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Merkel lässt Strafverfahren gegen Jan Böhmermann zu

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Die Bundesregierung hat in der Schmähkritik-Affäre den Weg für eine Strafverfolgung von Jan Böhmermann frei gemacht. Das verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel am Freitagnachmittag in einem Statement. "Im Ergebnis wird die Bundesregierung die Ermächtigung erteilen", sagte Merkel. Sie betonte, wie wichtig Deutschlands Partnerschaft mit der Türkei und die Unabhängigkeit der deutschen Justiz sei. "Im Rechtsstaat ist die Justiz unabhängig" sagte Merkel. Die Entscheidung über eine Rechtsverletzung durch Böhmermann sei demnach nicht Sache der Bundesregierung, sondern der Richter.

Außerdem habe man im Zuge der Affäre über eine Abschaffung des sogenannten "Schah-Paragrafen" beraten. Bis zum Ende der Legislaturperiode 2018 soll der umstrittene Paragraf nun gestrichen werden.

Dass man sich nicht ganz sicher sein konnte, auf welche Seite sich die deutsche Regierung im Streit um Jan Böhmermanns „Schmähgedicht“ stellen würde, ist Zeichen für ziemliche Spannungen - einerseits in der Berliner Koalition, andererseits in den deutsch-türkischen Beziehungen.

Auch Böhmermann selbst sind die politischen Auswirkungen durchaus bewusst. Er blieb der Verleihung des Grimme-Preises mit der Begründung fern, er sei zu erschüttert um zu feiern. Seine wöchentliche Radiosendung „Sanft & Sorgfältig“ mit Oli Schulz fiel kommentarlos aus. Via Twitter-Privatnachricht wandte er sich an den ehemaligen Kanzleramtsminister Peter Altmaier und bat ihn, sich für ihn bei der Kanzlerin zu verwenden. Nachdem mehr als 20 Anzeigen gegen ihn eingegangen sind, ermittelt die Justiz.

Die Mainzer Staatsanwaltschaft ermittelt nach Böhmermanns mittlerweile berühmtem Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Erdogan wegen Beleidigung. Unabhängig davon musste sich die Bundesregierung mit der Causa Böhmermann auseinandersetzen und entscheiden, ob sie einem Strafverlangen der Türkei nachgeht. Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes kann in Deutschland nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Dieser Straftatbestand ist ein Antragsdelikt. Nur wenn der Betroffene (Hier: die Türkei) ein konkretes Interesse an strafrechtlicher Verfolgung äußert, schalten sich die Ermittler ein. Ein entsprechender Antrag aus Ankara war vergangene Woche in Berlin eingegangen.

Während das Kanzleramt im Vorfeld eher für eine Strafverfolgung plädiert hatte, hieß es aus dem Auswärtigen Amt, man wolle eine solche verhindern.

chwae/qli

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