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Australiens Plattform gegen Rachepornos
Facebook hat bereits im April neue Tools installiert, um „nicht einvernehmliche intime Bilder“ zu melden und löschen zu lassen. Jetzt reagiert auch Australiens Regierung auf sogenannten „fotobasierten Missbrauch“, besser bekannt als „Rachepornos“. Eine Service-Plattform soll Opfern das Melden, Löschen-Lassen und Anzeigen solcher Bilder erheblich erleichtern.
Die Debatte rund um unautorisiert geteilte, intime Fotos, vereint das Schlagwort „revenge porn“ unter sich. Ursprünglich waren damit Bilder gemeint, die ein Ex-Partner nach der Trennung aus Rache ins Internet gestellt hat. Mittlerweile bezieht sich der Begriff Racheporno aber generell auf illegal geteilte intime Bilder sowie auf gefälschte Nacktfotos, für die etwa das Gesicht auf einen nackten Körper gefotoshoppt wird.
Die australische Seite esafety.gov.au bietet schon länger Beratung und Hilfestellung bei Cybermobbing an und macht Kinder auf Dos und Dont’s im Internet aufmerksam. Jetzt wurde das Portal der australischen Regierung um die Plattform „Image-based abuse“ ergänzt. Betroffene und ihre Angehörigen können sich Unterstützung und gesetzliche Beratung holen sowie gegen solche Nacktfotos aktiv werden. Über eine Online-Maske können sie einen Bericht an das Büro der eSafety-Kommissarin Julie Inman Grant senden, das diese Seite betreibt. Je nach Fall hilft dann ein Team bei der Beschaffung von Beweismaterial, dem Kontaktieren der sozialen Netzwerke, dem Finden der Bilder auf anderen Webseiten. Schließlich stellen die Experten auch Kontakte zu psychologischer Beratung oder Polizei her – je nach dem, ob die Betroffenen weiter gegen ihre Online-Peiniger vorgehen wollen.
Einer von fünf Australiern ist von „revenge porn“ im weiteren Sinn betroffen – aus der LGBTQ-Community jeder dritte, bei indigenen Australiern und Menschen mit Behinderung sogar jeder zweite. Da die nördlichen Gebiete und Tasmanien zum Beispiel noch überhaupt keine Gesetze gegen Rachepornos haben, arbeitet die australische Regierung im Moment an einer neuen Gesetzgebung.
In Deutschland kann jemand, der Nacktfotos ohne die Einwilligung der Abgebildeten verbreitet, zivil- und strafrechtlich belangt werden. Dafür könnte es eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr setzen.
2015 wurde ein 28-jähriger Kalifornier zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt, weil er Racheporno-Webseiten betrieben hat. Das nicht-einvernehmliche Verbreiten intimer Bilder ist also alles andere als ein Kavaliersdelikt. Dennoch gab es 2014 an die 3000 Porno-Seiten, auf denen Racheporno-Inhalte geteilt wurden. Typen wie der Kalifornier sind also bei Weitem kein Einzelfall. Umso beruhigender, dass sich Regierungen und Gesetzgeber dem Thema offenbar intensiv annehmen – zumindest in Australien.
klim