnhinweise auf den Packungen?
Die Produkte sind natürlich als "Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet" gekennzeichnet. Aber wer sich "Sky High" bestellt, weiß vermutlich genau, was er damit zu tun hat.
Wo kommen die Stoffe her?
Die Stoffe an sich werden in Asien und Indien pharmazeutisch hergestellt und in Europa, vor allem Polen, Tschechien, Belgien oder Spanien mit Trägerstoffen vermengt und verpackt. Dann kommen sie über unzählige Online-Shops zu uns.
Vermutlich auch nicht ganz einfach, das polizeilich zu verfolgen.
Ab und zu gelingt uns ein Schlag. Dann können wir einen Shop schließen. Aber dazu bedarf es immer erst eines toxikologischen Gutachtens, um überhaupt zu wissen, welches Gesetz anzuwenden ist. Und bei Ermittlungen im Netz oder sogar im Darknet bedarf es hohen Aufwandes. Das Dunkelfeld ist sehr groß.