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"Aber nicht zum Nulltarif" - Warum die Gema gegen RapidShare klagt

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jetzt.de: Was ist der Hauptvorwurf an die Firma RapidShare? Schilcher: Dienste wie RapidShare nutzen massiv in illegaler Form Musik bzw. sie unterbinden dies zumindest nicht. Und das heißt, dass die Musikurheber, die die Musik gemacht haben, dafür nicht bezahlt werden. Das ist Enteignung und eine massive Urheberrechtsverletzung. jetzt.de: Und wieso gehen Sie ausgerechnet gegen RapidShare vor? Schilcher: Grundsätzlich gehen wir gegen alle Dienste dieser Art vor. Wir fangen aber mit den größten an und RapidShare ist nun mal der größte Anbieter im Bereich der Sharehoster. Somit steht die juristische Auseinandersetzung auch beispielhaft für die ganze Branche. jetzt.de: RapidShare argumentiert: Wir stellen nur den Speicherplatz zur Verfügung. Man kann ja die Post auch nicht für Briefbomben verantwortlich machen, die über sie verschickt werden. Schilcher: Das klingt zwar wie ein schönes Beispiel, der Vergleich trifft es aber trotzdem nicht, weil die Post gewissermaßen nur der Zugangsprovider wäre. Und wüsste die Post, dass sie eine Briefbombe transportiert, müsste sie auch haften. Außerdem gelten die Urheberrechte überall gleichermaßen, also auch im Internet. Die Argumentation von RapidShare ist von Anfang an von den Gerichten verneint worden. Und die Betreiber wissen auch davon, dass dort urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen wird. jetzt.de: Das ist aber nicht unrechtmäßig. Wenn ich beispielsweise bei iTunes Musik kaufe, wird mir sogar empfohlen, eine Kopie davon zu machen, die kann ich ja zum Beispiel auch bei RapidShare speichern. Schilcher: Wenn Sie es nur für sich ablegen, ist das richtig. Wenn man es aber anderen zur Verfügung stellt, ist das schon wieder was anderes. Dann reden wir über einen Verbreitungsweg. jetzt.de: RapidShare argumentiert: Man kann unser Angebot nicht durchsuchen, wir können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn jemand den virtuellen Schlüssel weitergibt. Und außerdem: Wenn uns Urheberrechtsverletzungen bekannt werden, löschen wir sofort. Das reicht Ihnen aber nicht? Schilcher: Nein, es kann nicht sein, dass jeder einzelne Musikurheber auf allen Plattformen im Netz rumsurfen und nach seiner Musik suchen muss. Wir brauchen da eine für alle gültige Lösung. jetzt.de: Wie könnte die aussehen? Soll RapidShare seinen Dienst einstellen? Schilcher: Nein. Die Gema ist sehr daran interessiert, dass Musik genutzt wird - aber im Sinne unserer Mitglieder, also nicht illegal. Wir sind der Meinung: Je mehr Musik genutzt wird, umso besser. Nur: Es muss legal sein, die Urheber müssen dafür bezahlt werden. jetzt.de: Wie kann das funktionieren? Schilcher: Der einfachste Weg ist eine Lizenz. Da gibt es für unterschiedliche Nutzungen bereits feste Tarife für eine angemessene Vergütung. In dem noch relativ neuen Bereich des Sharehostings muss man sich jetzt zusammensetzen und verhandeln: Was ist angemessen? jetzt.de: Können Sie dafür eine Größenordnung nennen? Schilcher: Da kann man derzeit keine Zahlen nennen. Man muss sich erst zusammensetzen und die Karten auf den Tisch legen. Die müssen uns sagen, wie viele Nutzer sie haben und wir müssen sagen, wie die Tarife bei uns liegen und dann muss man verhandeln. jetzt.de: Bisher ist das Verhältnis aber eher konfrontativ . . . Schilcher: . . . vielleicht ändert sich das ja mal. Wir möchten alle Musiknutzungen angemessen lizenzieren, also so, dass die Kunden zufrieden sind, aber auch die Musikurheber, die ja davon leben müssen. Dabei haben wir gar nichts gegen Anbieter wie RapidShare. Auch die sollen ihr Geschäft machen, aber nicht zum Nulltarif und nicht auf dem Rücken der Urheber. jetzt.de: Könnten Sie sich ein Modell vorstellen, das wie bei CD-Rohlingen funktioniert, wo man eine so genannte Leermittelabgabe zahlt? Kann das auch für Speicherplatz im Netz funktionieren? Schilcher: Grundsätzlich kann man in jede Richtung denken. Uns geht es um eine angemessene Vergütung. jetzt.de: Wie geht es jetzt weiter? Schilcher: Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir die Auseinandersetzung gewinnen, genau wie die vorherigen. Die aktuelle Klage vor dem Landgericht Hamburg, die wir im März eingereicht haben, ist inzwischen an RapidShare in der Schweiz zugestellt. RapidShare hat nun vom Gericht eine Frist eingeräumt bekommen, in der sich das Unternehmen zu den Vorwürfen äußern kann. In der Regel dauert es etwa sechs Monate, bis es dann zur Verhandlung kommt. Eine Entscheidung dauert dann ungefähr noch einmal so lange.

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