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Wenn ein Mann heimlich das Kondom abzieht, sollte das strafbar sein

Foto: dpa

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Für Alexandra Brodsky ist die Sache ziemlich klar: „Stealthing“-Opfer sollten die Möglichkeit haben, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Juristin und Yale-Absolventin hat gerade eine Studie im Columbia Journal of Gender and Law veröffentlicht, mit der sie Aufmerksamkeit auf diese respektlose Sexualpraktik ziehen will. Und sie rechtlich einordnet.

Von „Stealthing“ ist die Rede, wenn ein Mann während des Sex heimlich sein Kondom abzieht, um in der Person zu kommen, mit der er schläft. In Onlineforen etwa tauschen sich User darüber aus, wie sie das möglichst unbemerkt bewerkstelligen und rechtfertigen ihr Verhalten gegenseitig. Etwa mit diesem schwachsinnigen Argument: Es sei ein Recht des Mannes, seinen Samen zu verteilen, wo immer er will.

Abgesehen davon, dass „Stealthing“ zu einer ungewollten Schwangerschaft führen kann und ein hohes Infektionsrisiko birgt, sieht Alexandra Brodsky dabei auch eine wesentliche Grenze überschritten: die vom einvernehmlichen zum nicht-einvernehmlichen Sex.

Die Frauen, mit denen sie für ihre Studie gesprochen hat, haben entsprechende Vorfälle als überaus verletzend empfunden. Sie waren sich aber nicht sicher, ob es sich dabei um eine Form der Vergewaltigung handelt oder nicht. „Stealthing“ müsse deshalb aus zwei Gründen strafrechtlich verankert werden: damit Opfer Anzeige erstatten können, und damit „Stealthing“ klar als Straftat benannt werden kann.

jwh

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