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"Es gibt kein Patentrezept"
Die U-Bahnschläger im Dezember 2007, die einen Rentner verprügeln, im Juli drei Schweizer Schüler auf Klassenfahrt, die „Leute wegklatschen wollen“ und einen Familienvater bewusstlos prügeln und jetzt die Tat von Solln. Passieren in München tatsächlich exorbitant viele Gewalttaten oder täuscht die Wahrnehmung? Laurent Lafleur: Die Staatsanwaltschaft selber führt keine Statistiken darüber. Deshalb kann ich diese Frage so nicht beantworten. Unsere Aufgabe ist es, uns mit den Einzelfällen zu beschäftigen – nicht mehr und nicht weniger. Haben Sie eine Erklärung dafür? Warum gerade hier? Solche Gewalttaten erwartet man eher in Berlin-Neukölln, in sozialen Brennpunkten… Lafleur: Natürlich macht man sich als Mensch darüber Gedanken und sucht nach Erklärungen. Doch die sind rein persönlich und haben nichts mit meiner Arbeit als Staatsanwalt zu tun.
„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.
Wann haben Sie von dem Vorfall erfahren? Wie läuft ein solches Prozedere ab?
Lafleur: Nach wenigen Minuten wurde in diesem Fall die Mordkommission verständigt, die wiederum mich anrief. Wir haben eine Art Notbereitschaft, das heißt, dass im Wochentakt immer einer von uns 24 Stunden erreichbar ist. Sobald irgendetwas bekannt wird, werde ich umgehend informiert. Ich war in der Innenstadt unterwegs und bin dann mit der S-Bahn zum Tatort gefahren.
Haben Sie mit den Tätern gesprochen?
Lafleur: Die beiden Beschuldigten waren zu diesem Zeitpunkt schon festgenommen. Am Tatort ging es eher um erkennungsdienstliche Dinge wie Spurensicherung etc. Später am Abend bin ich dann in die Dienststelle der Mordkommission gefahren, wo die Angeklagten auch vernommen wurden. Ich habe kurz mit ihnen gesprochen, allerdings haben dann beide gesagt, sie wollten nun keine weiteren Angaben machen. So etwas respektieren wir natürlich.
Wie erleben Sie solche jugendlichen Straftäter? Sind die am Boden zerstört oder eher uneinsichtig?
Lafleur: Generell sind die Reaktionen sehr unterschiedlich. Manche streiten auch alles ab und verstehen nicht, was los ist. Das war hier nicht der Fall. Die Beschuldigten tragen bereits Häftlingskleidung. Aber natürlich ist das für jeden Menschen eine Ausnahmesituation, die sehr unterschiedliche Reaktionen hervorruft.
Was passiert dann?
Lafleur: Die Polizei kann zunächst nur vorläufig festnehmen. Spätestens nach 24 Stunden müssen die Täter entweder entlassen oder vor einen Haftrichter geführt werden. Genau das habe ich am nächsten Tag in die Wege geleitet und Haftbefehle beantragt. Der Ermittlungsrichter hat die Haftbefehle erlassen und seitdem sind die Täter in Untersuchungshaft.
Sie haben beruflich viel mit jugendlichen Gewalttätern zu tun. Was läuft bei solchen Menschen falsch?
Lafleur: Wenn ich das wüsste! Ich kann die Frage so nicht beantworten. In diesem Fall sowieso nicht, da wir die persönlichen Umstände noch nicht aufgeklärt haben. Aber selbst dann würde eine Weitergabe solcher Informationen das Persönlichkeitsrecht der Täter verletzen.
Manche Politiker fordern bereits ein härteres Jugendstrafrecht…
Lafleur: Der ältere der beiden Hauptbeschuldigten beging im März dieses Jahres einen relativ heftigen Raubüberfall. Im Anschluss an diese Tat wurde eigentlich all das sofort in die Wege geleitet, was so oft gefordert wird: Er wurde noch am selben Abend festgenommen. Am nächsten Tag erließ der Ermittlungsrichter einen Haftbefehl, obwohl der Täter zu diesem Zeitpunkt noch 17 Jahre alt war. Richter und Staatsanwaltschaft entschlossen sich dazu, ihn in Untersuchungshaft zu bringen, obwohl er keine gravierenden Vorstrafen hatte. Für einen 17-Jährigen ist das ein unglaublich starker Lebenseinschnitt. Grund für die U-Haft ist ja die Fluchtgefahr und nicht die Strafe – eine These, die bei einem 17-Jährigen, der noch bei seinen Eltern wohnt, nicht so leicht zu begründen ist. Bereits nach vier Wochen fand dann die Hauptverhandlung statt. Und es geschah aus meiner Sicht noch etwas Wichtiges: Er erhielt eine sogenannte Weisungsbetreung, das ist eine Art Bewährungshelfer, der aber wesentlich mehr Zeit hat und außerdem größere Druckmittel besitzt. Strafe in Form von Arrest und flankierend eine Hilfe ist an und für sich eine vorbildliche Kombination. Leider blieb das in diesem Fall hoffnungslos. Bei anderen funktioniert es wiederum. Das zeigt: Es gibt keine Patentrezepte.
Können denn hohe Haftstrafen etwas bewirken?
Lafleur: Das ist eine politische Frage. Wir haben Gesetze, die wir versuchen, bestmöglich anzuwenden. Das primäre Ziel im Jugendstrafrecht, ist den Jugendlichen zu erziehen. Bei schweren Straftaten gibt es aber auch einen Sühnecharakter.
Text: philipp-mattheis - Foto: ddp