Der Film über die wahren Begebenheiten des "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden. BGH entscheidet zugunsten der Kunstfreiheit und gegen das Persönlichkeitsrecht des Mörders Armin Meiweis. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit war Bestandteil der gerichtlichen Entscheidung.
evi-lemberger
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